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Rechtsquellen

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Die Ukraine ist nach ihrer Verfassung (“Konstitucija“) vom 28. Juni 1996 ein souveräner, unabhängiger und demokratischer Sozial- und Rechtsstaat.

Von Dmitry Marenkov, Yevgeniya Rozhyna

Allgemeines 

Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident (Art. 102-112 Verfassung), der alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt wird und nur zwei aufeinander folgende Amtszeiten das Amt bekleiden darf. Mit Gesetz Nr. 396-IX von 19. Dezember 2010 wurde ein einheitliches Wahlgesetzbuch verabschiedet. Die Wahlen finden nach einem Verhältniswahlrecht mit offenen Parteilisten statt.

Seit der Maidan-Revolution von 2014 wurden mehrere Reformen in sämtlichen Wirtschaftsbereichen, der öffentlichen Verwaltung, der Gesetzgebung und Justiz vorgenommen. Insbesondere wurde die Bürokratisierung abgebaut sowie die Digitalisierung vorangetrieben. Allerdings steht in der Ukraine nach wie vor ein großer Reformbedarf an. Ein großes Hindernis stellt nach wie vor die Korruption dar. Im Korruptionswahrnehmungsindex von 2020 Transparenca Interntional belegt die Ukraine Platz 117 (2018: Platz 120; 2017 Platz 130). Die amtierende ukrainische Regierung hat eine Reihe an Reformen angestoßen, um gegen die Korruption vorzugehen. So wurde zum Beispiel Art. 80 der ukrainischen Verfassung dahingehend geändert, dass die darin verankerte Immunität der Volksdeputierten der Ukraine aufgehoben wird, was eine leichtere Verfolgung von Parlamentsabgeordneten ermöglicht. Des Weiteren wurde das Impeachment-Verfahren zur Enthebung des Präsidenten eingeführt. Mit dem Gesetz Nr. 140-IX vom 2. November 2019 wurde ein Gesetz zur Gewährleistung der Wirksamkeit eines institutionellen Mechanismus zur Korruptionsprävention erlassen. Dieser sieht einen Neustart der Nationalen Agentur für Korruptionsprävention (NAZK) vor.

Zum Programm der Korruptionsbekämpfung gehört auch eine umfassende Reform der Justiz und die Schaffung des Höheren Antikorruptionsgerichts.

In der Rangfolge der wichtigsten Handelspartner Deutschlands belegte die Ukraine im Jahr 2020 mit einem Handelsvolumen von rund 7,1 Milliarden Euro Platz 41. In der Tabelle der Exportmärkte belegte die Ukraine mit einem Ausfuhrvolumen von 4,6 Milliarden Euro ebenfalls den 41. Platz. Im vierten Halbjahr 2021 konnte nach Angaben des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft ein Umsatz von 6,1 Milliarden Euro erreicht werden. Mit einem Anteil von 9,9 Prozent (2020) war Deutschland das zweitwichtigste Lieferland nach der Volksrepublik China. Nach Angaben der ukrainischen Statistikbehörde ist die Bundesrepublik Deutschland der fünftgrößte Direktinvestor der Ukraine. Bereits angesichts der Größe des Landes (Europas zweitgrößter Flächenstaat nach Russland) und der Bevölkerungszahl von ca. 43,5 Millionen gehört die Ukraine mit zu den wichtigsten osteuropäischen Märkten.

Am 16. Mai 2008 ist die Ukraine der Welthandelsorganisation WTO beigetreten. Die Ukraine gehört ferner dem Europarat an. Am 28. Februar 2022 hat die Ukraine einen offiziellen Antrag zum  EU-Beitritt beim Europäischen Rat eingereicht. Mit einem EU-Beitritt ist vor 2030 jedoch nicht zu rechnen. 

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsquellen in der Ukraine sind die Verfassung ("konstitucija"), die Gesetze ("zakon") sowie die von der EU und der Ukraine ratifizierten Assoziierungsabkommen wie das Freihandelsabkommen (DCFTA). Das Abkommen erleichtert den Handel, indem es Zollverfahren effizienter gestaltet und die ukrainischen Rechtsvorschriften, Regeln und Verfahren, einschließlich Normen schrittweise an die EU anpasst.

Die gesetzgebende Gewalt wird von der Verkhovna Rada (Art. 75-101 Verfassung), dem aus 450 Abgeordneten bestehenden Ein-Kammer-Parlament, das alle fünf Jahre neu gewählt wird, ausgeübt. Die Gesetzgebungsinitiative steht dem Staatspräsidenten, den Abgeordneten der Verkhovna Rada sowie dem Ministerkabinett zu (Art. 93 Verfassung). Gesetze werden in der Regel mit einer einfachen Mehrheit der Parlamentsabgeordneten (226 Stimmen) angenommen (Art. 91); in einigen Fällen ist jedoch eine qualifizierte Mehrheit (2/3 der Gesamtzahl der Parlamentsabgeordneten = 301 Stimmen) erforderlich. Ein Gesetzentwurf durchläuft zwei zwingende und eine fakultative (wenn Anpassungen und Abstimmungen mit anderen Gesetzen notwendig sind) Lesung im Parlament. Vom Parlament beschlossene Gesetze werden vom Vorsitzenden der Verkhovna Rada unterzeichnet und dem Staatspräsidenten zugeleitet. Der Staatspräsident hat 15 Tage Zeit, um das Gesetz zu unterzeichnen und zu verkünden. Der Präsident ist befugt, das Gesetz mit konkreten Anmerkungen und Änderungsvorschlägen zur nochmaligen Verhandlung an das Parlament zurückzugeben. Dieses aufschiebende Veto kann jedoch mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament überstimmt werden (Art. 94 Verfassung).

Soweit die Gesetze nicht ausdrücklich ein anderes Datum für das Inkrafttreten vorsehen, treten sie zehn Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Gesetzesblatt

Die Gesetze werden im Amtsblatt "Ofizijnyj visnyk Ukrainy“, in der Regierungszeitung "Urjadovyj Kurier“ sowie in der Parlamentszeitschrift "Vidomosti Verkhovnoj Rady Ukrainy“ veröffentlicht. 

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