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Start-ups in der Ukraine: Von der Idee bis zur Gründung

Wer ein Start-up in der Ukraine gründen möchte, sollte sich frühzeitig mit Rechtsformen, Steuerrecht und dem Schutz der IP-Rechte beschäftigen.

Yevgeniya Rozhyna

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Hinweis: Dieser Rechtsbericht wurde erstmals im März 2025 veröffentlicht und zuletzt überprüft und überarbeitet im August 2026.

Für Unternehmen aus der IT-, Software- und Technologiebranche entwickelt sich die Ukraine zum attraktiven Standort für die Gründung von Start-ups. Für Gründer:innen aufstrebender Start-ups ist die frühzeitige Klärung rechtlichen Ausgestaltung essentiell. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten rechtlichen Besonderheiten.

Was ist nach ukrainischem Recht ein Start-up?

Nach ukrainischem Recht existiert keine gesetzliche Definition eines Start-ups. In der Praxis definieren regelmäßig folgende Merkmale ein Start-up:

  1. Handeln aus eigenem Antrieb und nicht im Auftrag von Dritten;
  2. junges Unternehmen mit innovativen Technologien oder Dienstleistungen;
  3. Dauerhafter Charakter;
  4. Gewinnerzielungsabsicht;
  5. Eigenes Risiko der Gründer:innen.

Besondere Anforderungen können für innovative Projekte, Förderprogramme oder für Unternehmen im Sonderregime Diia-City oder Defence City gelten. Die GTAI-Publikation Recht kompakt Ukraine bietet einen Überblick über relevante Rechtsthemen für eine Tätigkeit in der Ukraine.

Der perfekte Gründungszeitpunkt?

Gründer:innen sollten im Blick haben, dass eine späte Registrierung und die Erledigung weiterer Formalitäten, beispielsweise erst bei Fertigstellung des Produkts, Risiken bergen. Rechtliche Schwierigkeiten können entstehen, wenn Vereinbarungen über geistige Eigentumsrechte an Quellcodes oder Designlösungen nicht formalisiert wurden.

Unabhängig von der Entscheidung für eine frühe oder späte Anmeldung sollte die Kontaktaufnahme mit einer Anwaltskanzlei vor Ort nicht hinausgezögert werden. Dieser Schritt ermöglicht es, alle notwendigen Dokumente korrekt auszufüllen und zukünftige Probleme zu vermeiden.

Welche Unternehmensform passt zu einem Start-up?

Bei der Wahl der Unternehmensform stehen den Existenzgründer:innen zahlreiche Unternehmensformen zur Verfügung. Die in der Ukraine am häufigsten gewählten Unternehmensformen sind das Einzelunternehmen und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Товариство з обмеженою відповідальністю, kurz: ТОВ). Welche Unternehmensform gewählt wird, hängt von den Zielen und Möglichkeiten der Gründer:innen ab.

Für Start-ups eignet sich TOV in der Regel besser als ein Einzelunternehmen. Die TOV ähnelt in ihrer Grundstruktur der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die folgende Tabelle listet Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen.

Vorsicht vor Musterlösungen

Vorsicht ist geboten bei der Verwendung fertiger Musterlösungen, die im Internet frei verfügbar sind. Die Mustersatzungen und -dokumente bieten zwar eine gute erste Orientierung, berücksichtigen aber nicht jeden Einzelfall. Empfehlenswert ist daher eine Unterstützung durch eine Rechtsanwaltskanzlei oder die AHK Ukraine bei der Unternehmensgründung.

Vorab sollten insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Prozentuale Beteiligung an den Gesellschaftsanteilen;
  • Regelungen für das Ausscheiden eines Gesellschafters;
  • Mechanismen zur Erhöhung des Gesellschaftskapitals;
  • Regelungen zur Änderung von Gesellschaftsanteilen;
  • Regeln zur Vererbung von Gesellschaftsanteilen.

Dies gilt auch für die Wahl des Firmennamens. Es sollte ausgeschlossen werden, dass ähnliche oder sogar identische Firmennamen bereits von anderen Unternehmen genutzt werden. Eine frühzeitige Anmeldung kann vor Abmahnungen schützen und die Marktposition sichern.

Bei der Eröffnung eines Bankkontos sollten die strikten Währungsregelungen beachtet werden. Die Entscheidung, in welcher Währung das Konto geführt werden soll, muss gut überlegt sein. Das gilt insbesondere für Start-ups, die am internationalen Markt tätig werden wollen. Es kann hilfreich sein, neben einem ukrainischen auch ein ausländisches Konto zu eröffnen.

Schutz des geistigen Eigentums

Ein Vertrag zum Schutz des geistigen Eigentums hilft, rechtliche Probleme und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Für Technologieunternehmen ist dies besonders wichtig, da potentielle Investoren den Wert eines Unternehmens am geistigen Eigentum bewerten und eine Beteiligung davon abhängig machen. Gründer:innen sollten bei der Gestaltung der IP-Rechte daher Folgendes beachten:

  • Klare Regelungen zu allen geistigen Eigentumsrechten wie Patenten, Marken, Designrechten und Quellcodes;
  • Geheimhaltevereinbarungen;
  • ausführliches Portfolio von relevanten geistigen Eigentumsrechten.

Das Kompetenzzentrum für den gewerblichen Rechtsschutz ist das ukrainische nationale Amt für geistiges Eigentum und Innovation (UANIPO). Das Amt arbeitet nach dem Prinzip des One-Stop-Shop: Alle bürokratischen Schritte können somit bei einer einzigen Anlaufstelle durchgeführt werden.

Welche Steuern sind zu zahlen?

Der Basissteuersatz für die Körperschaftssteuer liegt bei 18 Prozent für Unternehmen. Einzelunternehmer und kleine Unternehmen unterliegen einer Pauschalbesteuerung. Die Höhe hängt von der Steuergruppe ab und muss bei der zuständigen Steuerbehörde beantragt werden. Hinzu kommt die Militärsonderabgabe. Die folgende Tabelle zeigt die Steuerarten in der Ukraine.

In bestimmten Fällen gelten steuerliche Erleichterungen. Für Investitionen mit beträchtlichem Vermögen ist eine fünfjährige Befreiung von der Körperschaftsteuer möglich.

Besonders für IT-Start-ups und Softwareunternehmen kann eine Teilnahme an Diia-City attraktiv sein, da dieses Regime steuerliche Vorteile bietet.

Diia-City: Besonderes rechtliches- und steuerrechtliches Regime für ukrainische IT-Unternehmen 

Diia-City ist ein virtuelles Land für Menschen aus der Informationstechnologie. Am 14. Dezember 2021 trat der steuerrechtliche Teil des Diia-City-Regimes in Kraft. Sogenannte Bewohner von Diia-City haben die Rechtswahl zwischen der Kapitalertragsteuer in Höhe von 9 Prozent oder der Gewinnsteuer in Höhe von 18 Prozent. Sie profitieren vom Zugang zu ausländischen Investitionen und Schutz vor Kontrollen durch die Strafverfolgungsbehörden.

Für Unternehmen der Verteidigungsindustrie ist das Defence-City-Regime besonders interessant. Residenten des Regimes profitieren von steuerlichen Vorteilen wie etwa der Befreiung von der Grundsteuer auf Boden und Eigentum, Umweltsteuer sowie der Körperschaftsteuer. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Reinvestition der Gewinne.

Unternehmen sollten beachten, dass die steuerlichen Sonderbedingungen von Defence City nicht gleichzeitig mit der besonderen Besteuerung als Diia-City-Resident kombiniert werden können.

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