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Zollmeldung Türkei

Elektrische Rasierer und Blechschneidemaschinen unterliegen der Einfuhrüberwachung

Um die türkischen Hersteller zu schützen, ist bei der Einfuhr zusätzlich ein Schutzzoll in Höhe von 10,50 US-Dollar zu zahlen.

Von Klaus Möbius | Bonn

Wer elektrische Rasierer und Blechschneidemaschinen in die Türkei einführen möchte, muss zuvor beim türkischen Wirtschaftsministerium ein Überwachungsdokument beantragen. Zusätzlich wird ein Schutzzoll von 10,50 US-Dollar pro Gerät erhoben. Betroffen sind die Zolltarifnummern 8510.10.00.00 und 8510.20.00.00. Das Überwachungsdokument muss vom Einführer mit Sitz in der Türkei online unter www.ticaret.gov.tr beantragt werden. Die Regelung tritt zum 6. Dezember 2025 in Kraft. Details ergeben sich aus der Veröffentlichung im türkischen Amtsblatt vom 6. November 2025 (nur Türkisch).

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