Zoll und Einfuhr kompakt - Hongkong und Macau
In den chinesischen Sonderwirtschaftszonen Hongkong und Macau gibt es weder Zölle noch Umsatzsteuern. Dennoch gilt es, einige Vorschriften und Regelungen zu beachten.
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In den chinesischen Sonderwirtschaftszonen Hongkong und Macau gibt es weder Zölle noch Umsatzsteuern. Dennoch gilt es, einige Vorschriften und Regelungen zu beachten.
Hongkong und Macau haben zum Teil eigene, landesspezifische Normen.
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.
Zoll und Einfuhr kompakt gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Einige Waren dürfen nur mit einer Veterinärbescheinigung oder einem Pflanzengesundheitszeugnis eingeführt werden.
In Großbritannien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Neben Kennzeichnungspflichten gibt es auch eine Reihe von Registrierungsanforderungen.
Die Einfuhr bestimmter Waren setzt eine Registrierung und die Vorlage einer Lizenz voraus.
Bei Lebensmitteln müssen bestimmte Kennzeichnungspflichten eingehalten werden.
Zoll und Einfuhr kompakt - Uganda gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Für Tiere, Pflanzen und deren Produkte sind Einfuhrgenehmigungen des Landwirtschaftsministeriums einzuholen. Jeder Sendung ist ein amtliches Gesundheitszeugnis beizufügen.