Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsbericht | Ukraine | Gewerblicher Rechtschutz

Gewerblicher Rechtsschutz

Hinweis: Der Geschäftsverkehr mit der Ukraine ist wegen des Krieges eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage jederzeit kurzfristig ändern kann.

In der Ukraine gibt es eine Reihe von nationalen Rechtsgrundlagen zum gewerblichen Rechtsschutz. Darüber hinaus ist das Land Vertragsstaat wichtiger internationaler Übereinkommen. 

Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

Internationale Übereinkommen 

Die Ukraine ist Vertragsstaat der wichtigsten Abkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, wie unter anderem der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ), des Madrider Markenabkommens (MMA), des Genfers Markenrechtvertrags, des Internationalen Übereinkommens über Pflanzenzüchtungen (UPOV), des Budapester Vertrags über Mikroorganismen, des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT), der Genfer Konvention über den Schutz der Hersteller von Tonträgern. 

Institutionen 

Gemäß dem Gesetz Nr. 703-IX vom 16. Juni 2020 "Über Änderungen bestimmter Gesetze zur Errichtung des Nationalen Amtes für geistiges Eigentum“ wurde das Ukrainische Institut für geistiges Eigentum "Ukrpatent" ("Ukraynsʹkyy instytut intelektuylʹnoyi vlasnosti") ins Leben gerufen. Ab dem 14. Oktober 2020 hat das Ukrpatent seine Funktion als nationales Amt für geistigen Eigentum aufgenommen. Die Befugnisse sind mit denen des Deutschen Patentamtes vergleichbar: Annahme, Prüfung und Entscheidung über Anträge auf staatliche Registrierung von IP-Rechten.

Nationale Rechtsgrundlagen

Der gewerbliche Rechtsschutz beruht auf folgenden nationalen Rechtsgrundlagen:


Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.