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Ukraine: Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz in der Ukraine schützt Marken, Patente und Designs. Für Unternehmen ist entscheidend, ihre Rechte frühzeitig zu sichern. (Stand: 16.06.2026)
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
In den vergangenen Jahren wurde der gewerbliche Rechtsschutz in der Ukraine umfassend reformiert. Ziel ist es, ihn im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine schrittweise an das Recht der Europäischen Union anzugleichen.
UANIPO: Kompetenzzentrum für gewerblichen Rechtschutz
Die zentrale staatliche Behörde für den gewerblichen Rechtsschutz ist das ukrainische nationale Amt für geistiges Eigentum und Innovation (UANIPO). Das Amt prüft Anmeldungen für gewerbliche Schutzgegenstände, trägt Rechte des geistigen Eigentums ein und führt staatliche Register. Durch das One-Stop-Shop-Prinzip werden Verfahren über eine zentrale Anlaufstelle gebündelt abgewickelt.
Zudem ist das UANIPO für die internationale Zusammenarbeit sowie für die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungen im Bereich des geistigen Eigentums und Innovationen zuständig.
Bei UANIPO ist ein Mediationszentrums zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet.
Markenrecht
Das Gesetz Nr. 3689-XI über den Schutz von Markenrechten für Waren und Dienstleistungen (Закон про охорону прав на знаки для товарів і послуг) regelt die Registrierung und den Schutz von Marken.
Der Markenbegriff ist weit gefasst und umfasst neben klassischen Wort- und Bildmarken auch nicht-traditionelle Markenformen wie Klangzeichen oder multimediale Darstellungen. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über UANIPO.
Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab Anmeldung und kann beliebt oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.
Urheberrecht
Das Gesetz Nr. 288-IX über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Закон про авторське право і суміжні права) bildet die Grundlage für Urheber- und verwandte Schutzrechte.
Urheberrechte entstehen in der Ukraine grundsätzlich automatisch mit der Schaffung eines Werkes. Eine gesonderte Registrierung ist nicht erforderlich.
Ein Urheberrecht wird beispielsweise dann anerkannt, wenn das Werk das Kriterium der Originalität erfüllt. Anhand dieses Merkmals wird die persönliche schöpferische Leistung des Urhebers bewertet.
Die Schutzdauer gilt während der gesamten Lebensdauer des Urhebers und erstreckt sich auf weitere 70 Jahre nach dessen Tod hinaus.
Für Unternehmen besonders relevant ist die Regelung zu KI-generierten Inhalten. Für Werke, die ohne menschliche schöpferische Leistung durch Software erstellt werden, gilt kein klassisches Urheberrecht. Stattdessen bestehen sogenannte sui generis-Rechte. Diese gewähren wirtschaftliche Nutzungsrechte für eine Dauer von 25 Jahren.
Dem Urheber steht ein Anspruch auf eine faire Entlohnung für die Nutzung des Urheberrechts zu. Danach hat der Urheber unabhängig von der Veräußerung von Rechten an dem Werk einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung während der Lebensdauer des Werkes.
Patentrecht
Das Gesetz Nr. 3687-XII über den Schutz an Erfindungen und Gebrauchsmustern (Закон про охорону прав на винаходи і корисні моделі) wurde mehrfach reformiert und an europäische Standards angepasst.
Ein in der Ukraine erteiltes Patent gewährt dem Schutzrechtinhaber ein exklusives Nutzungsrecht für eine Dauer von 20 Jahren. Auch Beschäftigte haben das Recht Erfindungen, die sie während des Angestelltenverhältnisses tätigen, zu schützen (Arbeitnehmererfindungen). Grundsätzlich steht die Erfindung dem Arbeitgeber zu, sofern sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gemacht wurde und der Arbeitgeber sein Recht entsprechend wahrnimmt.
Die Verwaltung und Durchsetzung von Patenten erfolgt über UANIPO sowie über spezialisierte Rechtsbehelfskammern. Die sogenannten Berufungskammern bieten einen verstärkten Schutz und eine kürzere Verfahrensdauer (vier bis acht Monate) als ein klassisches Gerichtsverfahren.
Schutz von geistigem Eigentum in Zeiten des Kriegszustandes
Im Jahr 2022 wurden zahlreiche Fristen im Bereich des geistigen Eigentums aufgrund des Kriegsrechts ausgesetzt. Das Ziel bestand darin, den Schutz von Rechten trotz kriegsbedingter Einschränkungen sicherzustellen.
Am 29. April 2025 wurde diese Sonderregelung zum 31. Mai 2025 abgeschafft. Das bedeutet, dass sämtliche Fristen für die Zahlung von Schutzgebühren und für die Einlegung von Einsprüchen wieder gelten.
Internationale Übereinkommen
Die Ukraine ist Vertragsstaat der wichtigsten Abkommen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Dazu gehören insbesondere:
- Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ),
- Madrider Markenabkommen (MMA),
- Genfer Markenrechtvertrag,
- Internationales Übereinkommen über Pflanzenzüchtungen (UPOV),
- Budapester Vertrag über Mikroorganismen,
- Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT),
- Genfer Konvention über den Schutz der Hersteller von Tonträgern,
- WIPO-Abkommen im Bereich Urheberrecht.
Zudem hat das Land seine Schutzinstrumente zum Schutz der Urheberrechte im Internet ausgebaut und ist der WIPO-ALERT-Plattform beigetreten.