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Rechtsmeldung | Ukraine | Sprachengesetz

Ukraine ändert das Sprachengesetz

Unternehmen treffen neue Pflichten: Webseiten müssen in der ukrainischen Sprache gestaltet sein. Auch ausländische Unternehmen sind von den Änderungen betroffen.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Am 16. Juli 2022 sind einige Änderungen durch das Gesetz Nr. 21 "Über die Gewährleistung des Funktionierens der ukrainischen Sprache als Staatssprache“ in Kraft getreten. Die Änderungen stellen unter anderem Anforderungen an die Sprachen von Software-Benutzeroberflächen und Webseiten dar. Die Betreiber sind verpflichtet, die Benutzeroberflächen in ukrainischer Sprache zu gestalten. Das Gesetz lässt zwar Internetauftritte in anderen Sprachen zu, sofern die ukrainische Version standardmäßig verfügbar ist und nicht weniger Informationen enthält. Ausländische Unternehmen, die Produkte bzw. Dienste in der Ukraine anbieten, müssen die ukrainische Sprache für Nutzer standardmäßig zur Verfügung stellen.

Produkte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden als mangelhaft angesehen. Das kann eine Haftung nach dem Verbraucherschutzgesetz auslösen. Bei Verstößen kann eine Geldbuße verhängt werden.  Zunächst wird jedoch eine Verwarnung ausgesprochen. Die Geldbuße für erstmalige Verstöße beträgt zwischen 3.539 und 8.849 Hrywnja (UAH) und im Wiederholungsfall zwischen 8.849 und 12.536 Hrywnja (UAH). 

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