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Rechtsbericht USA Niederlassungs- und Investitionsrecht

Regulierung von ausländischen Investitionen in den USA

In den USA werden Auslandsinvestitionen durch Regierungsbehörden aktiv gefördert.

Von Jan Sebisch | Bonn

Staatliche Investitionsförderungsprogramme

Die Vereinigten Staaten fördern durch verschiedene Regierungsbehörden aktiv Auslandsinvestitionen. Um die Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt sicherzustellen, hat die US-Regierung, zusätzlich zu den bilateralen Investitionsabkommen und Freihandelsabkommen, verschiedene Initiativen ins Leben gerufen, die speziell darauf ausgerichtet sind, ausländische Investitionen aufrechtzuerhalten, anzuziehen und zu unterstützen.

Eines der Programme, das bereits vom ehemaligen Präsidenten Obama gegründet wurde und im US-Handelsministerium (U.S. Department of Commerce) angesiedelt ist und einen einfachen Zugang zu staatlichen Programmen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen bietet ist SelectUSA. Die Biden-Administration hat die Initiative fortgesetzt und im Juni 2021 das Programm SelectUSA Investment Summit ins Leben gerufen, um ausländische Investitionen und die Erholung der amerikanischen Wirtschaft von der Covid-19-Pandemie zu fördern.

Anwendbares innerstaatliches Recht

Grundsätzlich existiert in den USA kein Wirtschaftssektor, der nur US-Bürgern zugänglich ist. Obwohl sich die Voraussetzungen zur Unternehmensgründung von Bundesstaat zu Bundesstaat unterscheiden gibt es relativ wenig Hürden, um ein Unternehmen in den Vereinigten Staaten zu gründen. Aufgrund seines liberalen Gesellschaftsrechts ist der Bundesstaate Delaware ein besonders beliebter Bundestaat zur Unternehmensgründung. Informationen zur Unternehmensgründung in Delaware finden sich auf der Webseite der Delaware Division of Corporation.

Zu beachten ist allerdings, dass bestimmte ausländische Investitionen einer Überprüfung durch die US-Regierung auf mögliche Auswirkungen auf die nationale Sicherheit unterliegen. Gemäß dem Exon-Florio-Zusatz zum Defence Production Act von 1950 in der geänderten Fassung ist das Committee on Foreign Investment in the US (CFIUS) befugt, ausländische Investitionen in US-Unternehmen auf mögliche Auswirkungen auf die nationale Sicherheit zu überprüfen. Obwohl das CFIUS ausländische Investitionstätigkeit selten blockiert, ist es dennoch befugt, von ausländischen Investoren zu verlangen, dass sie verschiedenen Maßnahmen zustimmen, die darauf abzielen, nationale Sicherheitsbedenken zu minimieren.  

Diesbezüglich hat Präsident Biden im September 2022 die Executive Order on Ensuring Robust Consideration of Evolving National Security Risks by the Committee on Foreign Investment in the United States erlassen, in der er das CFIUS anwies, zu prüfen, ob eine anstehende Investition, Zugang zu sensiblen amerikanischen Daten beinhaltet und ob ein ausländisches Unternehmen oder eine ausländische Regierung diese Informationen nutzen könnte.

Darüber hinaus unterliegen ausländische Investitionen in US-Unternehmen selbstverständlich den gesamten inländischen Rechtsvorschriften (z.B. Steuerrecht oder Kartellrecht), die auch für inländische Unternehmen gelten. Insofern ausländische Unternehmen Verträge mit Regierungsbehörden abschließen, auch allen relevanten staatlichen oder bundesstaatlichen Beschaffungsvorschriften.

Zuständige Behörden

Das US-Handelsministerium (U.S. Department of Commerce) sowie eine Vielzahl von regionalen und staatlichen Wirtschaftsförderungsorganisationen und Handelskammern arbeiten aktiv und oft koordiniert an der Förderung ausländischer Direktinvestitionen. Die Verantwortung für die Prüfung potenzieller ausländischer Investitionen aus Gründen der nationalen Sicherheit liegt beim CFIUS, einem behördenübergreifenden Ausschuss unter dem Vorsitz des US-Finanzministeriums (U.S. Department of the Treasury).

Rechtsstreitigkeiten

Insofern ein ausländischer Investor vor einem US-Gericht Klage gegen die Vereinigten Staaten erheben möchte, sind die Federal Rule of Civil Procedure zu berücksichtigen. Insbesondere sieht Federal Rule of Civil Procedure 4 vor, dass die Zustellung der Klage an den US-Staatsanwalt des Bezirks (US Attorney for the district), in dem die Klage erhoben wird, zu erfolgen hat. Ferner ist zudem die Zusendung einer Kopie der Vorladung und der Klage an den Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten (Attorney General of the United States) in Washington D.C. notwendig.


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