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Rechtsmeldung | Uruguay | Aufenthaltsrecht

Digitale Nomaden in Uruguay

Personen mit Beschäftigungsverhältnis im Ausland können jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung in Uruguay erhalten.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Uruguay gehört nun zu den lateinamerikanischen Ländern, die den vorübergehenden Aufenthalt der sogenannten "digitalen Nomaden" (Nómades digitales) erleichtern. Am 08. Mai 2023 wurde das Dekret 238/022 erlassen, mit dem eine Art vorläufiger Personalausweis für digitale Nomaden (Hoja de identidad provisoria - nómades) eingeführt wurde. Gemäß dem Dekret ist das Dokument für Personen bestimmt, die in Uruguay für Unternehmen mit Sitz im Ausland arbeiten (Art. 1, II D. 238/022). Der vorläufige Personalausweis ist rechtlich gesehen eine Aufenthaltserlaubnis (permiso de residencia), die sechs Monate gültig ist und einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden kann.

Das Verfahren zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis ist äußerst vereinfacht. Der ausländische Arbeitnehmer kann als normaler Tourist nach Uruguay einreisen und dann das Dokument beantragen. Dazu muss der Antragsteller ein Online-Formular mit persönlichen Daten ausfüllen und eine eidesstattliche Erklärung (siehe Anhang) unterschreiben. Die Erklärung muss bescheinigen, dass der Antragsteller über Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt während des Zeitraums zu bestreiten. Andere Dokumente, die von dem ausländischen Arbeitgeber ausgestellt werden, sind nicht erforderlich.


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