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Tiefbau: Marktchancen für deutsche Unternehmen

Deutsche Unternehmen haben bei Tiefbauvorhaben der öffentlichen Hand eine Chance, wenn ihre Dienstleistungen und Produkte Alleinstellungsmerkmale aufweisen.

Von Ullrich Umann | Washington, D.C.

Seit Jahrzehnten gelten für Vorhaben auf Bundesebene lokale und nationale Wertschöpfungsklauseln. Diese werden mit "Buy American" sowie "Buy America" bezeichnet. Schon mit dem Ausbruch der Subprime-Krise im Jahr 2008 wurden die nationalen Lieferklauseln verschärft, damals hieß der Präsident Barack Obama.

Während der Amtszeit Donald Trumps hieß es zusätzlich "America first". Joe Biden hat unmittelbar nach seiner Amtsübernahme im Februar 2021 einen Präsidialerlass erlassen. Alle Einrichtungen der US-Regierung wurden verpflichtet, die Zahl der Ausnahmetatbestände, unter denen bei Bundesbeschaffungen importierte Waren und Dienstleistungen zugelassen werden, im Laufe von 100 Tagen zu verringern.

Protektionismus im öffentlichen Tiefbau

Trotz lokaler und nationaler Lieferbindung haben deutsche Anbieter bei öffentlichen Infrastruktur- und Tiefbauvorhaben Aussichten auf Geschäftsabschlüsse, wie die Vergangenheit zeigte. Das ist immer dann der Fall, wenn Produkte oder Dienstleistungen aus Deutschland Alleinstellungsmerkmale aufweisen, die weder amerikanische noch andere ausländische Wettbewerber anbieten können. 

Auch müssen längst nicht alle Materialien aus den USA stammen. Der vorgeschriebene lokale Wertschöpfungsanteil an bestimmten Produkten und Ausgangsmaterialien (zum Beispiel Stahl) wurde zwar unter Joe Biden ein weiteres Mal angehoben, doch lag er nie bei 100 Prozent.

Um die Aussichten auf einen Zuschlag zu erhöhen, richteten deutsche Anbieter eigene Produktions- und Serviceniederlassungen in den USA ein, um als amerikanisches Unternehmen eingestuft zu werden, oder gingen ein Joint Venture mit einem amerikanischen Partner ein, der den lokalen Wertschöpfungsanteil abbildet. Auch Fusionen oder die Übernahme eines amerikanischen Unternehmens kamen und kommen dafür in Betracht, eine Entwicklung, die eher zu- als abnehmen wird.

Deutsche Anbieter nicht völlig chancenlos

Zudem braucht es amerikanisches Personal, das sich um die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen in den USA kümmert, um am Ende einen Zuschlag zu erhalten - allein aus Deutschland heraus würde es schwierig werden.

Von den nationalen Lieferklauseln können aber trotz der Verschärfungen auch Ausnahmegenehmigungen erwirkt werden, wenn zum Beispiel die US-Industrie ein zu beschaffendes Produkt in seinen technischen Details nicht anbietet. Das ist zum Beispiel bei bestimmten Stahllegierungen der Fall, die aus dem genannten Grund eingeführt werden müssen, unter anderem aus Deutschland.

Im Bereich Infrastruktur gehören zu den Alleinstellungsmerkmalen der deutschen Wirtschaft in bestimmten Fällen ingenieurtechnische Planungsarbeiten, energieeffizientes Bauen (Passiv- und Aktivhäuser), Fassadengestaltungen, aufwändige Brücken- und Tunnelkonstruktionen, aber auch Komponenten der Wassertechnik, Erzeugnisse des Maschinenbaus etc.

Bei Umwelt- und Klimaschutzprojekten weist die deutsche Wirtschaft einen Wissensvorsprung unter anderem bei der Einrichtung von Offshore-Windkraftfeldern auf, aber auch bei bestimmten Anwendungen für Wasserstoff, seien es Elektrolyseverfahren, die Erzeugung grünen Stahls oder auch bei der Brennstoffzellentechnologie. 

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