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Zollmeldung Uganda Zolllager

Uganda lockert Beschränkung der Einlagerung von Altfahrzeugen

Die Steuerbehörde URA hat die Neuregelung des Zolllagerverfahrens für Gebrauchtfahrzeuge überarbeitet. Bis zu 13 Jahre alte Kfz dürfen weiterhin zollfrei eingelagert werden.

Von Andrea Mack | Bonn

Nach Protesten von Gebrauchtwagenhändlern hat die ugandische Steuerbehörde (Uganda Revenue Authority - URA) die Altersgrenze für die Zolllagerung von importierten Gebrauchtfahrzeugen wieder heraufgesetzt. Importierte Gebrauchtwagen können jetzt bis zu einem Alter von 13 Jahren (vorher: neun Jahre) weiterhin zum Zolllager abgefertigt werden. Dies gilt befristet ab 1. Juli 2022 für ein Jahr.

Für Kraftfahrzeuge, die älter als 13 Jahre sind, müssen bei der Einfuhr in die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) direkt Einfuhrabgaben gezahlt werden.

Die URA beschloss zudem, die Lagerdauer von Kraftfahrzeugen im Alter von neun bis 12 Jahren auf sechs Monate ohne Verlängerung zu verkürzen. Die derzeitige Praxis erlaubt es einem Importeur, solche Fahrzeuge bis zu neun Monate einzulagern.

Quelle: The Taxman der Uganda Revenue Authority

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