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Rechtsmeldung | USA | Datenschutzrecht

California Privacy Rights Act tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Nachdem der kalifornische Privacy Rights Act bereits im November 2020 verabschiedet wurde, tritt dieser nun am 1. Januar 2023 vollständig in Kraft. 

Von Jan Sebisch | Bonn

Der California Privacy Rights Act (CPRA) ergänzt die Regelungen des bereits am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen California Consumer Privacy Act (CCPA) und wird daher oftmals als CCPA 2.0 bezeichnet. Der CCPA erlegt Unternehmen, die personenbezogene Daten von kalifornischen Verbrauchern sammeln, zahlreiche Verpflichtungen auf und räumt den Verbrauchern mit EU-Niveau vergleichbare Betroffenenrechte ein (zum Beispiel das Recht auf Löschung). 

Nach den derzeitigen Ausnahmeregelungen müssen betroffene Unternehmen im Rahmen der Anwendung des CPRA bestimmte Anforderungen nicht einhalten, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten, die von Beschäftigten oder im B2B-Kontext erhoben worden sind. Diese Ausnahmeregelungen gelten allerdings ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Mit dem vollständigen Inkrafttreten des CPRA unterliegen betroffene Unternehmen nunmehr den gleichen strengen Anforderungen für die Erfassung, Aufbewahrung und Nutzung von Daten ihrer Angestellten, die der CPRA für Verbraucher vorschreibt. Vom CPRA betroffene Unternehmen sind dann unter anderem verpflichtet, Datenschutzrichtlinien zu veröffentlichen und auf etwaige Datenzugriffsanfragen von Mitarbeitern zu reagieren.

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