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Zollbericht Ukraine Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Ukraine ratifiziert Präferenzursprungsregeln des PEM-Abkommens

Durch die Ratifizierung ist die Ukraine nun offiziell den aktualisierten Präferenzursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über Paneuropa-Mittelmeer beigetreten.

Von Karin Appel | Bonn

Am 1. Mai 2025 hat das ukrainische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das eine Änderung der Ursprungsregeln für Waren im Paneuropa-Mittelmeer-Raum ratifiziert.

Das Gesetz vom 17. Dezember 2024 Nr. 4148-IX "Über die Ratifizierung des Beschlusses Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Paneuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023 zur Änderung des Regionalen Übereinkommens über Paneuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln" und die damit einhergehenden Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2025. 

Durch die neuen Ursprungsregeln verlieren die alten Ursprungsregeln (die primäre Fassung der Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens) und die alternativen Regeln für den Handel mit der EU, Moldau und Nordmazedonien ihre Gültigkeit.

Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2026. In dieser Zeit werden Waren, die vor dem 1. Januar 2025 nach den alten Regeln zertifiziert wurden, weiterhin akzeptiert, solange sie sich im Transit oder unter zollamtlicher Überwachung befinden.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem GTAI-Bericht zu den modernisierten Ursprungsregeln im PEM-Raum

 

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