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Zollbericht Türkei Zolltarif, Einfuhrzoll

Sonderzölle 2022

Die Türkei erhebt Sonderzölle auf zahlreiche Waren. Für das Jahr 2022 wurde im türkischen Amtsblatt eine konsolidierte Liste veröffentlicht.

Von Klaus Möbius

Warenkreis

Insbesondere folgende Waren sind von den Sonderzöllen betroffen: mineralische Waren, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe und Kautschuk sowie Waren daraus, Leder und Lederwaren, Holz, Kork und Flechtwaren sowie Erzeugnisse daraus, Papier und Papierwaren, Spinnstoffe und Waren daraus, Bekleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme und ähnliche Waren, Federn, Daunen und Waren daraus, Waren aus mineralischen Stoffen sowie aus Keramik und Glas, Perlen, Diamanten, Edelsteine und Schmuckwaren, Eisen, Stahl, Kupfer und Aluminium sowie Waren daraus, Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, Metallwaren, zahlreiche Erzeugnisse des Maschinenbaus und der Elektrotechnik, Zugmaschinen, Kranwagen, Kraftfahrzeuge mit Bohreinrichtung, Feuerwehrfahrzeuge, Lkw-Betonmischer, Kfz-Teile sowie Motorräder, Fahrräder, Anhänger und Teile dafür, Schiffe, optische Waren, Messinstrumente, Zeitmesser und Uhrwerke, Uhrgehäuse, -armbänder und –teile, Musikinstrumente, Möbel, Lampen und Lampenteile, vorgefertigte Gebäude,  Spielwaren, Spielekonsolen, Dekorationsartikel, Sportartikel und Angelgerät, Bürsten und Pinsel, Schreibwaren, Hygieneartikel sowie diverse Haushaltswaren.

Interpretation der veröffentlichten Liste 

Sämtliche betroffene Waren und die jeweils anwendbaren Schutzzölle ergeben sich aus der Liste in Anhang 1 (Ek-1) zum Erlass Nr. 5053 vom 31.12.2021. Die Liste ist wie folgt aufgebaut:

Die mit „G.T.I.P.“ bezeichnete Spalte enthält die türkischen Zolltarifnummern. Diese sind bis zur achten Stelle identisch mit den in der EU verwendeten Zolltarifnummern. Diese findet man im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Es kann im Internet kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Die mit 1 bis 8 bezeichneten Spalten enthalten die anzuwendenden Sonderzollsätze. Die Spalten 1 bis 4 gelten für Waren mit Ursprung in der EU, EFTA, und anderen Ländern, mit denen die Türkei Freihandelsabkommen unterhält. Hier ist durchgehend "0" eingetragen. Diese Waren sind also von den Sonderzöllen nicht betroffen. Zum Nachweis des Ursprungs EU reicht eine Ursprungserklärung auf der Rechnung oder eine Lieferantenerklärung bzw. Langzeit-Lieferantenerklärung aus. Dies wurde durch eine Anpassung des Art. 205 (4) c der türkischen Zollverordnung ermöglicht (https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2020/12/20201210-14.htm). In der Praxis verlangen türkische Zolldienstleister häufig dennoch ein Ursprungszeugnis. Sie wollen dadurch theoretische Haftungsrisiken minimieren.

Die Spalten 5 bis 7 gelten für Entwicklungsländer, denen die Türkei grundsätzlich Zollpräferenzen gewährt (Indien, Bangladesch…). Spalte 8 gilt für alle anderen Länder, z. B. China. Hier sind Sonderzölle von bis zu 30 Prozent anwendbar.


Quelle: Türkischer Staatsanzeiger vom 31. Dezember 2021

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