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Zollmeldung Ukraine Einfuhrverbote und Beschränkungen

Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend der Einfuhr von Käse

Die Interdepartementale Kommission für Außenhandel der Ukraine leitete eine neue Schutzmaßnahmenuntersuchung ein. Davon betroffen sind bestimmte Käsesorten. 

Von Karin Appel | Bonn

Nachdem ein Antrag der Vereinigung "Union of Dairy Enterprises of Ukraine" im Namen etlicher Unternehmen inklusive Informationsmaterial des Wirtschaftsministeriums der Ukraine eingereicht wurde, entschied die Kommission ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.

Einzelpersonen und Unternehmen sind berechtigt, dem Wirtschaftsministerium der Ukraine Informationen zu übermitteln, die für die Untersuchung nützlich sein können, sofern ihre Handelsinteressen betroffen sind.

Betroffen sind Käsesorten mit den folgenden HS-Codes:

  • 0406 30 31 00
  • 0406 30 39 00
  • 0406 30 90 00
  • 0406 90 23 00
  • 0406 90 25 00
  • 0406 90 32 00
  • 0406 90 78 00
  • 0406 90 86 00
  • 0406 90 89 00
  • 0406 90 92 00
  • 0406 90 99 10. 

Innerhalb von 30 Tagen (bis zum 23. Januar 2021) nach Einleitung der Untersuchung registriert das Wirtschaftsministerium der Ukraine die an dieser Untersuchung interessierten Parteien und prüft die Anträge durch Anhörung.
Innerhalb von 45 Tagen (bis zum 7. Februar) prüft das ukrainische Wirtschaftsministerium schriftliche Stellungnahmen und Informationen über die Einleitung der Untersuchung.

Zu den möglichen Schutzmaßnahmen zählen beispielsweise die Einführung von Zusatzzöllen und Antidumpingzöllen. 




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