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Zollbericht Türkei WTO
Schiedsspruch bestätigt die Diskriminierung der Arzneimittelhersteller in der Türkei. Die diskriminierenden Maßnahmen sind aufzuheben.
26.07.2022
Von Melanie Hoffmann | Bonn
Drei der Mitglieder des MPIA-Richterpools (MPIA = Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement) wurden zum Panelbericht "Turkey — Certain Measures concerning the Production, Importation and Marketing of Pharmaceutical Products (DS583)" angehört und um Stellungnahme gebeten.
Am 25. Juli 2022 veröffentlichte die Welthandelsorganisation (WTO) den Schiedsspruch, der die Ergebnisse des Panelberichts bestätigte. Die Maßnahmen der Türkei seien mit den WTO-Verpflichtungen nicht in Einklang zu bringen, da ausländische Arzneimittelhersteller durch solche Lokalisierungsmaßnahmen benachteiligt werden. Die diskriminierende Maßnahme sieht nämlich vor, dass Arzneimittel ausländischer Hersteller nur dann von den türkischen Sozialversicherungssystemen erstattet werden, wenn diese ihre Produktion in die Türkei verlegen.
Die Türkei ist dazu verpflichtet, sich an den Schiedsspruch zu halten und somit die diskriminierenden Maßnahmen entweder sofort oder innerhalb einer mit der EU ausgehandelten oder von einem Schiedsrichter festgelegten Frist aufzuheben.
Bereits 2019 hat die EU ein Verfahren gegen die Türkei bezüglich der Herstellung, Einfuhr und Vermarktung von Arzneimitteln eingeleitet. Die EU sah in den Handlungen der Türkei Verstöße gegen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen (SCM) und Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS).
Im Dezember 2021 teilten beide Streitparteien - die Türkei und die EU - dem Dispute Settlement Body (DSB) mit, dass sie sich gemäß Art. 25 (2) Dispute Settlement Understanding - Streitbeilegungsvereinbarung (DSU) gemeinsam auf die Einleitung eines Schiedsverfahrens geeinigt haben und somit das Panel auffordern, ihre Arbeit gem. Art. 12.12 DSU bis einschließlich 21. Januar 2022 auszusetzen.
Das Panel gab dem Antrag statt. Die Parteien erhielten den Abschlussbericht des Panels mit der Möglichkeit, diesen zu veröffentlichen.
Im März 2022 teilten die Streitparteien dem DSB mit, den Streitfall auf Grundlage des MPIA und somit gemäß Art. 25 DSU überprüfen lassen zu wollen. Am 25. April leitete die Türkei das Schiedsverfahren ein und informierte anschließend die weiteren WTO-Mitgliedern über das Vorhaben.
Damit hat sich die Türkei dafür entschieden, einen Mechanismus zur Anfechtung der Ergebnisse des Panels zu nutzen, der im Rahmen der Streitbeilegungsvereinbarung vorgesehen ist.
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