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Zollbericht Ukraine Konformitätserfordernisse

Ukraine harmonisiert weitere EU-Richtlinien

Um die Verpflichtungen zur Umsetzung der EU-Gesetzgebung vollständig zu erfüllen, änderte die ukrainische Regierung weitere Rechtsvorschriften. 

Von Karin Appel | Bonn

Die neuesten Änderungen betreffen zum einen Ökodesign-Anforderungen für netzbetriebene Kühlgeräte mit einem Gesamtvolumen zwischen 10 und 1500 Litern. Der ukrainische Gesetzesentwurf basiert auf der Verordnung (EU) 2019/2019 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Kühlgeräten gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und der Verordnung (EG) Nr. 643/2009 des Rates. 

Zum anderen setzt die Ukraine die europäische Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile um. Damit bringt die ukrainische Regierung ihre Rechtsvorschriften über Lebensmittelsicherheit und -qualität mit dem EU-Recht in Einklang. 

Indem die Ukraine immer mehr EU-Richtlinien umsetzt und ihre technischen Regulierungen denen der EU anpasst, wird das Zollverfahren für europäische Unternehmen deutlich vereinfacht. Waren, die den EU-Standards entsprechen, müssen dann keine ukrainischen Konformitätsverfahren mehr durchlaufen, was Zeit und Geld spart. 

Zum Hintergrund

Mit der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU hat sich die ukrainische Regierung verpflichtet, technische Handelsbarrieren wie Konformitätsbewertungsverfahren, abzubauen und die technischen Normen und Standards der Ukraine mit denen der EU zu harmonisieren. Am Ende aller Reformen soll dann ein Abkommen der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungsverfahren mit der EU stehen (Agreement on Conformity Assessment and Acceptance of Industrial Products). Auf welchem Stand die entsprechenden Entwicklungen sind, kann beim ukrainischen Wirtschaftsministerium eingesehen werden.

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