Rechtsbericht | Tunesien | Internationale Übereinkommen
Tunesien und internationale Übereinkommen
Einen ersten Überblick darüber, in welchen internationale Organisationen Tunesien Mitglied ist, erhalten Sie hier.
08.07.2022
Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Sven Klaiber, Niko Sievert
Tunesien ist Mitglied der Vereinten Nationen (UN), der Afrikanischen Union (AU), der Arabischen Liga, der Welthandelsorganisation (WTO), der Großarabischen Freihandelszone (GAFTA), der OECD, der Arabischen Maghreb Union (AMU) und der Euro-Mediterranen Partnerschaft (EMP). Tunesien ist ebenfalls der Afrikanischen Freihandelszone beigetreten, dem sogenannten African Continental Free Trade Agreement (AfCFTA).
Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland ist Tunesien dem UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) vom 11. April 1980 nicht beigetreten.
Das Internationale Privatrecht (IPR) war lange nur lückenhaft kodifiziert. Dies hat sich erst 1999 durch Inkrafttreten des Gesetzes über das Internationale Privatrecht (Code de Droit International Privé, loi n° 98-97) geändert. In ihm ist der Grundsatz der Parteiautonomie normiert. Parteien eines schuld- oder handelsrechtlichen Vertrages steht es frei, das auf ihre Rechtsbeziehung anzuwendende Recht zu bestimmen. Haben die Parteien es versäumt, in ihrem Vertrag eine solche Rechtswahl zu treffen, so gilt aus Sicht des deutschen IPR (vergleiche insoweit die Rom I-Verordnung) das Recht desjenigen Staates, in dem derjenige Teil sitzt, der die vertragstypische Leistung zu erbringen hat. Auf nichts Anderes stellt auch das tunesische Recht in Artikel 62 IPR-Gesetz ab.
Neben dem Kollisionsrecht regelt das IPR-Gesetz auch das internationale Zivilprozessrecht Tunesiens.