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Zollbericht Ukraine Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Aktuell: EU einigt sich auf Sanktionen gegenüber Russland

UPDATE

Nach den anhaltenden Angriffen Russlands auf die Ukraine, verschärft die EU nochmal ihre Sanktionen.

Von Karin Appel | Bonn

Bei einem Sondergipfel am 24. Februar haben die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der EU einem erneutem umfangreichen und verschärften Sanktionspaket gegen Russland zugestimmt.

Die restriktiven Maßnahmen betreffen unter anderem die Bereiche Energie, Finanzen und Transport. Zusätzlich soll es auch Exportkontrollen für bestimmte Produkte sowie Einschränkungen bei der Visapolitik geben.

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Bei einem Sondertreffen der Außenminister der EU-Mitgliedstaaten am 22. Februar 2022 stimmten alle dem Vorschlag der EU-Kommission über Sanktionen gegenüber Russland zu. Am 23. Februar veröffentlichte die EU die konkreten Sanktionen im EU-Amtsblatt. Diese treten mit sofortiger Wirkung in Kraft:

  • Sanktionen gegen die 351 Mitglieder der russischen Staatsduma (Unterhaus des Parlaments), die für den Appell an Präsident Putin stimmten, die Unabhängigkeit der selbsternannten „Republiken“ Donezk und Luhansk anzuerkennen;

  • Sanktionen gegen weitere 27 Personen und Körperschaften, die zur Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine beigetragen haben. Dazu gehören Regierungsmitglieder, die an den rechtswidrigen Entscheidungen beteiligt waren; drei Banken (Bank Rossiya, Promzvyazbank, VEB.RF); Geschäftsleute/Oligarchen, die die russischen Operationen in den Gebieten von Donezk und Luhansk finanziell oder materiell unterstützen oder von ihnen profitieren; hochrangige Militäroffiziere, die bei den Invasions- und Destabilisierungsaktionen eine Rolle spielen; und Personen, die für die Führung eines Desinformationskrieges gegen die Ukraine verantwortlich sind;

  • Beschränkungen der Fähigkeit des russischen Staates und der russischen Regierung zum Zugang zu den Kapital- und Finanzmärkten und -dienstleistungen der EU. Dies betrifft vor allem russische Staatsanleihen, um eine Refinanzierung des russischen Staates zu erschweren;

  • Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen mit den nicht von der Kiewer Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk - Einfuhrverbot für Waren, Handels- und Investitionsbeschränkungen in Bezug auf bestimmte Wirtschaftssektoren, Verbot der Erbringung von Tourismusdienstleistungen, Ausfuhrverbot für bestimmte Waren und Technologien in diese Gebiete.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema bei uns oder schauen Sie in unser Russland-Sanktionen-Special rein.

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