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Zollbericht Türkei WTO

Erstes Schiedsverfahren auf Grundlage von Art. 25 DSU

Der Schiedsspruch bestätigt die Diskriminierung der Arzneimittelhersteller in der Türkei. Die diskriminierenden Maßnahmen sind aufzuheben. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

MPIA-Richterpool beschließt Schiedsspruch

Die Maßnahmen der Türkei seien mit den WTO-Verpflichtungen nicht in Einklang zu bringen, da ausländische Arzneimittelhersteller durch die bestehenden Lokalisierungsmaßnahmen benachteiligt werden. Damit bestätigt die Welthandelsorganisation (WTO) in ihrem Schiedsspruch vom 25. Juli 2022 die Ergebnisse des Panelberichts. Die diskriminierende Maßnahme sieht nämlich vor, dass Arzneimittel ausländischer Hersteller nur dann von den türkischen Sozialversicherungssystemen erstattet werden, wenn diese ihre Produktion in die Türkei verlegen.

Drei der Mitglieder des MPIA-Richterpools (MPIA = Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement) wurden zum Panelbericht "Turkey — Certain Measures concerning the Production, Importation and Marketing of Pharmaceutical Products (DS583)" angehört und um Stellungnahme gebeten.

Nächste Schritte

Die Türkei hat am 29. August verkündet, die Empfehlungen und Entscheidungen der Schiedsrichter zeitnah umzusetzen. Entsprechende Umsetzungsoptionen, die mit dem WTO-Recht und ihren Verpflichtungen als WTO-Mitglied in Einklang stehen, werden bereits geprüft. 

Hintergrund

Der Streitfall

Bereits 2019 hat die EU ein Verfahren gegen die Türkei bezüglich der Herstellung, Einfuhr und Vermarktung von Arzneimitteln eingeleitet. Die EU sah in den Handlungen der Türkei Verstöße gegen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen (SCM) und Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS). 

Panel setzt Arbeit aus

Im Dezember 2021 teilten beide Streitparteien - die Türkei und die EU - dem Dispute Settlement Body (DSB) mit, dass sie sich gemäß Art. 25 (2) Dispute Settlement Understanding - Streitbeilegungsvereinbarung (DSU) gemeinsam auf die Einleitung eines Schiedsverfahrens geeinigt haben und somit das Panel auffordern, ihre Arbeit gem. Art. 12.12 DSU bis einschließlich 21. Januar 2022 auszusetzen. 

Das Panel gab dem Antrag statt. Die Parteien erhielten den Abschlussbericht des Panels mit der Möglichkeit, diesen zu veröffentlichen. 

Parteien leiten Schiedsverfahren gem. Art. 25 DSU ein

Im März 2022 teilten die Streitparteien dem DSB mit, den Streitfall auf Grundlage des MPIA und somit gemäß Art. 25 DSU  überprüfen lassen zu wollen. Am 25. April leitete die Türkei das Schiedsverfahren ein und informierte anschließend die weiteren WTO-Mitgliedern über das Vorhaben. 

Damit hat sich die Türkei dafür entschieden, einen Mechanismus zur Anfechtung der Ergebnisse des Panels zu nutzen, der im Rahmen der Streitbeilegungsvereinbarung vorgesehen ist.

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