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Australien: Investitionsrecht

In Australien unterliegen bestimmte Arten ausländischer Direktinvestitionen einer behördlichen Anzeige oder Überprüfung.

Von Jan Sebisch | Bonn

Ausländische Investitionen in Australien werden durch den Foreign Acquisitions and Takeovers Act 1975 und den damit verbundenen Vorschriften geregelt.

Die Entscheidung, eine ausländische Direktinvestition zu genehmigen oder abzulehnen, wird vom australischen Schatzmeister (Treasurer) getroffen. Dieser wird bei seiner Entscheidung vom Foreign Investment Review Board (FIRB) beraten, das Vorschläge für ausländische Investitionen prüft, sich bei Bedarf mit anderen relevanten australischen Regierungsbehörden berät und über die Auswirkungen auf nationale Interessen und die nationale Sicherheit berät. Eine ausländische natürliche oder juristische Person muss im Rahmen einer genehmigungspflichtigen Akquisition eine vorherige Genehmigung des FIRB beantragen, dass der Treasurer keine Einwände gegen die Akquisition hat. 

Für eine Reihe von ausländischen Akquisitionen ist eine Genehmigung des FIRB erforderlich. Eine Genehmigung ist zum Beispiel bei einer "wesentlichen Beteiligung" (substantial interest) an einem australischen Unternehmen erforderlich. Als wesentlich gilt eine Beteiligung an einem Unternehmen in Australien, wenn die Beteiligung 20 Prozent oder mehr im Wert von mehr als 281 Millionen Australischer Dollar ($A) beträgt.

Ferner ist auch eine Genehmigung bei einer "direkten Beteiligung" (direct interest) von 10 Prozent oder mehr an einem nationalen Sicherheitsunternehmen (zum Beispiel ein Unternehmen, das Militärgüter herstellt) notwendig. In diesen Konstellationen existieren keine Schwellenwerte. Der Erwerb von Beteiligungen an landwirtschaftlichen Flächen und landwirtschaftlichen Betrieben wird in gesonderten Gesetzen geregelt.

Im Einklang mit Australiens Verpflichtungen aus Freihandelsabkommen (FTA) gelten für bestimmte Investoren aus Chile, Japan, Südkorea, China, Singapur, Neuseeland, den USA und Ländern, die in den Anwendungsbereich des umfassenden und fortschrittlichen Abkommens über die Transpazifische Partnerschaft (the Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership) fallen, höhere Schwellenwerte. Für einen Investor aus einem FTA-Land ist für den Erwerb eines australischen Unternehmens nur dann eine Genehmigung erforderlich, wenn der Unternehmenswert mehr als 1,2 Milliarden A$ beträgt. Ausgenommen hiervon sind Investitionen, die ein nationales Sicherheitsgeschäft (national security business) darstellen, oder die in einen sensiblen Geschäftsbereich (sensitive business), wie zum Beispiel der Telekommunikation, stattfinden.

Für ausländische Regierungsinvestoren gelten strengere Regeln. Ein ausländischer Regierungsinvestor wird in der Regel eine FIRB-Genehmigung einholen müssen, bevor er Vermögenswerte an einem australischen Unternehmer erwirbt.

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