Zollbericht Ukraine Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren oder entsprechende Beschränkungen.

Von Karin Appel | Bonn

Einfuhrverbote 

Einfuhrverbote können in gesetzlichen Bestimmungen der Ukraine oder in einem internationalen Abkommen begründet sein. Grundsätzlich ist die Einfuhr von Gütern, die die Gesundheit von Mensch und Umwelt sowie die öffentliche Sicherheit und Moral verletzen, verboten.

Dazu zählen beispielsweise Waren, die Propaganda für Krieg, Völkermord, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung enthalten. Insbesondere verboten sind folgende Waren:

  • narkotische und psychotrope Substanzen
  • starke giftige, radioaktive, explosive Substanzen
  • Filme, Fotografien, Videoaufnahmen, Manuskripte, Zeichnungen, gedrucktes Bildmaterial und Tonaufnahmen, die Propaganda über Krieg, Rassismus, Rassendiskriminierung und Völkermord enthalten und darauf abzielen, die territoriale Integrität der Ukraine, ihre politische Unabhängigkeit und staatliche Souveränität zu untergraben
  • pornografische Produkte
  • Waren, die unter Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums eingeführt wurden
  • Waren, deren Einfuhr nach bestimmten temporären oder dauerhaften Vorschriften der ukrainischen Regierung verboten ist

Durch den Kabinettsbeschluss Nr. 1147 vom 30. Dezember 2015 „Über das Verbot der Einfuhr von Waren mit Ursprung in der Russischen Föderation“ hat die ukrainische Regierung ein Verbot für die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Güter, Erzeugnisse und Rohstoffe mit Ursprung in der Russischen Föderation beschlossen. Dieses Einfuhrverbot wurde mehrfach erweitert und zuletzt durch den Kabinettsbeschluss Nr. 1707 vom 24. Dezember 2025 verlängert.

Das Einfuhrverbot gilt derzeit bis einschließlich 31. Dezember 2026. Es wird regelmäßig durch gesonderte Regierungsbeschlüsse überprüft und verlängert. Betroffene Waren sind unter anderem Fleisch‑, Milch‑ und Süßwaren, darüber hinaus aber auch bestimmte Erdölprodukte und Kraftstoffe sowie weitere industrielle und chemische Erzeugnisse. Die vollständige Liste der zur Einfuhr verbotenen Waren findet sich im Anhang des jeweiligen einschlägigen Kabinettsbeschlusses.

Der staatliche Zolldienst der Ukraine hat eine Liste mit allen Einfuhrverboten und ‑beschränkungen auf seiner Internetpräsenz online gestellt. Die Liste kann dort jederzeit eingesehen und heruntergeladen werden.

Einfuhrbeschränkungen

Unter typischen Einfuhrbeschränkungen wird das Erfordernis einer Einfuhrerlaubnis, einer Lizenz oder sonstiger Genehmigungspapiere verstanden, die bei der Einfuhr der Ware vorliegen müssen. Aber auch andere Beschränkungen wie Quoten, Zertifizierungs‑ und Markierungsvorschriften stellen Einfuhrbeschränkungen für Waren dar.

Folgende Warengruppen unterliegen Einfuhrbeschränkungen:

  • Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen und deren Vorprodukte
  • Waren, die einer Lizenzierungspflicht unterliegen
  • bestimmtes Holz‑ und Sägematerial
  • Waren, die einer Importüberwachung in der Ukraine unterliegen
  • bestimmte Kulturgüter
  • bestimmte der Erforschung unterliegende Pflanzensorten
  • zertifizierungspflichtige Waren, beispielsweise Fischereiprodukte
  • bestimmte Kriegsgeräte und Dual‑use‑Produkte
  • Waren, die einer Konformitätsbewertung nach technischen Reglements unterliegen

Für die direkte Erteilung von Genehmigungen für den Transport dieser Waren über die Zollgrenze der Ukraine ist das ukrainischen Ministerium für Wirtschaft zuständig.

Chemische Stoffe und internationale Übereinkommen

Für die Einfuhr chemischer Substanzen gelten in der Ukraine besondere Bedingungen, die auf verschiedenen internationalen Übereinkommen basieren:

Rotterdam‑Übereinkommen
Die Ukraine ist Mitglied des Rotterdam‑Übereinkommens, das sicherstellt, dass Exporte bestimmter chemischer Substanzen nur mit Zustimmung der Importpartei erfolgen dürfen. Ein Exportbenachrichtigungsdokument ist für die Zollabfertigung erforderlich.

Stockholm‑Übereinkommen
Die Ukraine ist auch Mitglied des Stockholm‑Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POPs), das die Produktion, Verwendung und den Handel mit giftigen, langlebigen Chemikalien einschränkt. Ausnahmen können von den Mitgliedstaaten beantragt werden. Importeure sollten die ukrainische Naturschutzbehörde kontaktieren.

Minamata‑Übereinkommen
Am 18. August 2023 ratifizierte die Ukraine das Minamata‑Übereinkommen über Quecksilber, das den Export von Quecksilber nur mit vorheriger Zustimmung des Importlandes erlaubt. Die Ukraine hat die Produktion, den Export und Import zahlreicher quecksilberhaltiger Produkte verboten.

Chemiewaffen‑Übereinkommen
Die Ukraine ist zudem Mitglied des Chemiewaffen‑Übereinkommens (CWC) und überwacht den Import von Substanzen, die zur Herstellung solcher Waffen verwendet werden könnten. Eine besondere Genehmigung der zuständigen nationalen Behörde ist für den Import erforderlich.

Einfuhrkontingente

Schließlich können aus Gründen des Staatsinteresses auch Quoten beziehungsweise Einfuhrkontingente sowie spezifische Antidumpingmaßnahmen eingeführt werden. Diese Instrumente werden regelmäßig dann eingesetzt, wenn einzuführende Waren für die nationalen Hersteller als wirtschaftlich schädlich eingestuft werden.

Liste der EinfuhrkontingenteEinfuhrkontingente in der Ukraine gelten derzeit für folgende Produkte:
ProduktKontingent
Schweinefleisch10.000.000 kg    
Geflügelfleisch und halbfertiges Geflügelfleisch10.000.000 kg
Halbfabrikate für Geflügel und Geflügel (optional)10.000.000 kg
Zucker40.000.000 kg
Quelle: Zolldienst Ukraine

Die Liste mit den quotierten Waren wird regelmäßig aktualisiert und kann beim Staatlichen Zolldienst der Ukraine eingesehen werden.

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