Branche kompakt | USA | Abfallwirtschaft
Rahmenbedingungen
Ausländische Firmen dürften vor allem mit großen Privatgesellschaften ins Geschäft kommen. Diese sind nicht an Vorgaben zur Lokalisierung gebunden.
25.03.2026
Von Roland Rohde | Washington, D.C.
Ausschreibungen verlaufen in den USA offen und relativ fair. Korruption spielt eine geringe Rolle. Dennoch erhalten bei öffentlichen Projekten meist einheimische Firmen den Zuschlag. Ausländische Unternehmen können aber bei Zulieferungen zum Zuge kommen. In zahlreichen Investitionsgüterbranchen, insbesondere in Nischen, existieren keine inländischen Anbieter.
Bei öffentlichen und staatlich geförderten Projekten gibt es Vorschriften zur Erbringung lokaler Wertschöpfungsanteile ("local content"). Das trifft besonders auf Vorhaben im Rahmen des Ende 2021 verabschiedeten "Infrastructure Investment and Jobs Act" (IIJA) zu. Dort kommen die Regelungen des zeitgleich erlassenen "Build America, Buy American Act" zum Tragen.
Lokale Wertschöpfungsquoten mit Ausnahmeregeln
Es gelten Quoten von bis zu 100 Prozent, etwa bei Baustoffen für öffentliche Projekte. Doch die Regelung nennt auch explizit Ausnahmen, wenn es keine einheimischen Anbieter gibt oder deren Produkte zu einem nicht wettbewerbsfähigen Preis angeboten werden. In diesen Fällen darf auf Importe zurückgegriffen werden. Dafür ist eine entsprechende Ausnahmegenehmigung des "Made in America Office" (MIAO) erforderlich. Die Bundesstaaten und die Kommunen können darüber hinaus eigene Quoten erlassen
Im Abfall- und Recyclingsektor haben es ausländische Unternehmen zumeist mit (großen) privaten Aktiengesellschaften zu tun. Dort gelten strenge Vorgaben bezüglich der "corporate governance". Das strahlt auch auf ihr Beschaffungs- und Ausschreibungswesen aus. Sie sind nicht an die Local-Content-Vorgaben gebunden, es sei denn, sie betreiben ein staatlich gefördertes Projekt.
Fachkräftemangel in nahezu allen Branchen
Wer in den USA größer ins Geschäft kommen will, kommt oft nicht darum herum, Kapazitäten vor Ort - etwa eine Fabrik oder Montagehalle - aufzubauen. Damit lassen sich nicht nur die zunehmenden protektionistischen Maßnahmen umgehen. Das Siegel "Made in America" wirkt auch absatz- und imagefördernd. Allerdings will dieser Schritt gut überlegt sein: Der Fachkräftemangel ist nochmals ausgeprägter als in Deutschland, die US-Löhne liegen vielfach deutlich über dem deutschen Niveau.
Die Gründung einer Firma ist in den USA relativ einfach möglich, berichten deutsche Unternehmen im Gespräch mit Germany Trade & Invest. Auch im Personalbereich fallen die bürokratischen Hürden gering aus. Die Anstellung erfolgt zumeist sogar ohne Arbeitsvertrag. Dafür liegen an anderer Stelle Stolpersteine. Aufgrund der hohen Klagefreudigkeit muss man sich gegen alle erdenklichen Fälle rechtlich abgrenzen. Ein besonderes Augenmerk ist auf das Produkthaftungsrecht zu richten. Bei Entsendung von ausländischem Personal in die USA sind die unter der Trump-Administration verschärften Einwanderungs- und Visavorschriften zu berücksichtigen.
Handelskonflikt schwelt weiter
Der US-Handelskonflikt schwelt seit dem Frühjahr 2025. Nachdem die Trump-Administration länderspezifische Zölle eingeführt hatte und es mit der EU im Herbst zu einer Zollvereinbarung gekommen war, wurden sie im Februar 2026 nach einem Urteil des Obersten Gerichtes außer Kraft gesetzt. Anschließend verhängte der Präsident der USA auf Grundlage von Sec. 122 des Trade Act of 1974 einen vorübergehenden Importzuschlag (Zoll) von 10 Prozent. Donald Trump hat für einige Länder eine Erhöhung auf 15 Prozent angekündigt.
Die Maßnahme gilt für einen Zeitraum von 150 Tagen, also voraussichtlich bis zum 24. Juli 2026, sofern sie nicht vorher geändert oder durch den Kongress verlängert wird. Diese Zölle gelten als rechtlich umstritten, sodass mit erneuten Klagen und Gerichtsurteilen zu rechnen ist. Daher dürfte die Trump-Administration weitere Wege suchen und finden, um über dieses Datum hinaus und ohne Beteiligung des Kongresses, entsprechende Importzölle zu erheben. Dadurch entsteht bei Lieferanten und Kunden ein hohes Maß an Unsicherheit.
Zölle erhöhen Bürokratieaufwand, werden aber an US-Abnehmer weitergereicht
Daneben gelten branchenspezifische Zölle. Hier ist vor allem der anteilige Zoll von 50 Prozent auf Aluminium, Stahl und zahlreiche Derivate zu nennen. Davon sind nach Einschätzung des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) nahezu die Hälfte aller Maschinenlieferungen in die Vereinigten Staaten betroffen. Er sorgt neben der eigentlichen finanziellen Belastung für einen hohen bürokratischen Mehraufwand. Muss doch für jede Schraube Metallgehalt und Herkunft ermittelt und an den US-Zoll übermittelt werden. Diese Zölle sind nicht von dem Gerichtsurteil vom Februar 2026 betroffen und haben kein "Ablaufdatum".
Letztendlich tragen aber die US-amerikanischen Abnehmer einen Großteil der zusätzlichen Kosten. Eine gemeinsame Studie der Harvard- und Chicago-Universität oder des Kieler Institut für Weltwirtschaft kam Anfang 2026 auf eine Quote von über 90 Prozent. In den USA tätige deutsche Unternehmen schätzten im Gespräch mit Germany Trade & Invest diesen Wert allerdings als eindeutig zu hoch ein. Dennoch gilt: In etlichen Bereichen des produzierenden Gewerbes gibt es in den Vereinigten Staaten nicht genügend einheimische Anbieter, sodass die Alternativen zu Einfuhren fehlen. Das trifft insbesondere auf Sparten des Maschinenbaus und nahezu die gesamte Branche der Umwelttechnik zu.
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.