Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Branche kompakt | USA | Abfallwirtschaft

Rahmenbedingungen

Ausländische Firmen dürften vor allem mit großen Privatgesellschaften ins Geschäft kommen. Diese sind nicht an Vorgaben zur Lokalisierung gebunden.

Von Roland Rohde | Washington, D.C.

Ausschreibungen verlaufen in den USA offen und relativ fair. Korruption spielt eine geringe Rolle. Dennoch erhalten bei öffentlichen Projekten meist einheimische Firmen den Zuschlag. Ausländische Unternehmen können aber bei Zulieferungen zum Zuge kommen. In zahlreichen Investitionsgüterbranchen, insbesondere in Nischen, existieren keine inländischen Anbieter.

Bei öffentlichen und staatlich geförderten Projekte gibt es Vorschriften zur Erbringung lokaler Wertschöpfungsanteile ("local content"). Das trifft insbesondere auf Vorhaben im Rahmen des im November 2022 verabschiedeten "Inflation Reduction Act" (IRA) zu. Dort kommen die Regelungen des zeitgleich erlassenen "Build America, Buy American Act" zum Tragen. 

Es gelten Quoten von bis zu 100 Prozent, etwa bei Baustoffen für öffentliche Projekte. Doch die Regelung nennt auch explizit Ausnahmen, wenn es keine einheimischen Anbieter gibt oder deren Produkte zu einem nicht wettbewerbsfähigen Preis angeboten werden. In diesen Fällen darf auf Importe zurückgegriffen werden. Dafür ist eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Wer in den USA größer ins Geschäft kommen will, kommt allerdings nicht darum herum, Kapazitäten vor Ort - etwa eine Fabrik oder Montagehalle - aufzubauen. Damit lassen sich nicht nur die zunehmenden protektionistischen Maßnahmen umgehen. Das Siegel "Made in America" wirkt auch absatz- und imagefördernd.

Im Abfall- und Recyclingsektor haben es ausländische Unternehmen zumeist mit (großen) privaten Aktiengesellschaften zu tun. Dort gelten strenge Vorgaben bezüglich der "corporate governance". Das strahlt auch auf ihr Beschaffungs- und Ausschreibungswesen aus. Sie sind nicht an die Local-Content-Vorgaben gebunden, es sei denn, sie betreiben ein staatlich gefördertes Projekt.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.