Zollbericht Kenia Kennzeichnungsvorschriften
Kennzeichnungsvorschriften
Neben allgemeinen Vorgaben sind für zahlreiche Produkte besondere Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
16.04.2026
Von Andrea Mack | Bonn
Gemäß der kenianischen Norm KS 1829:2019 über allgemeine Mindestanforderungen an die Kennzeichnung und Markierung von Waren sind folgende Informationen auf Englisch und optional in einer weiteren Sprache wie Kiswahili auf allen Produkten anzubringen:
- Name des Herstellers
- eingetragene Handelsmarke
- Markenname
- Ursprungsland.
Etiketten sind an der Ware selbst oder - wenn nicht anders möglich - an der Umverpackung zu befestigen. Das Etikett muss - der jeweiligen Produktnorm entsprechend - zusätzliche Informationen aufweisen wie:
- Anschrift des Herstellers
- Name des Produkts
- Chargennummer
- Herstellungsdatum und Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verfallsdatum
- Nettoinhalt
- Wirkstoffgehalt (bei Arzneimitteln)
- Liste der Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge
- Leistungsdaten (bei Elektrogeräten)
- Größe
- Ballaststoffgehalt und deren Anteil, Zusatz- und Farbstoffe (bei Lebensmitteln)
- Hinweise zur Aufbewahrung und Anwendung
- Warnhinweise, falls zutreffend.
Für zahlreiche Produkte gelten besondere Kennzeichnungsvorschriften. Betroffen sind unter anderem Lebensmittel, Fleisch, Milchprodukte, Getränke, Säuglingsnahrung, Saatgut, Pestizide, Zement, Arzneimittel, Kosmetik, Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte, Elektrogeräte, Spielzeug und Dachplatten. Lebensmittel müssen bei der Ankunft in Kenia noch mindestens 75 Prozent ihrer Haltbarkeitsdauer aufweisen. Für andere Waren mit begrenzter Haltbarkeit sind mindestens 50 Prozent Resthaltbarkeitsdauer vorgeschrieben.
Konformitätspflichtige Waren, die für den Verkauf in Kenia bestimmt sind, müssen mit einem Import-Standardkennzeichen (Import Standardization Mark, ISM) der Normenbehörde KEBS etikettiert werden. Einige Produkte wie Arzneimittel, Medizinprodukte, Pestizide, Reklameleuchten und Kraftfahrzeuge sind davon ausgenommen.
Folgende verbrauchsteuerpflichtige Waren sind mit einem Steuerzeichen der Finanzbehörde KRA zu versehen:
- nicht-alkoholhaltige und alkoholische Getränke
- Tabakwaren, einschließlich elektronischer Zigaretten
- Kosmetik und Schönheitsprodukte der HS-Positionen 3303, 3304, 3305 and 3307.
Registrierte und lizenzierte Importeure können die digitalen Steuerzeichen über das Excise Goods Management System (EGMS) beantragen.
Für Verpackungsmaterial aus Holz ist in Kenia die Behandlung und Markierung gemäß dem internationalen Standard ISPM 15 vorgeschrieben.