Rechtsbericht | Tunesien | Immobilienrecht
Immobilienrecht in Tunesien
Das Immobilienrecht in Tunesien regelt der „Code des droits réels“ aus dem Jahr 1965.
08.07.2022
Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Sven Klaiber, Niko Sievert
In Tunesien ist danach eine notarielle Form für den Grundstückserwerb nicht erforderlich. In der Praxis sollte der Käufer genau darauf achten, ob er bereits den eigentlichen Kaufvertrag oder erst einen Vorvertrag unterzeichnet. Der Erwerb von Grundstücken durch Ausländer ist prinzipiell möglich, bedarf allerdings der Genehmigung des Gouverneurs. Ohne die vorherige Genehmigung sollte von einem Kauf Abstand genommen werden. In der Regel wird zuvor ein Vorvertrag ausgehandelt, der bei Verletzung Anknüpfungspunkte für Schadensersatz bieten kann. Erst wenn der Erwerber im Grundbuch eingetragen ist, entfaltet die Grundstücksübertragung Drittwirkung. Vor dem Kauf sollte das Grundbuch konsultiert werden, ob dort Rechte an dem Grundstück eingetragen sind.
Wird der Kaufpreis aus Gründen der Steuerersparnis als zu niedrig angesetzt, drohen Sanktionen wie zum Beispiel ein staatliches Vorkaufsrecht oder die Versagung der Erwerbsgenehmigung.
Basierend auf dem Kaufpreis als Berechnungsgrundlage fällt bei der Veräußerung von Grundstücken eine Registrierungsgebühr an. Für Grundstücke, die zur Bebauung vorgesehen sind, gibt es eine Staffelung von einem Prozent für Grundstücke bis 120 qm bis fünf Prozent für Grundstücke ab 600 qm. Im Übrigen beträgt die Registrierungsgebühr fünf Prozent (vergleiche Art. 20 Gesetz betreffend Registrierungsgebühren und Stempelsteuern). Für den Grundstückskaufvertrag fällt zudem eine Stempelsteuer an.
Der Erwerb landwirtschaftlich genutzter Grundstücke ist für Ausländer nicht möglich, wohl aber können landwirtschaftliche Flächen für die Dauer von 40 Jahren geleast werden.