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Ukraine: Vertriebsrecht
Das ukrainische Vertriebsrecht regelt neben der Handelsvertretung noch den Kommissionsvertrag, den Agentenvertrag und den Franchisevertrag. (Stand: 16.06.2026)
Von Dmitry Marenkov, Yevgeniya Rozhyna
Handelsvertretung
Das ukrainische Recht regelt die Handelsvertretung lediglich in einer einzigen Vorschrift: Art. 243 des Zivilgesetzbuches (Цивільний кодекс України; im Folgenden: ZGB).
Demnach ist ein Handelsvertreter (komercijnyj predstavnik) als eine Person definiert, die stets und selbständig beim Abschluss von Wirtschaftsverträgen als Vertreter von Unternehmern auftritt.
Wer kann Handelsvertreter sein?
Ein Handelsvertreter (im Folgenden: HV) kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Der HV handelt im Namen und auf Rechnung des Prinzipals.
Die Befugnisse des HV können in einem schriftlichen Vertrag mit dem Prinzipal oder in einer schriftlichen Vollmacht festgelegt werden.
Welche Rechte hat der Handelsvertreter?
Dem HV steht ein Anspruch auf Provision zu. Die Provisionshöhe kann im Handelsvertretervertrag vereinbart werden. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, dann richtet sie sich nach den allgemeinen Bestimmungen zum Vertragsrecht und dem üblichen Satz für diese Art von Leistung (Art. 632 ZGB). Zudem hat der HV das Recht seine Aufwendungen geltend zumachen.
Praxishinweis
Das Gesetz regelt die weitergehenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nicht. Daher haben die Parteien weitreichende eigenständige Vertragsgestaltungsmöglichkeiten. Dies betrifft insbesondere die Delkredere-Provision, den Ausgleichsanspruch sowie das nachvertragliche Wettbewerbsverbot.
Kommissionsvertrag
Einen ähnlichen Vertragstyp stellt der Kommissionsvertrag (dogovir komisii) gemäß den Artikeln 1011-1028 ZGB dar.
Demnach ist der Kommissionär (komisioner) verpflichtet, gegen Vergütung ein oder mehrere Rechtsgeschäfte im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kommittenten (komitent) vorzunehmen.
Im Vergleich zum Handelsvertretervertrag ist der gesetzliche Rahmen für Kommissionsverträge wesentlich detaillierter ausgestaltet. So sieht er unter anderem vor, dass Kommissionsverträge befristet oder unbefristet geschlossen werden können. Zudem kann bei Bedarf der Tätigkeitsbezirk ebenfalls vereinbart werden (Art. 1012 ZGB).
Welche Rechte hat der Kommissionär?
Er hat Anspruch auf eine Vergütung in der vertraglich festgelegten Höhe. Anderenfalls gilt der für diese Art von Tätigkeiten übliche Satz. Wenn der Kommissionär die Haftung für die Erfüllung der Verbindlichkeiten durch einen Dritten übernimmt, kann er eine zusätzliche Vergütung verlangen (Art. 1013 ZGB). Mit Zustimmung des Kommittenten ist eine Subkommission möglich. Bei der Beendigung eines unbefristeten Kommissionsvertrags gilt für beide Parteien eine Kündigungsfrist von 30 Tagen (Art. 1025, 1026 ZGB).
Agenturvertrag
Der Geschäftsbesorgungsvertrag, in der Ukraine als Agentur- oder Agentenvertrag (agentskyj dogovir) bekannt, wird nach der Aufhebung des Wirtschaftsgesetzbuches ausschließlich durch das Zivilgesetzbuch geregelt.
Es erlaubt den Abschluss gesetzlich nicht ausdrücklich geregelter Verträge im Rahmen der Vertragsfreiheit. Für den Agenturvertrag gelten nun die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts.
Die gefestigte Definition des Vertrags bleibt jedoch bestehen:
"Ein Agenturvertrag ist ein Vertrag, durch den sich eine Partei (der Beauftragte) gegenüber der anderen Partei (dem Auftraggeber) verpflichtet, verschiedene Rechtshandlungen im Auftrag und gegen Entgelt vorzunehmen. Die Vertragsbedingungen legen fest, in welcher Weise diese Handlungen vorgenommen werden können – im Namen des Auftraggebers oder im eigenen Namen.
Die Änderungen gelten außerdem nur für nach dem 28. August 2025 geschlossene Verträge. Für bestehende Verträge gilt eine dreijährige Übergangszeit.
Im Fall eines Streitfalls darf man sich bei bereits bestehenden Verträgen jedoch nicht mehr auf die alten Normen des Wirtschaftsgesetzbuches beziehen. Daher wird empfohlen, die bestehenden Verträge zu überprüfen und die im ZGB vorgesehene Bestimmung zum Auftragsvertrag parallel anzuwenden. Bei Bedarf sollte die Vertragsart geändert werden, beispielweise zu einem Dienstleistungsvertrag oder einem Provisionsvertrag.
Wie sollen neue Agenturverträge geschlossen werden?
Die neuen Verträge können sich an alten Vorlagen orientieren. Allerdings müssen die Verweise auf das Handelsgesetzbuch entfernt werden. Der Vertrag kann, muss aber nicht, in "Auftragsvertrag" umbenannt werden. Durch das Entfallen der bisherigen Regeln, steht den Parteien mehr Vertragsfreiheit zu. Sie können ihre Vereinbarungen frei schließen und bestimmte Aspekte freier variieren.
Daher ist es wichtig, folgende Punkte, die bisher klar gesetzlich geregelt waren, zu klären:
- Tätigkeitsbereich (örtlich);
- Rechte und Pflichten;
- Höhe der Provision und Ausgleichsanspruch;
- Sanktionen bei Verstößen gegen vertragliche Bestimmungen;
- Vertragsdauer;
- Kündigungsfristen;
- Anzuwendendes Recht (Rechtswahlklausel).
Spezialgesetze - wie beispielsweise das Gesetz über die Speditions- und Transporttätigkeit - haben Vorrang und behalten ihre Gültigkeit.
Franchisevertrag
In der Ukraine ist der Franchisevertrag vor allem unter der Bezeichnung "kommerzielle Konzession“ (komerzijna konzesia) bekannt und ausdrücklich in den Artikeln 1115-1129 ZGB geregelt. Durch die Aufhebung des Wirtschaftsgesetzbuches sind frühere zwingende Vorgaben zu Mindestinhalten des Vertrages entfallen. Für den Vertragsschluss und die Ausgestaltung gelten die allgemeinen Regeln des ZGB, insbesondere Art. 638 ZGB.
Die Grundsätze des Franchisevertrags bleiben jedoch weiterhin bestehen: Der Franchisegeber muss dem Franchisenehmer das Recht einräumen, eine Reihe von Rechten zum Zwecke der Herstellung und/oder des Verkaufs bestimmter Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen zu nutzen. Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und kann nur zwischen juristischen Personen oder Einzelkaufleuten geschlossen werden (Art. 1117 ZGB). Im Rahmen eines Franchisevertrags hat der Franchisenehmer eine Gebühr zu entrichten. Diese setzt sich aus einer einmaligen Eintrittsgebühr und wiederkehrenden Zahlungen zusammen.