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Rechtsmeldung | Ukraine | Arbeitsrecht

Ukraine: Neues Gesetz ermöglicht Aussetzung des Arbeitsverhältnisses

Das neue Gesetz regelt die Organisation der Beschäftigung von Angestellten während der Kriegszeit.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Am 24. März 2022 trat das Gesetz Nr.-2136-IX "Über die Organisation der Arbeitsbeziehungen im Kriegsrecht“ (Pro orhanizatsiyu trudovykh vidnosyn u voyennyy stan) in Kraft. Es sieht einige Abweichungen zum geltenden Arbeitsrecht vor. Gleichzeitig eröffnet es den Unternehmen die Möglichkeit flexibel zu reagieren.

Das Gesetz sieht neue Regelung zur Kündigung, Befristung und Aussetzung von Arbeitsverhältnissen vor.

Befindet sich eine angestellte Person außerhalb des Landes oder ist sie nicht erreichbar muss das Arbeitsverhältnis nicht beendet werden. Es kann - ohne eine Verpflichtung zur Weiterzahlung des Lohnes - ausgesetzt werden.

Die Kündigung auf eigenen Wunsch ist flexibler geworden. Die bisher geltende Zwei-Wochen-Frist muss nicht mehr eingehalten werden, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben besteht oder die Person sich Anfeindungen ausgesetzt sieht. 

Die Vorschriften zur Arbeitszeit und zu Ruhetagen wurden geändert. So wurde die Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche auf 60 Stunden hochgesetzt.  Arbeit an Wochenenden, Feiertagen und arbeitsfreien Tagen ist nicht mehr verboten. Die Ausgestaltung der Arbeitszeit steht nach wie vor im Ermessen des Betriebes.

Der Betrieb kann die Auszahlung des Gehalts verzögern, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Krieg oder höhere Gewalt eine solche Verzögerung verursacht haben. Gleichzeitig wird der Betrieb verpflichtet, das Gehalt auszubezahlen, wenn die Arbeit wiederaufgenommen wird. 

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