Zollbericht Uruguay Kennzeichnungsvorschriften

Etikettierungsvorschriften

Für Konsumprodukte gelten in Uruguay verbindliche Kennzeichnungsvorschriften. Dies betrifft sowohl importierte als auch im Inland hergestellte Waren.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Vorverpackte Produkte sind gut sichtbar und leicht lesbar in spanischer Sprache zu kennzeichnen. Zusätzliche Angaben in anderen Sprachen sind zulässig. Die Kennzeichnung darf keine falschen, irreführenden oder täuschenden Angaben enthalten und muss mindestens folgende Informationen umfassen:

  • Produktbezeichnung
  • Ursprungsland
  • Name, Firmenname und Anschrift des Herstellers bzw. des Importeurs 
  • Nettogewicht
  • Mindesthaltbarkeitsdatum, wenn erforderlich  
  • Inhaltsstoffe bei Lebensmitteln (ausgenommen Erzeugnisse mit nur einer Zutat) bzw. Bestandteile in den übrigen Fällen
  • Chargenkennzeichnung, wenn erforderlich
  • gegebenenfalls Gebrauchs- oder Verwendungsanleitung
  • gegebenenfalls Lagerhinweise

Neben den vorgeschriebenen Pflichtangaben können Etiketten weitere Informationen enthalten, sofern diese nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften stehen. Qualitätsangaben wie "geprüft" oder "zertifiziert" dürfen nur verwendet werden, wenn das Produkt von einer hierfür zugelassenen Stelle entsprechend zertifiziert wurde.

Etikettierung abgepackter Lebensmittel

Abgepackte Lebensmittel müssen darüber hinaus mit einer Nährwertkennzeichnung versehen sein. Diese muss unter anderem Angaben zum Energiegehalt (Kalorien) und zu den Nährwerten aufweisen.

Zusätzlich zur Nährwertkennzeichnung ist eine grafische Kennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung vorgeschrieben. Diese soll Verbrauchern die schnelle Identifizierung von Lebensmitteln mit einem ungünstigen Nährwertprofil ermöglichen. Sie weist insbesondere auf einen übermäßigen Gehalt an Nährstoffen wie Fett, gesättigten Fettsäuren, Natrium oder Zucker hin.

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