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USA: Investitionsrecht

Ausländische Investitionen sind in vielen Bereichen zulässig.

Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

Ausländische Investoren werden in den USA grundsätzlich wie US-amerikanische Investoren behandelt und sind in vielen Bereichen zulässig, unterliegen aber in bestimmten Bereichen Beschränkungen, wie zum Beispiel in der Flugzeug- und Schifffahrtsindustrie, im Telekommunikationssektor und im Verteidigungssektor. Zudem unterliegen ausländische Unternehmen bundesgesetzlichen und einzelstaatlichen Anmeldeerfordernissen und verschiedenen Mitteilungs- und Dokumentationspflichten.

Die Regierung ist nach dem International Investment and Trade in Services Survey Act (IITSSA, 22 USC §§ 3101 ff.) gesetzlich verpflichtet, ausländische Investitionen statistisch zu erfassen. Ausländische Investoren unterliegen deswegen Berichtspflichten gegenüber dem Bureau of Economic Analysis (BEA). Einzelheiten sind in den Ausführungsvorschriften zum IITSSA, dem Code of Federal Regulations, Title 15, Chapter 8, Part 801 enthalten. 

Daneben ist auf bundesgesetzlicher Ebene vor allem der Defense Production Act of 1950 relevant (USC, Title 50 Appendix, Defense Production Act, Title VII, §§ 2061 bis 2171). Nach diesem Gesetz müssen ausländische Investoren eine Transaktion (Erwerb einer Beteiligung, Fusion, Übernahme), die Auswirkungen auf die "nationale Sicherheit" der USA haben kann, dem Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) melden. Dabei geht es nicht nur um Investitionen im Rüstungsbereich, sondern zum Beispiel auch um die Energieversorgung und andere "kritische" Infrastrukturen.

Weiterhin ist der Foreign Investment and National Security Act (FINSA) von 2007 zu beachten, der insbesondere auf Investments durch ausländische Regierungen abzielt. Danach muss der Direktor der nationalen Nachrichtendienste gemeinsam mit dem CFIUS überprüfen und dem Kongress mitteilen, ob Investitionen eine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen oder zur Kontrolle über Energieanlagen oder entscheidende Infrastruktur oder Technologie führen.

Der Erwerb von Agrarflächen ist für Ausländer limitiert. Zuständige Behörden für das Anmeldeverfahren sind das BEA und die Farm Service Agency (FSA), eine Behörde des Agrarministeriums.

Einzelne Bundesstaaten sehen daneben branchenspezifische Anmeldeverfahren vor (zum Beispiel im Versicherungs- und Bankwesen). Schließlich müssen ausländische Investoren bei der Abwicklung zum Beispiel von Bankgeschäften über amerikanische Institute detaillierte Informationen zu ihrer Identität und den Quellen ihrer Mittel vorlegen. Rechtsgrundlage ist der USA Patriot Act 2001, der Bankinstitute zu erhöhter Sorgfalt bei der Eröffnung von Bankkonten für Neukunden verpflichtet.

Die wirtschaftsfördernden Maßnahmen auf Bundes-, einzelstaatlicher oder örtlicher Regierungsebene sind zahlreich. Eine gute Informationsquelle ist die Economic Development Administration (EDA) und die Small Business Administration (SBA). Es können zum Beispiel Steuererleichterungen (tax credits) oder auch Investitionszuschüsse für Herstellungs- und Verarbeitungsvorhaben (manufacturing tax credit) gewährt werden. Die Kreditvergabe an (ausländische) Privatpersonen erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Tests (häufig FICO-Test), die zur Bestimmung der Kreditwürdigkeit dienen.

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