Zollbericht Ukraine Internationale Handelsabkommen, übergreifend
EU lässt Handelserleichterungen für die Ukraine auslaufen
Nachdem der russische Angriffskrieg auf die Ukraine vor 3 Jahren begann, beschloss die EU Handelsvorteile für die Ukraine und befreite Waren von sämtlichen Zöllen.
10.06.2025
Von Karin Appel | Bonn
Diese Maßnahmen wurden ursprünglich im Jahr 2022 eingeführt, als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Ziel war es, die ukrainische Wirtschaft zu unterstützen und den Export ukrainischer Waren in die EU zu erleichtern. Zu den damaligen Erleichterungen zählten unter anderem die vollständige Aussetzung von Zöllen auf nahezu alle ukrainischen Produkte, die Aufhebung von Einfuhrpreisregelungen für Obst und Gemüse sowie die Abschaffung von Zollkontingenten für bestimmte Agrarprodukte.
Die Sonderregelungen ermöglichten es der Ukraine, ihre Exporte in die EU deutlich zu steigern und wirtschaftliche Stabilität in einer kriegsgebeutelten Zeit zu bewahren. Nun im Juni 2025 sind diese Handelserleichterungen der Europäischen Union für die Ukraine ausgelaufen. Mit dem Auslaufen dieser Maßnahmen im Juni 2025 kehrt die EU nun zu den Regelungen des Assoziierungsabkommens von 2016 zurück.
Das bedeutet konkret: Für viele Produkte gelten wieder Zollkontingente, und auf bestimmte Waren werden erneut Zölle erhoben. Die Rückkehr zur Normalität erfolgt nicht abrupt, sondern wird von Übergangsregelungen begleitet, bis ein neues Handelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine ausgehandelt ist. Ein wesentlicher Grund für das Ende der Handelserleichterungen war der zunehmende Druck aus der europäischen Landwirtschaft. Besonders Landwirte in osteuropäischen Mitgliedstaaten beklagten sich über die wachsende Konkurrenz durch günstige ukrainische Agrarprodukte.
EU strebt Agrarabkommen mit der Ukraine an
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem neuen Agrarabkommen, das sowohl die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Ukraine als auch die Schutzinteressen der EU-Landwirtschaft in Einklang bringen soll. Ziel ist es, eine nachhaltige und faire Handelsbeziehung zu etablieren, die langfristig Bestand hat. Das Auslaufen der Handelserleichterungen markiert somit einen Wendepunkt in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Ukraine. Es bleibt abzuwarten, wie sich die zukünftige Zusammenarbeit gestalten wird und welche neuen Rahmenbedingungen für den bilateralen Handel geschaffen werden.
Durch das derzeit bestehende Assoziierungsabkommen von 2016 sind nichtsdestotrotz über 90 Prozent der ukrainischen Waren zollfrei.