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Rechtsbericht Ukraine Steuerrecht

Aktuelle Änderungen des Steuerrechts in der Ukraine

Steuerreduzierung, vereinfachte Abgabe von Steuerunterlagen sowie verlängerte Fristen bringen Erleichterungen für Unternehmen

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Mit dem Gesetz Nr. 2120-IX vom 15. März 2022 “Über die Änderung des Steuergesetzbuches der Ukraine und anderer Gesetze der Ukraine für die Zeit des Kriegsrechts“ und dem Gesetz Nr. 2142-IX vom 24. März 2022 ”Zur Änderung des Steuergesetzbuches der Ukraine und anderer gesetzlicher Akte der Ukraine zur Verbesserung der Gesetzgebung während des Kriegszustandes” beschloss die ukrainische Regierung steuergesetzliche Änderungen. Die relevanten Änderungen im Überblick:

  • Anstelle der Einkommen- und Mehrwertsteuer wird eine 2-Prozent-Umsatzsteuer eingeführt. Ausgenommen hiervon sind nicht-ansässige Steuerresidenten und bestimmte Branchen.
  • Die Verbrauchssteuer und die Mehrwertsteuer auf Kraftstoff werden gesenkt.
  • Die obligatorischen Gebühren für die Einfuhr von Waren und Autos werden abgeschafft. Ausgenommen hiervon ist die Einfuhr von Alkohol- und Tabakerzeugnissen und importierte Waren aus Russland und den besetzten Zonen in der Ukraine.
  • Unternehmen, die sich in umkämpften beziehungsweise vorübergehend besetzten Gebieten in der Ukraine befinden, werden von der Umweltsteuer, Mindeststeuerschuld, Grundsteuer und Mietsteuer vorübergehend befreit. Die Liste der betroffenen Gebiete wird vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegt und veröffentlicht.
  • Bestand für Unternehmen keine Möglichkeit zur fristgerechten Zahlung der Steuern während der Geltung des Kriegsrechts, so wird das Unternehmen von Geldstrafen und Bußgeldern bei verspäteter Zahlung befreit. Dies gilt für die gesamte Dauer des Kriegsrechts und bis sechs Monate nach dessen Beendigung.
  • Konnte ein Unternehmen der ukrainischen Steuerbehörde entsprechende Steuerunterlagen nicht zur Verfügung stellten, weil diese zum Beispiel im Zusammenhang mit Kampfhandlungen verloren gegangen sind, so wird das Unternehmen von einer Haftung hierfür befreit. Es gilt auch eine Haftungserleichterung bei der Beibringung entsprechender Steuerunterlagen. Die lokale Steuerbehörde darf für diesen Zeitraum keine Überprüfung der beigebrachten Steuerunterlagen vornehmen. Kann allerdings bewiesen werden, dass der Verlust der Steuerunterlagen nicht im Zusammenhang mit Kampfhandlungen steht, so kann das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden.
  • Die Steuerprüfungen während der Kriegszeit und bis drei Monate nach dessen Beendigung dieser werden befristet aufgeschoben. Es werden nur Betriebsprüfungen im Rahmen des Haushaltserstattungsverfahrens sowie tatsächliche Prüfungen vorgenommen.

Hinweis: Dem ukrainischen Parlament liegt ein Gesetzesentwurf Nr. 7323 vom 30 März 2022 ”Zur Änderung des Steuergesetzes der Ukraine bezüglich der Besteuerung von Wirtschaftssubjekten mit wirtschaftlichen Beziehungen zum Aggressorstaat“ vor. Der Entwurf befindet sich in der zweiten Lesung und soll demnächst verabschiedet werden. Das Gesetz richtet sich nicht nur an ukrainische Unternehmen, sondern auch an internationale Unternehmen,

  • deren Geschäftssitz in Russland ist oder die als Endbegünstigte einen Wohnsitz in Russland haben,
  • die Einkünfte aus Russland beziehen,
  • die  zu einer Unternehmensgruppe gehören, deren Teilnehmer Einkünfte aus Russland beziehen oder Russland wirtschaftlich unterstützen.

Üben solche Unternehmen eine wirtschaftliche Verbindung zu Russland aus, so wird die Gewinn-, Umwelt-, Miet- und Grundsteuer um den Faktor 1,5 erhöht. Die einzelnen Steuersätze können Sie im "Recht kompakt Ukraine“ abrufen.


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