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EU | Ukraine | Zollversandverfahren

Ukraine tritt Übereinkommen über gemeinsames Versandverfahren bei

Am sogenannten New Computerised Transit System (NCTS) nehmen alle EU-Mitgliedstaaten, Liechtenstein, San Marino, Andorra und die Vertragsstaaten des Übereinkommens teil.

Von Karin Appel | Bonn

Das NCTS ist ein elektronisches Versandverfahren entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission und dient insbesondere als Instrument zur Verwaltung und Überwachung der Zollversandverfahren. Umfassende Informationen vom Zeitpunkt der Zollanmeldung bis hin zur Zollabfertigung von Waren werden mithilfe elektronischer Nachrichten in Echtzeit ausgetauscht. 

Zudem vereinfachen einheitliche Regeln zur Deklaration und Kontrolle des Transitwarenverkehrs für alle Vertragsparteien den gesamten Prozess der Warenverzollung und Logistik, denn durch die elektronische Übermittlung von Daten wird eine modernere und effizientere Zollabwicklung durch nur ein Dokument (T1) gewährleistet. 

Wolodymyr Selenskyj unterzeichnete am 30. August 2022 Dokumente über die Umsetzung des „visumfreien Zolls“ mit der Europäischen Union (EU). Seit dem 1. Oktober 2022 ist nun auch die Ukraine Vertragspartei des gemeinsamen Übereinkommens NCTS. 

Das bedeutet, dass Unternehmen ab sofort mit der T1-Anmeldung Waren aus der EU in die Ukraine (und umgekehrt) ohne zusätzliche Neuanmeldung für den internen Versand transportieren können und die Sicherheitszahlung der Zollgebühren vom Absender gestellt wird. Unternehmen können eine einzige Zollanmeldung und ein Verwaltungsdokument verwenden, wenn sie Fracht von überall in Europa in die Ukraine und zurück transportieren und dabei mehrere Grenzen innerhalb der europäischen Zone (und EFTA) überqueren. Dies beschleunigt die Abwicklung der Zollformalitäten an der Grenze und reduziert die damit verbundenen Kosten für Unternehmen.

Durch den Beitritt sollen auch Unternehmen, die nicht den Status des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)" haben, von Vereinfachungen im Zollverfahren profitieren können. Dazu zählt zum Beispiel die Möglichkeit des „Empfangs/Versendens am Standort“. Dadurch können Waren direkt im Lager des Unternehmens ohne vorherige Gestellung verzollt und versendet werden. Die Zollkontrolle erfolgt durch den elektronischen Informationsaustausch des Systems durch elektronische Nachrichten zwischen den Zolldiensten der Länder der europäischen Region.

Um das neue Versandverfahren nutzen zu können, müssen Unternehmen lediglich bei den Zollbehörden registriert sein. Dann können sie im nächsten Schritt zwischen zwei Systemen für den Warentransport wählen: 

  • NCTS - Anmeldung T1 (Versandanmeldung): In diesem Fall erfolgt die Anmeldung in Form einer E-Mail, die an die Zollstelle gesendet wird, in deren Tätigkeitsgebiet die Warendurchfuhr beginnt. 
  • Nationales Versandkontrollsystem - EE-Anmeldung (vorläufige Zollanmeldung). 

Der Beitritt zum Übereinkommen und die damit einhergehenden Änderungen zielen nicht nur darauf ab, den Grenzübertritt von Waren zu beschleunigen, sondern zeigt einen weiteren Schritt der Integration der Ukraine in Richtung EU.

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