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Ungarn erleichtert Zugang zu F&E-Fördermitteln
Forschungsinvestitionen sind in einigen Landesteilen bereits ab 2 Millionen Euro Investitionsvolumen förderfähig. Auch die erforderliche Beschäftigtenzahl wurde auf 50 gesenkt.
08.05.2025
Von Kirsten Grieß | Budapest
Ungarns Regierung veröffentlichte Ende April 2025 neue Leitlinien zur Investitionsförderung. Darin werden die Mindestanforderungen an Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) deutlich gesenkt. István Joó, Chef der ungarischen Agentur für Investitionsförderung (HIPA), erklärte anlässlich der Bekanntgabe, die Regierung wolle so die Innovationsfähigkeit der ungarischen Industrie stärken.
Die wichtigste Änderung ist, dass für staatliche Direktzuschüsse in bestimmten Regionen die Mindestinvestitionsschwelle auf 2 Millionen Euro gesenkt wird. Auch die Personalanforderung für F&E-Förderung wird von 100 auf 50 Beschäftigte reduziert. Zudem können sich Unternehmen mit Ausbildungskosten ab 250.000 Euro und 25 Mitarbeitenden für Weiterbildungsinitiativen qualifizieren, ohne dass zusätzliche Investitionen nötig sind.
Von der Neuregelung profitieren elf Landkreise in Südungarn, die im Landesvergleich unterdurchschnittlich entwickelt sind. Bislang lag die Fördergrenze dort bei 3 Millionen Euro. In anderen Regionen wurde diese Schwelle beibehalten. In industriestarken Städten wie Győr oder Debrecen müssen mindestens 10 Millionen Euro investiert werden. Budapest ist von der Förderung ausgeschlossen.
Ungarn setzt seit Jahren auf aktive Industriepolitik und fördert Produktionsansiedlungen großzügig. Die Entscheidung, jetzt die Förderung von Forschungsinvestitionen zu erleichtern, erfolgt vor dem Hintergrund einer rückläufigen Industrieproduktion und handelspolitischer Unsicherheiten.