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Rechtsbericht | Ukraine | Steuern

Aktuelle Änderungen des ukrainischen Steuerrechts

Die Änderungen sehen die Abschaffung der Einheitssteuer für Unternehmen und die Wiedereinführung von Betriebsprüfungen vor. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Der Präsident der Ukraine hat das Gesetz über Änderungen des Steuergesetzbuches über Besonderheiten der Besteuerung während der Zeit des Kriegsrechts am 1. August 2023 unterzeichnet. Das Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, das Steuersystem wieder in die Zeit vor dem Krieg zurückzuführen und die meisten Steuervergünstigungen, die für diese Zeit eingeführt wurden, abzuschaffen. Nachfolgend ein Auszug der für Unternehmen wichtigen Änderungen.

Einheitssteuer wird abgeschafft 

Die im März 2022 eingeführte Einheitssteuer in Höhe von 2 Prozent, die die Einkommensteuer und die Mehrwertsteuer ersetzte, wird abgeschafft. Unternehmen werden automatisch in die ursprünglichen Steuerklassen versetzt, in denen sie sich vor dem Beginn des Krieges befanden. Möchte ein Unternehmen in eine andere Steuerklassen wechseln, zum Beispiel in das vereinfachte Steuersystem oder in das Regelsteuersystem, muss der Antrag bis zum 1. September 2023 gestellt werden. Im Gegenzug werden neu gegründete Unternehmen, die sich für die Einheitssteuer entschieden haben, automatisch in die Steuergruppe mit einem Steuersatz von 5 Prozent eingestuft. 

Betriebsprüfungen werden teilweise wieder eingeführt

Das bestehende Moratorium für planmäßige Betriebsprüfungen wird für bestimmte Unternehmen aufgehoben. Dies betrifft Unternehmen,

  • die Tätigkeiten im Bereich der Herstellung und/oder des Verkaufs von verbrauchsteuerpflichtigen Waren durchführen;
  • Glücksspiele organisieren und durchführen;
  • Dienstleistungen im Bereich der Finanzen oder Zahlungen bereitstellen. 

Gleichzeitig bedeutet dies, dass das Moratorium für Unternehmen mit anderen Tätigkeitsbereichen weiterhin, bis zur Beendigung des Kriegsrechts, in Kraft bleibt. 

Darüber hinaus werden unangekündigte Betriebsprüfungen in bestimmten Fällen wieder aufgenommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Steuerbehörde Informationen über Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über die Besteuerung des Einkommens von Nichtansässigen, die in der Ukraine Einkünfte erzielen, einschließlich ihrer Betriebsstätten, erhält.

Die ukrainische Steuerbehörde (Derzhavna podatkova sluzhba) veröffentlicht die planmäßigen Prüfungstermine am letzten Tag des Monats. Die Betriebsprüfung wird frühstens 30 Kalendertage nach dem Datum der Veröffentlichung durchgeführt. Die Prüfung wird jedoch nicht durchgeführt, wenn aufgrund von Kriegshandlungen der Zugang zum Grundstück, zu Vermögenswerten und zu den erforderlichen Unterlagen nicht möglich ist.

Zu beachten ist, dass auch Betriebsprüfungen, die vor dem 24. Februar 2022 begonnen und nicht abgeschlossen wurden, ebenfalls wieder aufgenommen werden. Betroffene Unternehmen sollen damit rechnen, dass sie zuerst geprüft werden. 

Bußgelder sind durch vorzeitige Zahlung vermeidbar

Unternehmen, die Steuerschulden haben, brauchen keine Bußgelder zu befürchten, wenn sie die Steuerrückstände innerhalb von 30 Tagen begleichen oder die Fehler, die zum Steuerrückstand geführt haben, selbst korrigieren. 

Ursprüngliche Fristen gelten wieder

Für Unternehmen ist wichtig zu wissen, dass die Fristen für die Einreichung, Zahlung und Durchführung von Steuerprüfungen wieder eingeführt wurden. Steuerliche Verpflichtungen sind grundsätzlich innerhalb der geltenden Fristen zu erfüllen. Einige Erleichterungen bleiben bestehen. Sollte ein Unternehmen aufgrund der aktuellen Situation nicht in der Lage sein, die Fristen für die Steuerzahlung oder die damit verbundenen Berichtspflichten einzuhalten, kann es diesen Verpflichtungen nach Beendigung des Kriegszustandes nachkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Unternehmen von der Einhaltung der Fristen befreit werden. Dies gilt unter anderem für Unternehmen, die ihre Leistungsfähigkeit wiedererlangt haben.

Darüber hinaus werden bestimmte Fristen für Steuerpflichtige und Steuerbehörden wieder eingeführt, zum Beispiel für die individuelle Steuerberatung und die Beantwortung von Anfragen der Steuerbehörden.

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