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Rechtsbericht | Ukraine | Rechtsverfolgung und Registerrecht

Überblick über rechtliche Entwicklungen in der Ukraine

Kraft der Geltung des Kriegsrechts ist mit Einschränkungen im Geschäftsverkehr zu rechnen. Im Fokus von Teil 3 der Beitragsreihe steht die Arbeit von Gerichten und Registern.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die ukrainische Regierung (Werchowna Rada) verlängerte die Geltung des Kriegsrechts und damit die allgemeine Mobilisierung. Da die aktuelle Lage sich jederzeit ändern kann, ist es besonders wichtig, einen Überblick über die bereits erfolgten und anstehenden Änderungen zu behalten.

Die GTAI-Beitragsreihe widmet sich den aktuell geltenden rechtlichen Entwicklungen in der Ukraine während der Geltung des Kriegsrechts. Der erste Teil der Beitragsreihe widmet sich den Fragen der geltenden Einschränkungen im Devisenverkehr und aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Der zweite Teil der Beitragsreihe widmet sich der Frage der Erfüllung von Verträgen und Schadensersatz. Im nachfolgenden Beitrag wird der Schwerpunkt auf die Arbeit von staatlichen Stellen gelegt sowie auf die ukrainischen Sanktionen gegenüber Russland. 

Arbeit von Gerichten und Notaren

Die öffentlichen und privaten Notare sowie Gerichte arbeiten während der Dauer des Kriegsrechts weiter. Während der Dauer der Kriegszeit gilt das Gesetz Nr. 389-VII vom 15. Juni 2022 "Über die Rechtsordnung des Kriegsrechts“ für Gerichtsverfahren in der Ukraine. Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeit und die Befugnisse der Gerichte nicht ausgesetzt werden. Die Verfahrensdauer soll eingehalten werden: Eine Beschleunigung oder Reduzierung der Dauer von Gerichtsverfahren ist untersagt. Gleichzeitig ist die Justizverwaltung von Folgen des Krieges betroffen, so dass Geschäftsabläufe auf die aktuelle Lage abgestimmt werden müssen.

Die Notare nehmen weiterhin dringende notarielle Aufgaben wahr, wie zum Beispiel die Beglaubigung von Vollmachten. Gleichzeitig werden bestimmte notarielle Aufgaben nur von bestimmten Notaren vorgenommen. Das betrifft vor allem Transaktionen mit Immobilien. Diese Notare müssen in einer vom Ministerium der Justiz (Ministerstvo yustytsiyi) zugelassenen Liste eingetragen sein und notarielle Handlungen in Bezug auf Wertgegenstände im Rahmen des Kriegsrechts vornehmen. Das betrifft vor allem Beglaubigungen von geschäftlichen Transaktionen wie Beurkundung von Vereinbarungen über die Veräußerungen von Immobilien etc.

Zum Thema:

GTAI- Bericht vom 13. Juli 2022: Besonderheiten bei Gerichtsverfahren in der Ukraine

Arbeit von staatlichen Registrierungsstellen 

Mit dem Beginn des Krieges wurden Besonderheiten in Bezug auf die Arbeit von staatlichen Registern eingeführt. Dies betrifft die staatliche Registrierung von juristischen Personen sowie das Register, das dingliche Rechte an beweglichen und unbeweglichen Vermögen führt. Der Erlass Nr. 480 vom 19. April 2022 "Über die Änderung einiger Erlasse des Ministerkabinetts der Ukraine über die Tätigkeit der Notare und die Funktionsweise der einheitlichen und staatlichen Register, deren Träger das Justizministerium ist, während des Kriegsrechts“ nahm einige Beschränkungen zurück. Zum Teil wurde der Zugang zu ausgewählten Registern wieder gewährt, wie zum Register der Rechte an unbeweglichen Vermögen. Allerdings wird der Zugang nur unter spezifischen Regeln gewährt. So erhalten nur staatliche Registerstellen, Beschäftigte des Ministeriums der Justiz und Notare Zugang zu diesem Register. Zu beachten ist, dass nicht alle Register freigegeben wurden. Die Arbeit von Registern, die sich in besetzten oder umkämpften Territorien befinden, ist nach wie vor blockiert. Das Handelsregister arbeitet ebenfalls im Teilmodus. Es ist jedoch möglich, die notwendigen Registrierungsaktionen durchzuführen, wie zum Beispiel: Gründung von juristischen Personen, Wechsel von Gesellschaftern, Änderung des Gesellschaftssitzes etc. Welche Register funktionsfähig sind, kann auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz eingesehen werden.

Sanktionen der Ukraine gegenüber Russland

Mit der Einführung des Kriegsrechts in der Ukraine wurde die Möglichkeit für Unternehmen erheblich eingeschränkt. Hierzu zählen alle in der Ukraine tätigen juristischen Personen, sowie ihre Niederlassungen und Repräsentanzen, bei denen eine natürliche oder juristische Person oder eine staatliche russische Organisation direkt oder indirekt als Gründer oder Begünstigter oder in einer anderen Form mit mehr als 10 Prozent beteiligt ist. Das Gesetz Nr. 2116 "Über die Grundprinzipien der zwangsweisen Beschlagnahme von Eigentum der Russischen Föderation und ihrer Einwohner in der Ukraine“ eröffnet die Möglichkeit der Enteignung und Nationalisierung von Eigentum und weiteren Vermögenswerten wie Wertpapieren.

Des Weiteren ist ukrainischen Finanzinstituten nicht gestattet, Abbuchungen von Konten oder Einzahlungen auf Konten von ukrainischen Unternehmen vorzunehmen, die einen Bezug zu Russland oder Belarus aufweisen. Die Konten sind damit praktisch gesperrt. Diese Unternehmen können keine Gelder von Konten abheben oder Transkationen in russischen oder belarussischen Rubel abwickeln. Eine Ausnahme gilt unter anderem für die Zahlung von Löhnen und Steuern. 

Zudem wird geplant die Steuern auf Einkünfte aus Russland oder von in Russland registrierten Niederlassungen zu erhöhen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf Nr. 7323 vom 30. März 2022  ”Zur Änderung des Steuergesetzes der Ukraine bezüglich der Besteuerung von Wirtschaftssubjekten mit wirtschaftlichen Beziehungen zum Aggressorstaat“ liegt vor. Bisher liegt das Gesetz zur Überprüfung der Werchowna Rada vor. Das Gesetz richtet sich nicht nur an ukrainische Unternehmen, sondern auch an internationale Unternehmen:

  • deren Geschäftssitz in Russland ist oder die als Endbegünstigte einen Wohnsitz in Russland haben,
  • die Einkünfte aus Russland beziehen,
  • die  zu einer Unternehmensgruppe gehören, deren Teilnehmer Einkünfte aus Russland beziehen oder Russland wirtschaftlich unterstützen.

Zum Thema:

GTAI-Länderbericht vom 22.06.2022: Recht Kompakt Ukraine 

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