Wirtschaftsrecht | USA

Recht kompakt USA

Der Länderbericht Recht kompakt USA bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

Von Jan Sebisch | Bonn

Die Vereinigten Staaten von Amerika verfügen über ein stabiles Rechtssystem, das ausländischen Investoren Rechtssicherheit gibt. Im Rule of Law Index 2024 des World Justice Project belegen die USA mit einem Wert von 0,7 im weltweiten Ranking Platz 26. Visaerfordernisse erschweren jedoch den Markteinstieg.

Vorteile

  • Unternehmensfreundliche Gesetze
  • einfache Gesellschaftsgründung
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
  • Starker Schutz des geistigen Eigentums
  • Schiedsgerichtbarkeit als Alternative

Herausforderungen

  • US-Handelspolitik America First
  • Produkthaftung und hohe Schadensersatzklagen
  • Komplexes Steuerrechtssystem
  • Kostenintensive Rechtsstreitigkeiten
  • Unterschiedliche Compliance-Vorgaben (z.B. im Datenschutzrecht)

Aktuelle Informationen zur Handelspolitik der USA bietet das GTAI-Special Handelspolitik unter Trump.

  • Die Rechtsordnung in den USA ist in hohem Maße föderalisiert. (Stand: 11.02.2025)

    Das amerikanische Recht gehört grundsätzlich dem Rechtskreis des common law an. Obwohl es sich im Laufe der Zeit eigenständig entwickelt hat, hat es seinen Ursprung im englischen Recht. Das US-Rechtsystem kann heutzutage allerdings dennoch als ein gemischtes System betrachtet werden, da die Bedeutung des gesetzten Rechts im Laufe der Jahrhunderte zugenommen hat. Das ursprüngliche common law- System hat sich in diversen Rechtsbereichen dem civil law- System unter anderem dadurch angenähert, dass zunehmende Rechtsbereiche des amerikanischen Rechts nunmehr durch Gesetze geregelt werden.

    Einen Überblick über wichtige Wirtschaftsgesetze bietet die GTAI-Publikation Gesetze in den USA.

    US-Rechtordnung ist geprägt durch eine föderalistische Struktur

    Die Rechtsordnung in den USA ist in hohem Maße föderalisiert. Jeder Bundesstaat hat seine eigenen, vom Bund unabhängigen Gerichte und erlässt in der Regel auch eigene Gesetze. Der Bund ist nur in den Bereichen gesetzgebungsbefugt, die ihm durch die Bundesverfassung (The Constitution of the United States of America) ausdrücklich zugewiesen sind.

    Rechtsquellen auf der Ebene des Bundes sowie der einzelnen Bundesstaaten sind die jeweiligen Verfassungen, Gesetze, Rechtsverordnungen und das Fallrecht, das durch die Rechtsprechung der Gerichte des Bundes und der Bundesstaatengerichte entwickelt wird.

    USA sind präsidialdemokratische Republik

    In den USA vereinigt der Präsident die Funktionen des Staatsoberhaupts und des Regierungschefs. Die Exekutivgewalt des Bundes liegt vornehmlich bei ihm.

    Welche rechtliche Gestaltungsbefugnisse hat ein US-Präsident, um auf die US-Verwaltung einzuwirken?

    In den USA stellt der US-Präsident neben dem US-Kongress das zweite direkt demokratisch legitimierte Staatsorgan dar. Die Befugnisse des US-Kongresses und des US-Präsidenten auf die US-Verwaltung einzuwirken, werden durch die Verfassung der Vereinigten Staaten (U.S. Constitution) festgelegt. Art. I sec. 8 cl. 18 U.S. Constitution ermächtigt den US-Kongress „to make all laws which shall be necessary and proper for carrying into execution the foregoing powers, and all other powers vested by this Constitution in the government of the United States, or in any department or officer thereof.“ In Art. II sec.1 weist die U.S. Constitution die Exekutivgewalt dem US-Präsidenten zu (the executive power shall be vested in a President of the United States of America) und verpflichtet diesen in Art. II sec. 3 U.S. Constitution dafür zu sorgen, dass Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden (he shall take care that the laws be faithfully executed).

    Ein allumfassendes Weisungsrecht des US-Präsidenten in Sachfragen gegenüber der US-Verwaltung sieht die U.S. Constitution in diesem Rahmen allerdings nicht vor. Dem US-Präsidenten obliegt es in Anlehnung an Art. II sec. 3 U.S. Constitution die US-Verwaltung zu überwachen und nicht schon von vorherein umfassend zu steuern. Einwirkungsrechte und Steuerungsrechte des US-Präsidenten ergeben sich daher grundlegend aus einfachen Gesetzen beziehungsweise aus den jeweiligen Fachgesetzen. Für gewisse Bereiche, wie zum Beispiel die Verteidigung der Vereinigten Staaten von Amerika, gilt dies jedoch nicht. Hier spricht mitunter Art. II sec. 2 cl. 1 U.S. Constitution dem US-Präsidenten die Aufgabe des commender in chief zu (the President shall be commander in chief of the Army and Navy of the United States).

    Eingeschränkt wird die Einwirkung des US-Präsidenten auf die US-Verwaltung unter anderem auch durch die sogenannte appointments clause (Art. II sec. 2 cl. 2 U.S. Constitution). Diese sieht vor, dass der US-Präsident Spitzenpositionen in der US-Verwaltung nur mit Zustimmung des Senats vergeben kann beziehungsweise leitende Beamte (principal officers) nur mit der Zustimmung des Senats ernennen kann. Zu Entlassung von leitenden Beamten sagt die U.S. Constitution allerdings nicht. Die Entscheidung darüber steht dem US-Präsidenten grundsätzlich allein zu.

    Was sind Executive Orders?

    Trotz des Fehlens eines allumfassenden Weisungsrechts kann der US-Präsident durch sogenannte Executive Orders auf die US-Verwaltung einwirken. Executive Orders sind offizielle Dokumente, durch die der Präsident der Vereinigten Staaten die Geschäfte der Bundesregierung leitet. Dieses Rechtsinstitut ist allerdings nicht ausdrücklich in der U.S. Constitution verankert, dennoch zählt es mit den presidential proclamations, memoranda, signing statements und den executive agreements zu den unmittelbaren Verwaltungsmöglichkeiten des US-Präsidenten.

    Der Inhalt einer Executive Order kann sehr unterschiedlich sein: Eine Executive Order kann sich auf rein verwaltungsinterne Vorgänge beschränken, behördliche Abstimmungen, Verhaltenspflichten des Verwaltungspersonal oder aber auch Folgen für Individuen haben. Insofern eine Executive Order einen generellen Charakter besitzt, ist sie im Federal Register zu veröffentlichen. Dort können alle bisher erlassenen Executive Orders eingesehen werden.

    In Bezug auf die Rechtmäßigkeit einer Executive Order sind die entsprechenden Voraussetzungen dem Urteil im Fall Youngstown Sheet vs Tube Co. v. Sawyer zu entnehmen. Für die materielle Rechtmäßigkeit einer Executive Order ist entscheidend, ob die Executive Order auf einen Kompetenztitel gestützt werden kann, der sich entweder ausdrücklich oder zumindest implizit aus der Verfassung oder einer einfach-gesetzlichen Grundlage ableiten lässt. Am stärksten ist die Position des US-Präsidenten dann, wenn er seine Exceutive Order auf eine Ermächtigung des US-Kongresses gestützt hat.

    Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation

    Die USA sind seit dem 1. Januar 1995 Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (WTO). Die WTO strebt die Liberalisierung des Welthandels an, unter anderem durch einheitliche Regeln zum Waren- und Dienstleistungshandel, öffentlichen Beschaffungswesen und geistigen Eigentum.

    Ferner gehören die USA der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsunion (Asian-Pacific Economic Cooperation - APEC) an.

    Webinar Wirtschaftsrecht in den USA

    USA-Wirtschaftsrecht in den USA-aufzeichnung

    Von Jan Sebisch | Bonn

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  • Das amerikanische Vertragsrecht unterliegt im Wesentlichen den Common Law- Regeln der einzelnen Bundesstaaten. (Stand: 11.02.2025)

    Das amerikanische Vertragsrecht (law of contract) unterliegt im Wesentlichen den Common Law-Regeln der einzelnen Bundesstaaten und ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Aufgrund der Schwierigkeiten, die gerade im Wirtschaftsleben durch die Rechtszersplitterung herbeigeführt worden sind, haben in den USA die Vertreter der Einzelstaaten, die National Conference of Commissioners on Uniform Laws (NCCUSL) gegründet. Die NCCUSL hat keine Gesetzgebungskompetenz. Ihre Aufgabe besteht jedoch darin Modellgesetze (uniform acts) zur Rechtsvereinheitlichung zu erarbeiten und den Einzelstaaten zur Annahme vorzuschlagen.

    Erfolgreichstes Modellgesetz ist der Uniform Commerical Code (UCC). Für den in der Praxis wahrscheinlich relevantesten Vertragstyp, den Kaufvertrag über bewegliche Waren, gelten die Regelungen des Art. 2 UCC derzeit in allen Bundesstaaten mit Ausnahme Louisianas. Der Anwendungsbereich des UCC erstreckt sich auf alle Warenverkäufe, nicht nur die Handelskäufe. Für Kaufleute sind dennoch Spezialregelungen innerhalb dieses Gesetzes vorgesehen. 

    UN-Kaufrecht

    Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) ist automatisch anwendbar, sobald der Anwendungsbereich eröffnet ist (Art. 1 ff.); dies ist bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen der Fall. Allerdings können die Parteien die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausschließen (Art. 6). Wann ein solcher Ausschluss sinnvoll ist, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab. Für die USA ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 am 1. Januar 1988 in Kraft getreten.

    Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.

    Vertragsschluss

    Voraussetzung für einen Vertragsschluss sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen in Gestalt von Angebot und Annahme.

    Angebot

    Mit dem Angebot gibt der Erklärende seinen Willen zu erkennen, sich vertraglich binden zu möchten. Ein Angebot (offer) muss hinreichend bestimmt sein und die wesentlichen Punkte regeln. Der erforderliche Inhalt richtet sich nach der Art des Vertrages. Ein Vertragsangebot kann aus verschiedenen Gründen erlöschen. Erlöschensgründe können unter anderem der Widerruf durch den Erklärenden (revocation) oder die Ablehnung des Angebots (rejection) durch den Empfänger der Erklärung sein. 

    Annahme

    Ein Angebot kann auf verschiedenen Wegen wirksam angenommen (acceptance) werden. Bei einseitigen Verträgen (unilateral contracts) ist die Erfüllung der gesamten Leistung erforderlich. Bei gegenseitigen Verträgen (bilateral contracts) erfolgt die Annahme durch die Angabe eines Gegenversprechens in Gestalt der Zusage des vom Anbietenden Geforderten. Eine Besonderheit des US-Vertragsrecht ist die sogenannte mailbox rule. Wird die Annahme des Angebots auf dem Postweg erklärt, ist sie ab dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie in die Post gegeben wird.

    Im Rahmen des US-Vertragsrecht ist zudem das Rechtsinstitut der consideration zu beachten. Hinsichtlich dessen sieht das US-Vertragsrecht vor, dass ein Vertrag nicht schon durch das Vorliegen von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen rechtsverbindlich wird: Um ein promise nach amerikanischem Recht bindend zu machen, bedarf es einer Gegenleistung (consideration). Ein Vertrag ohne consideration verpflichtet nicht. Zu beachten ist allerdings, dass umfangreiche Verträge in der Regel aus Beweisgründen schriftlich abgeschlossen werden und dies nach dem Recht einiger Einzelstaaten ein Äquivalent zur consideration darstellt.

    Formerfordernis 

    Im amerikanischen Vertragsrecht sind Verträge grundsätzlich formfrei. Abweichend von diesem Grundsatz existieren jedoch einige Ausnahmen. Die meisten dieser Ausnahmen sind in sogenannten statue of frauds zusammengefasst. Zu berücksichtigen ist, dass dieser Begriff meist in der Einzahl verwendet wird, obwohl es sich bei den Formvorschriften um einzelstaatliches Recht handelt und es deshalb im Grunde 50 statutes of frauds gibt.

    Gewährleistungsrecht

    Die Gewährleistung im Kaufrecht, welches in der fast ausschließlichen Regelungskompetenz der einzelnen Bundesstaaten liegt, ist durch den UCC weitgehend vereinheitlicht.

    In §§ 2-313 bis 315 UCC wird bei beweglichen Sachen zwischen ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen (express und implied warranties) unterschieden. In diesem Rahmen gilt jede Zusicherung des Verkäufers hinsichtlich der Eigenschaften des Verkaufsgegenstandes als Gewährleistung bezüglich der zugesicherten Eigenschaft (express warranties). Kaufleute trifft darüber hinaus die Gewährleistungspflicht, dass ihre Ware von durchschnittlicher Qualität und für den gewöhnlichen Gebrauch geeignet sowie adäquat verpackt ist (implied warranty of merchantability). Ferner existiert noch eine gesetzliche Vermutung, dass ein Käufer stillschweigend davon ausgehen kann, dass der Kaufgegenstand für den vom Käufer geplanten Verwendungszweck geeignet ist (warranty of fitness for a particular purpose). 

    Im Hinblick auf etwaige Gewährleistungsansprüche kann der Käufer nur in Ausnahmefällen Erfüllung (specific performance) verlangen. Es besteht die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten (cancellation) nach § 2-711 UCC oder Schadensersatz (damages) zu verlangen, §§ 2-711 bis 718 UCC.

    Garantieerklärungen nach Art. 2 UCC sind abdingbar. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit die Zusicherung der handelsüblichen Verwendungsfähigkeit sowie der Zweckdienlichkeit auszuschließen.

    Verjährung

    Insofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, verjähren im Rahmen des Art. 2 UCC alle Ansprüche aus Warenkaufvertrag (einschließlich der Gewährleistungsansprüche) innerhalb von vier Jahren nach ihrer Entstehung.

    Von Jan Sebisch | Bonn

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  • Das Produkthaftungsrecht ist in den USA überwiegend einzelstaatliches Recht. (Stand: 11.02.2025)

    Kein einheitliches Produkthaftungsgesetz

    In den USA existiert kein einheitliches Produkthaftungsgesetz. Vielmehr ist das Produkthaftungsrecht überwiegend einzelstaatliches Recht und entwickelt sich aus dem Fallrecht (case law). Als Bundesgesetz existiert der Consumer Product Safety Act (CPSA), der einschlägige Regelungen zu Produktsicherheitsregelungen von Konsumgütern enthält und abweichende einzelstaatliche Regelungen zu den entsprechenden Themen ausschließt (15 USC §§ 2051 bis 2089).

    Anspruchsgrundlagen

    Das Recht der USA kennt drei Anspruchsgrundlagen für die Produkthaftung, nämlich die vertragliche Haftung (breach of warranty), die Fahrlässigkeitshaftung (negligence) und die Gefährdungshaftung (strict liability).

    Vertragliche Haftung

    In Bezug auf die vertragliche Haftung ist zu beachten, dass die Vorschriften des einheitlichen US-amerikanischen Handelsgesetzbuchs (Uniform Commercial Code - UCC), das auf Verträge über bewegliche Gegenstände anwendbar ist, in Art. 2 UCC ausdrückliche und stillschweigende Gewährleistungen regeln, die Grundlage eines vertraglichen Haftungsanspruchs sein können.

    Fahrlässigkeitshaftung

    Im Rahmen der Fahrlässigkeitshaftung haftet der Hersteller bei fehlerhaften Produkten, wenn er bei der Herstellung oder Planung seiner Produkte fahrlässig gegen eine Sorgfaltspflicht verstoßen hat, deren Verletzung zu einem beim Kunden vorhersehbaren Schaden geführt hat. Eine vertragliche Beziehung zum Kunden ist hier nicht erforderlich. Der Geschädigte trägt die Beweislast für den Bruch der Sorgfaltspflicht und die dadurch erfolgte Rechtsverletzung.

    Gefährdungshaftung

    Der Entstehung der amerikanischen Gefährdungshaftung in Bezug auf die Produkthaftung liegen die gleichen Überlegungen wie in Deutschland zugrunde. Der Hersteller hat gegenüber seinen Konsumenten eine besondere Verantwortung und muss deshalb auch für Schäden aus seinen Produkten die Verantwortung übernehmen. Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Kläger und den Beklagten ist nicht erforderlich. Ebenfalls irrevalent ist, ob der Beklagte seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat.

    Man unterscheidet drei verschiedene Arten der Gefährdungshaftung:

    1. Herstellungsfehler: Beim Herstellungsfehler weicht das Produkt wesentlich von der Produktionslinie ab, im deutschen Recht als "Ausreißer" bezeichnet.
    2. Designfehler: Beim Designfehler wird das Produkt den allgemeinen Qualitätsanforderungen nicht gerecht. Im Gegensatz zu Herstellungsfehlern ist die gesamte Produktionslinie betroffen.
    3. Drittens existieren noch die Fälle von unzureichenden Bedienungsanleitungen, Warnungen und Instruktionen.

    Die gängige Rechtsprechung legt bei der Beurteilung von Designfehlern die Verbrauchererwartung (customer expectations) oder eine Kosten-Nutzen-Analyse (risk-benefit-test) zugrunde. Nach der Verbrauchererwartungsanalyse ist ein Produkt fehlerhaft, wenn es nicht den vernünftigen Sicherheitsanforderungen eines durchschnittlichen Verbrauchers entspricht. Im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse wird ein Produkt als fehlerhaft angesehen, wenn das Schadensrisiko im groben Missverhältnis zum Konstruktionsvorteil beziehungsweise Nutzen und Kosten steht.

    Strafschadensersatz

    Die Verurteilung zu Strafschadensersatz (punitive damages) ist eine Besonderheit des amerikanischen Schadensersatzrechts. Kaum eine andere Rechtsfrage ist häufiger Gegenstand von im Ausland geführten Diskussionen über das amerikanische Recht. Generell gilt, dass sensationelle Pressemeldungen nicht die Wirklichkeit vor amerikanischen Gerichten widerspiegeln. Die Furcht vieler deutscher Unternehmen vor astronomischen punitive damages ist oft unbegründet. Grundsätzlich gilt: Auch in den USA werden punitive damages nur in seltenen Fällen ausgesprochen.

    Punitive damages werden dem Verursacher im amerikanischen Prozess zusätzlich zum tatsächlichen Schadensersatz auferlegt. Sinn und Zweck sind die individuelle Bestrafung des Beklagten, die Genugtuung des Opfers sowie die abschreckende Wirkung. Die Zuerkennung von punitive damages setzt, vorbehaltlich der Unterschiede in den einzelnen Bundesstaaten, ein besonders verwerfliches Verhalten des Beklagten voraus. Die Höhe der punitive damages bemisst sich nach dem Charakter der Handlung, der Art der Verletzung und der Finanzkraft des Beklagten.

    Weitere Informationen zur Produkthaftung in den USA finden Sie in der GTAI-Textsammlung Überblick zur Produkthaftung in den USA.

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  • In den USA stellen Handelsvertreterverträge eine klassische Vertriebsmöglichkeit dar. (Stand: 11.02.2025)

    Handelsvertreter

    Für den Markteinstieg in den USA und um sich der Erfolgsaussichten der eigenen Produkte auf dem US-Markt zu vergewissern, kann der Einsatz eines Handelsvertreters zunächst eine gute Alternative zur Firmengründung vor Ort darstellen. Handelsvertreter (agent) ist allgemein jemand, der selbständig auf Provisionsbasis Geschäfte für einen Unternehmer beziehungsweise Anbieter (the principal) vermittelt, ohne dabei auf eigene Rechnung zu handeln. Das Handelsvertreterrecht in den USA ist Teil des Common Law und daher gesetzlich nicht geregelt. 

    Rechtswahl, Gerichtsstandvereinbarung und Schiedsklausel

    Im Rahmen eines Vertragsschlusses im internationalen Bereich ist die Wahl des anzuwendenden Rechts eine der ersten zentralen Fragen. Im grenzüberschreitenden Recht gilt hier grundsätzlich die Rechtswahlfreiheit, das heißt, die Parteien können das Recht, das sie für ihre vertragliche Beziehung als sinnvoll erachten, frei wählen. In der EU wird dieser Grundsatz für Handelsvertreterverträge teilweise durch die Handelsvertreterrichtlinie eingeschränkt. Die Richtlinie gibt zum Beispiel vor, dass die Vorschriften über den Ausgleichsanspruch unabdingbar sind. Hat der Handelsvertreter seine Tätigkeit für den Unternehmer nach dem Vertrag allerdings nicht innerhalb des Gebietes der Europäischen Gemeinschaft oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auszuüben, kann etwas anderes vereinbart werden.

    Dementsprechend können deutsche Unternehmen grundsätzlich mit einem amerikanischen Handelsvertreter das anwendbare Recht frei wählen. Auch der Gerichtsstand kann grundsätzlich frei vereinbart werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass im Fall eines Rechtsstreits das zuständige Gericht die entsprechende Vertragsklausel für unwirksam erklärt, da zum Beispiel das von den Parteien gewählte Recht keinen Bezug zu den konkreten Inhalten des Handelsvertretervertrages hat. In solchen Konstellationen wendet das zuständige Gericht dann dasjenige Recht an, das dem Zweck des Vertrags sowie dem Willen der Parteien am ehesten entspricht.

    Insofern die Parteien keine vertragliche Vereinbarung in Bezug auf das anwendbare Recht getroffen haben, wenden die Gerichte das Recht desjenigen Landes an, das zum Inhalt des Handelsvertretervertrages den größten Bezug aufweist. Üblicherweise wird dies das US-Recht sein.

    Handelsvertretervertag

    In den USA fallen Handelsvertreterverträge in den Bereich des Common Law und sind daher gesetzlich nicht geregelt. Es besteht weitestgehend Vertragsfreiheit und Parteien können ihre eigenen vertraglichen Regelungen treffen. Handelsvertreterverträge sind in der Folge in den USA oftmals umfangreicher und detaillierter, als das in Deutschland der Fall ist. Aufgrund des Fehlens etwaiger gesetzlicher Regelungen ist eine schriftliche Niederlegung aller Aspekte des Vertragsverhältnisses in den USA zwingend erforderlich.

    Die Pflichten des Handelsvertreters und des Prinzipals richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Üblicherweise werden die Pflichten des Handelsvertreters – zum Beispiel den Verkauf von Waren nach den Vorgaben des Prinzipals zu fördern – bis ins kleinste Detail im Vertrag festgeschrieben. Zu den konventionellen Pflichten des Prinzipals gehört mitunter dem Handelsvertreter die im Rahmen der Geschäftsführung vorgenommen Zahlungen oder Ausgaben zu ersetzen.

    Vertragshändler 

    Vertragshändler (distributors/merchant wholesalers) sind unabhängige Unternehmer, die auf eigene Rechnung und im eigenen Namen Waren von Lieferanten beziehen und diese an Einzelhändler weiterveräußern. Für diese Vertriebsform bestehen kaum gesetzliche Regelungen. Denkbar ist, dass einzelstaatliche Schutzgesetze zur Anwendung kommen (zum Beispiel Wisconsin Fair Dealership Law), die die Aufhebung oder Abänderung von Vertragshändlerverträgen erschweren.

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  • Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags muss grundsätzlich durch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren erfolgen. (Stand: 11.02.2025)

    Ausschreibungsinformationen

    In den USA werden sämtliche öffentlichen Aufträge aller öffentlichen Einrichtungen des Bundes in der Online-Datenbank der US-Regierung veröffentlicht. Aufträge des US Postal Service oder der US-Luftfahrtbehörde (Federal Aviation Administration) haben ihre eigene Vergabepraxis. Ferner haben auch die einzelnen Bundesstaaten ihre eigenen zu vergebenden öffentlichen Aufträge, die in den jeweiligen Online-Datenbanken der zuständigen Behörden veröffentlicht werden.

    Einige Aufträge werden nur an bestimmte Unternehmenstypen, wie zum Beispiel kleine Unternehmen oder von Frauen geführte Unternehmen, vergeben. Um sich um solche öffentlichen Aufträge bewerben zu können, benötigen Unternehmen ein certificate, das nachweist, dass das Unternehmen ein Unternehmen der jeweiligen Kategorie ist. Das sogenannte Procurement Technical Assistance Center (PTAC) unterstützt kleine Unternehmen hierbei. Das PTAC ist eine Einrichtung der U.S. Small Business Administration eine Behörde, die kleine und mittlere Unternehmen unterstützt.

    Einen Überblick über Projekte und Ausschreibungen in den USA mit Informationen über aktuelle staatliche und ausgewählte private Vorhaben, inklusive Finanzierer, Auftragsvolumen und Fristen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit stellt GTAI online bereit (auf Deutsch).

    Vergabeverfahren

    Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags muss grundsätzlich durch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren erfolgen. Das Vergaberecht in den USA wird auf Bundesebene im Wesentlichen in Title 41 US Code (Öffentliche Aufträge) und in der dazugehörenden Verordnung Federal Acquisition Regulation (48 C.F.R. - Code of Federal Regulations) geregelt.

    Die Behörden führen die Vergabe ihrer öffentlichen Aufträge entweder im Rahmen eines verdeckten Bieterverfahrens (sealed bidding) durch oder bieten Unternehmen die Möglichkeit, verhandelbare Preisvorschläge (competitive proposals) abzugeben.

    Im Rahmen eines verdeckten Bieterverfahrens veröffentlicht die jeweilige Behörde oder öffentliche Einrichtung die Aufforderung, Angebote abzugeben. Anschließend muss das Angebot bis zum Ablauf einer gesetzten Frist abgegeben werden. Die Angebote werden ausgewertet. Danach wird der Auftrag an das Unternehmen vergeben, welches das günstigste Angebot abgegeben hat; dies basiert auf preisbedingten Faktoren.

    Der Ablauf des Verfahrens, in dem Unternehmen die Möglichkeit haben, verhandelbare Preisvorschläge abzugeben, variiert je nach Projekt: Bei großen Projekten ist es nicht unüblich, dass die Behörde eine Versammlung mit Industrievertretern einberuft, bevor sie öffentlich dazu aufruft, Preisvorschläge einzuholen. Einige Behörden beschränken die Anzahl auf aussichtsreiche Bewerber, nachdem Preisvorschläge abgegeben wurden. Sofern die Behörden Verhandlungen mit den Bewerbern durchführen, müssen sie nach mehreren Verhandlungsrunden ein oder mehrere auf den Verhandlungen beruhende Preisvorschläge einholen. Das Setzen einer Frist zur Abgabe von Angeboten liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde, die die Ausschreibung veröffentlicht hat.

    Die Behörden müssen sämtliche für die Auftragsvergabe ausschlaggebenden Kriterien veröffentlichen. Viele Verträge öffentlicher Aufträge enthalten Vertragsbedingungen, die die Verlängerung von Verträgen ohne ein neues Vergabeverfahren ermöglichen. Behörden haben auch die Möglichkeit, Änderungen im Vertrag vorzunehmen, wonach zum Beispiel die Anzahl der Dienstleistungen und Waren reduziert beziehungsweise erhöht werden können. Der Auftragnehmer hat im Falle einer Vertragsänderung einen Anspruch auf Preisanpassung beziehungsweise auf Anpassung der Abgabefrist.

    Rechtsschutzsystem

    Teilnehmende eines Vergabeverfahrens, die eine Verletzung ihrer Rechte im Vergabeverfahren durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften beanstanden wollen, können einen Nachprüfungsantrag (bid protest) bei der jeweiligen Behörde, dem Government Accountability Office (Bundesrechnungshof) oder dem US Court of Federal Claims, einreichen und dadurch die Vergabepraxis der Behörde angreifen.

    Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf das behördliche Verfahren während oder nach Durchführung des Auftrages (zum Beispiel bei Bestellung, Abrechnung und Bezahlung) müssen zunächst bei dem zuständigen Bearbeiter nach den Grundsätzen des Contract Dispute Act (41 U.S.C. §§ 7101 bis 7109) angezeigt werden.

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  • Ausländische Investitionen sind in vielen Bereichen zulässig. (Stand: 11.02.2025)

    Ausländische Investoren werden in den USA grundsätzlich wie US-amerikanische Investoren behandelt und sind in vielen Bereichen zulässig, Investitionen unterliegen aber in bestimmten Bereichen Beschränkungen, wie zum Beispiel im Verteidigungssektor. Zudem unterliegen ausländische Unternehmen bundesgesetzlichen und einzelstaatlichen Anmeldeerfordernissen und verschiedenen Mitteilungs- und Dokumentationspflichten.

    Die Regierung ist nach dem International Investment and Trade in Services Survey Act (IITSSA, 22 USC §§ 3101 ff.) gesetzlich verpflichtet, ausländische Investitionen statistisch zu erfassen. Ausländische Investoren unterliegen deswegen Berichtspflichten gegenüber dem Bureau of Economic Analysis (BEA).

    Daneben ist auf bundesgesetzlicher Ebene vor allem der Defense Production Act of 1950 relevant (USC, Title 50 Appendix, Defense Production Act, Title VII, §§ 2061 bis 2171). In Anlehnung an dieses Gesetz müssen ausländische Investoren eine Transaktion (Erwerb einer Beteiligung, Fusion, Übernahme), die Auswirkungen auf die "nationale Sicherheit" der USA haben kann, dem Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) melden. Dabei geht es nicht nur um Investitionen im Rüstungsbereich, sondern zum Beispiel auch um die Energieversorgung und andere "kritische" Infrastrukturen.

    Weiterhin ist der Foreign Investment and National Security Act (FINSA) von 2007 zu beachten, der insbesondere auf Investments durch ausländische Regierungen abzielt. Danach muss der Direktor der nationalen Nachrichtendienste gemeinsam mit dem CFIUS überprüfen und dem Kongress mitteilen, ob Investitionen eine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen oder zur Kontrolle über Energieanlagen oder entscheidende Infrastruktur oder Technologie führen.

    Einzelne Bundesstaaten sehen daneben branchenspezifische Anmeldeverfahren vor (zum Beispiel im Versicherungs- und Bankwesen). Schließlich müssen ausländische Investoren bei der Abwicklung zum Beispiel von Bankgeschäften über amerikanische Institute detaillierte Informationen zu ihrer Identität und den Quellen ihrer Mittel vorlegen. Rechtsgrundlage ist der USA Patriot Act 2001, der Bankinstitute zu erhöhter Sorgfalt bei der Eröffnung von Bankkonten für Neukunden verpflichtet.

    Die wirtschaftsfördernden Maßnahmen auf Bundes-, einzelstaatlicher oder örtlicher Regierungsebene sind zahlreich. Eine gute Informationsquelle ist die Economic Development Administration (EDA) und die Small Business Administration (SBA). Es können zum Beispiel Steuererleichterungen (tax credits) oder auch Investitionszuschüsse für Herstellungs- und Verarbeitungsvorhaben (manufacturing tax credit) gewährt werden.

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  • Das amerikanische Gesellschaftsrecht ist auf einzelstaatlicher Ebene geregelt. (Stand: 11.02.2025)

    Gesetzgebungskompetenz obliegt den US-Bundesstaaten 

    Die Gründung einer Gesellschaft in den USA unterliegt hauptsächlich dem Recht der einzelnen US-Bundesstaaten, sodass sich die gesetzlichen Anforderungen und Regelungen je nach Bundesstaat unterscheiden können. Ein bundeseinheitlich normiertes Gesellschaftsrecht existiert in den USA nicht. Jeder Bundesstaat hat dementsprechend seine eigenen Regelungen für Personen- und Kapitalgesellschaften.

    Delaware: der beliebteste Bundesstaat für Gründungen

    Ein besonders beliebter Staat für Unternehmensgründungen ist der US-Bundesstaat Delaware, da der Bundesstaat über ein fortschrittliches und unternehmensfreundliches Gesellschaftsrecht verfügt, insbesondere mit klaren sowie flexiblen Regelungen für Investoren und Gesellschafter. Mit dem Delaware Court of Chancery hat der Bundesstaat zudem ein auf das Gesellschaftsrecht spezialisiertes Gericht, das Entscheidungen durch erfahrene Richter und nicht durch eine Jury trifft. Dadurch werden gerichtliche Streitigkeiten im Bereich des Gesellschaftsrecht oft schneller und mit einer hohen Vorhersehbarkeit entschieden, was für Unternehmen ein großer Vorteil ist. 

    Die Unternehmensgründung in Delaware ist unkompliziert. Aufgrund der flexiblen Regelungen kann eine Unternehmensgründung innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein. Eine entsprechende Anleitung zur Unternehmensgründung in Delaware findet sich auf der Webseite der Delaware Division of Corporations.

    Die Corporation als bevorzugte Wahl für deutsche Unternehmen

    Bevor ein Unternehmen in den USA gegründet wird, sollte die passende Rechtsform gewählt werden. Als Rechtsformen kommen insbesondere die partnership (Personengesellschaft), die corporation (Kapitalgesellschaft) und die limited liability company (hybride Gesellschaftsform aus Personen- und Kapitalgesellschaft) in Betracht. 

    Die corporation ist bei deutschen Unternehmen besonders beliebt, nicht zuletzt wegen der beschränkten Haftung, die das Vermögen der Gesellschafter schützt. Business corporations existieren im US-Recht in verschiedenen Formen. Die beiden wichtigsten sind die public corporation (deren Anteile öffentlich gehandelt werden) und die close corporation (deren Anteile sich im Besitz von nur wenigen Anteilseignern befinden). Corporations werden von einem board of directors geführt. Neben der Überwachung der Gesellschaft ist dem board auch das Management anvertraut. Abzugrenzen vom board sind die sogenannten officers, denen die Führung des Tagesgeschäfts obliegt. Die officers werden vom board of directors eingesetzt beziehungsweise in ihre Ämter gewählt. Festgelegt werden die Ämter durch die bylaws des Unternehmens oder durch das Gesellschaftsrecht der Einzelstaaten. Gewöhnlich wird bei größeren Unternehmen eine weitgehende Aufgabenverteilung vorgenommen. Hinsichtlich dessen bestehen die officers aus einem president, vicepresident, secretary und treasurer.

    LLC-Gründung: Steuerliche Einordnung in Deutschland problematisch

    Großer Beliebtheit erfreut sich auch die limited liability company (LLC). Die Beliebtheit ist ein Resultat aus ihrer Eigenart als gemischte Gesellschaftsform, bei der sowohl Bestandteile der Personengesellschaft als auch der Kapitalgesellschaft miteinander verbunden werden. Als Merkmale einer Kapitalgesellschaft können die eigenständige Rechtspersönlichkeit und die beschränkte Haftung der Gesellschafter angesehen werden.

    Aus deutscher Sicht besteht bei Gründung einer LLC allerdings die Problematik der Einordung der LLC für deutsche steuerliche Zwecke.

    Informationen zu Partnerships in den USA finden Sie im GTAI-Rechtsbericht Unternehmensgründung in den USA.

    Wettbewerbsrecht

    In den USA verbietet der Sherman Act die Ausnutzung einer Monopolstellung und Zusammenschlüsse sowie Vereinbarungen, die zur Erlangung einer Monopolstellung innerhalb eines Bereichs der Wirtschaft führen können (15 USC § 2). Der Begriff Wirtschaft ist in diesem Rahmen weit auszulegen und umfasst sowohl den zwischenstaatlichen als auch ausländischen Wirtschaftsverkehr. 

    Wettbewerbswidrige Praktiken werden durch den Clayton Act untersagt. Zum Bespiel untersagt 15 UCS § 3 Preisdiskriminierungen.

    Gesetzliche Regelungen in Bezug auf den unlauteren Wettbewerb (wie zum Beispiel irreführende Werbung) finden sich im Federal Trade Commission Act. Zuständige Behörde ist die Federal Trade Commission. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich ausdrücklich auch auf den internationalen Handelsverkehr.

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  • Das Patentrecht ist bundesrechtlich ausgestaltet. (Stand: 11.02.2025)

    Patentrecht

    Rechtsgrundlage des Patentrechts (patent law) in den USA ist der Patent Act von 1952. Dieser ist inzwischen mehrfach geändert worden. Die wohl bedeutendste Änderung ist durch den Leahy Smith American Invents Act (AIA) aus dem Jahr 2011 erfolgt. Bis zum Inkrafttreten des AIA wurden in den Vereinigten Staaten Patente nach dem "first-to-invent"-System verteilt. Infolge des AIA gilt in den USA allerdings nunmehr ein "first-inventor-to-file"-System. Maßgeblich ist also, wer zuerst ein Patent für eine bestimmte Erfindung beantragt hat.

    Grundsätzlich existieren nach US-amerikanischen Patentrecht drei Arten von Patenten: 

    1. utility patents (Patente für technische Innovationen),
    2. plant patents (Sortenschutz) und
    3. Patente für ornamentales Design.

    Für die Patentierbarkeit muss die Erfindung gewerblich anwendbar (useful) sowie auf dem Stand der Technik neu (new) sein. Ferner muss eine ausreichende Erfindungshöhe gegeben sein und nach 35 USC § 112 (a) ist es erforderlich, dass die Erfindung in der Antragsschrift eindeutig dargestellt ist.

    Beginnend mit der Patentanmeldung beträgt die Schutzfrist 20 Jahre.

    Markenrecht

    Das US-Markenrecht (trademark law) ist Teil des Bundes- und des Einzelstaatenrechts. Maßgeblich auf Bundesebene ist der Lanham Act (15 USC §§ 1051 ff.). Der Lanham Act ist mehrfach ergänzt worden. Die wohl bedeutendsten Ergänzungen sind der Federal Trademark Dilution Act (15 USC § 1125 (c)) und der Trademark Law Revision Act von 1988 (15 USC §§ 1051-1128 (1988)).

    Ein wesentlicher Unterschied zur Gemeinschaftsmarke in der EU nach der Unionsmarkenverordnung ist, dass in den USA das Markenrecht dem zusteht, der eine Marke, die geeignet ist, die Produkte von anderen Produkten zu unterscheiden, als erster nutzt. In den USA hängt der Schutz von der Nutzung der Marke im Geschäftsverkehr ab. Eine Registrierung ist obligatorisch. Anmeldungen von Marken zur obligatorischen Registrierung sind in englischer Sprache (eine Online-Anmeldung ist möglich) an das Patent and Trademark Office zu richten. Die obligatorische Registrierung bringt gewisse Vorzüge mit sich: Die Registrierung führt unter anderem zum Anscheinsbeweis, dass derjenige, der die Marke registriert hat, deren rechtmäßiger Eigentümer ist.   

    Urheberrecht

    In den USA ist das Urheberrecht (copyright law) im Copyright Act von 1976 geregelt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus 17 USC § 102. Erforderlich ist danach, dass es sich um ein Werk mit einer gewissen Schöpfungshöhe handelt, das auf einem physischen Medium gespeichert oder von dort zugänglich ist. Nach 17 USC § 102 (b) erstreckt sich der Urheberrechtsschutz für ein urheberrechtlich geschütztes Originalwerk nicht auf eine Idee, ein Verfahren, einen Prozess, ein System, eine Betriebsweise, ein Konzept, ein Prinzip oder eine Entdeckung, unabhängig von der Form, in der es beschrieben, erklärt, illustriert oder verkörpert wird bei solchen Arbeiten.

    Der Urheberschutz entsteht mit der Schaffung des Werks und ist nicht an eine Registrierung geknüpft. Um einen Rechtsstreit in Bezug auf eine Urheberrechtsverletzung eines in den USA entstandenen urheberrechtlichen Werks führen zu können, ist die vorherige Registrierung allerdings erforderlich (17 USC § 411). In jedem gerichtlichen Verfahren gilt die Bescheinigung einer Eintragung, die vor oder innerhalb von fünf Jahren nach der Erstveröffentlichung des Werkes erfolgt ist, als Anscheinsbeweis für die Gültigkeit des Urheberrechts und der in der Bescheinigung genannten Tatsachen (17 USC § 410 (c)).

    Internationale Abkommen

    Die USA sind unter anderem Mitglied folgender internationaler Abkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes:

    • TRIPS-Abkommen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) der WTO,
    • Berner Konvention (Berne Convention) von 1971 zum Schutz von literarischen und künstlerischen Werken,
    • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums in der Fassung von 1967,
    • Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens von 1978,
    • WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright Treaty),
    • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken,
    • Singapurer Markenrechtsvertrag (Singapore Treaty on the Law of Trademarks) von 2006.

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  • Es besteht die Möglichkeit, dass Steuern sowohl beim Bund, bei den US-Bundesstaaten und auf der lokalen Ebene der Städte und Gemeinden kumulativ anfallen. (Stand: 11.02.2025)

    Einkommensteuer

    Die Finanzverfassung der USA ist durch eine föderalistische Struktur geprägt. Die Verfassung hindert die einzelnen US-Bundesstaaten nicht daran, ihre eigenen Steuergesetze zu erlassen. Es besteht die Möglichkeit, dass Steuern sowohl beim Bund (Federal Taxes), bei den Bundesstaaten (State Taxes) und auf der lokalen Ebene der Städte und Gemeinden (Local Taxes) kumulativ anfallen.

    Strukturen der Finanzverwaltung

    Zuständig für die Verwaltung der Bundessteuern sind das US-Bundesfinanzministerium (Treasury Department) und die diesem nachgeordnete Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS).

    Rechtsgrundlage für die Besteuerung

    Rechtsgrundlage für die Besteuerung auf Bundesebene ist der Internal Revenue Code (IRC). Der IRC regelt die Einkommensbesteuerung für natürliche Personen und Körperschaften. Ferner finden sich im IRC unter anderem auch Regelungen zum Steuerstrafrecht und zum Steuerverwaltungsrecht auf Bundesebene.

    Besteuerung von natürlichen Personen

    Auf Bundesebene ist die Rechtsgrundlage für die Einkommensteuer natürlicher Personen Titel 26, Untertitel A, des IRC. Wie in Deutschland unterscheidet das US-amerikanische Steuerrecht zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. Die Einkommensteuer erfasst das weltweite Einkommen von Steuerinländern. Als Steuerinländer gelten natürliche Personen, die die US-Staatsangehörigkeit besitzen (citizens) oder als in den USA steuerlich ansässig angesehen werden (resident aliens).

    Weiterführende Informationen bezüglich der Besteuerung von natürlichen Personen in den USA enthält die GTAI-Textsammlung Steuerrecht in den USA.

    Körperschaftsteuer

    Die USA erheben auf Bundesebene eine der deutschen Körperschaftsteuer ähnliche Einkommensteuer für Körperschaften. Ein spezielles Körperschaftsteuergesetz existiert nicht. Die Regelungen für die Besteuerung von Körperschaften finden sich im IRC.

    Check-the-box-Verfahren

    Seit der Einführung der sogenannten check-the-box regulations (Treas. Reg. 301.7701-3) ist die steuerliche Einordnung von Körperschaften und Personengesellschaften nicht abhängig von den gesellschaftsrechtlichen und operativen Merkmalen einer Gesellschaft.

    In den USA tätige Gesellschaften können auf dem IRS-Formular 8832 ihre Gesellschaftsform ankreuzen (Entity Classification System). Diese Regelung gilt für alle Gesellschaften, die einen US-steuerrechtlichen Anknüpfungspunkt haben (US-Gesellschaften und ausländische Gesellschaften). Für einige Rechtsformen ist die Besteuerung als Körperschaft allerdings zwingend vorgesehen (per se corporation).

    Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

    In Bezug auf die unbeschränkte US-Steuerpflicht für Körperschaften knüpft das US-Steuerrecht an den Gründungsort an. Inländische Körperschaften (domestic corporations) unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der unbeschränkten US-Steuerpflicht.

    Körperschaften, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen nur der US-Besteuerung, wenn sie Einkommen, das mit einer Geschäftstätigkeit in den USA effektiv verbunden ist, oder Einkommen aus US-Quellen erzielen.

    Weiterführende Informationen bezüglich der Besteuerung von Kapitalgesellschaften in den USA enthält die GTAI-Textsammlung Steuerrecht in den USA.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA besteht das Abkommen vom 20. August 1989 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (DBA), das am 21. August 1991 in Kraft getreten ist. Das Änderungsprotokoll findet grundsätzlich seit dem 1. Januar 2008 Anwendung. Das DBA ist abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.

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  • Eine bundeseinheitliche Umsatzsteuer existiert in den USA nicht. Stattdessen erheben die einzelnen US-Bundesstaaten eine sogenannte Sales and Use Tax. (Stand: 11.02.2025)

    In den USA gibt es keine bundeseinheitliche Umsatzsteuer. Vielmehr hat jeder US-Bundesstaat eigene gesetzliche Regelungen zur Sales and Use Tax und eigene Steuersätze. Einige Bundesstaaten erheben zurzeit sogar keine Sales and Use Tax.

    Normalerweise betrifft die Sales Tax den Verkauf von materiellen Gütern. In vielen Bundesstaaten unterliegt allerdings auch die Erbringung von Dienstleistungen dieser Steuer. Die Steuer wird in der Regel dem Endverbraucher der steuerpflichtigen Dienstleistungen auferlegt. Allerdings muss der Erbringer der Dienstleistung, dessen Präsenz im Bundesstaat zu einer Steuerpflicht führt beziehungsweise für den ein Nexus vorliegt, in dem jeweiligen Bundesstaat die Steuer bei Erbringung der Dienstleistung einbehalten und diese an die US-Finanzbehörde abführen. Nexus beschreibt in diesem Rahmen das Ausmaß einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die vorliegen muss, bevor ein Bundesstaat die Umsätze eines Steuerpflichtigen besteuern kann. 

    Vor dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall South Dakota vs. Wayfair (Urteil vom 21. Juni 2018) musste ein Unternehmen eine physische Präsenz, beispielsweise durch die Unterhaltung von Büros oder durch einen Mitarbeiters in dem jeweiligen Bundesstaat, aufweisen, um einen Nexus zu begründen und somit von der Sales Tax-Steuerpflicht betroffen zu sein. Der Rechtsstreit Wayfair hat die physische Präsenz als Kriterium für das Vorliegen eines Nexus beseitigt. In seiner Entscheidung kam der U.S. Supreme Court zu dem Schluss, dass es für einen Bundesstaat angebracht sei, die wirtschaftliche Präsenz (Economic Nexus) als neuen Maßstab für einen Nexus einzuführen, wie zum Beispiel der Bundesstaat South Dakota, der Tätigkeiten von Unternehmen, die eine jährliche Verkaufsschwelle von 100.000 US-Dollar oder 200 separate Transaktionen pro Jahr in einem Bundesstaat überschreiten, als Nexus einstufte.

    Ein Economic Nexus liegt vor, wenn Verkäufer ihre Waren in einen US-Bundesstaat liefern oder dort Dienstleistungen erbringen und damit eine wirtschaftliche Verbindung zum Bundesstaat aufweisen - ohne in diesem physisch präsent zu sein. Dann kann allein das Überschreiten von gewissen Liefer- und Umsatzschwellen zu einer steuerlichen Registrierungspflicht bei der jeweiligen Steuerbehörde führen.

    Die Großzahl der US-Bundesstaaten sind diesem Urteil in ihrer steuerlichen Gesetzgebung bereits gefolgt, wobei die Umsatzkriterien beziehungsweise das Geschäftsvolumen von Staat zu Staat unterschiedlich sind. Jedes ausländische Unternehmen, das Dienstleistungen in den USA erbringt, kann hiervon betroffen sein.

    Weiterführende Informationen bezüglich der Sales and Use Tax finden Sie im GTAI-Rechtsbericht US-Besteuerung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen.

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  • Deutsche Staatsangehörige können für Geschäftszwecke im Rahmen des U.S. Visa Waiver Program in die USA einreisen. (Stand: 11.02.2025)

    Arbeitsvertrag

    Vertragsschluss

    Grundsätzlich bieten die US-amerikanischen Arbeitsgesetze Arbeitgebern eine große Flexibilität in Bezug auf die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen. In der Regel werden Arbeitsverträge allerdings nur mit leitenden Angestellten oder Mitarbeitern mit Spezialkenntnissen geschlossen. In einer Vielzahl der Fälle erhält ein neuer Mitarbeiter nur eine sogenannte Offer Letter, die hauptsächlich nur das Anfangsdatum, die Stellenbezeichnung und die Höhe des Monatsgehalts beinhaltet. Befristungen von Arbeitsverträgen sind eher ungewöhnlich. Üblicherweise wird vereinbart, dass ein Arbeitsvertrag so lange läuft, bis er mit oder ohne Grund gekündigt wird.

    Vertragsbeendigung

    Ein Arbeitsverhältnis kann durch Aufhebungsvertrag oder einseitige Kündigung beendet werden. Arbeitsverhältnisse sind üblicherweise als At Will Employment anzusehen, das heißt Arbeitergeber und Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis zu jedem Zeitpunkt mit oder ohne Grund kündigen, sofern der Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen vorsieht.

    Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in den USA finden Sie in der GTAI-Publikation Arbeitsmarkt in den USA.

    Mindestlohn

    Der Mindestlohn auf US-Bundesebene (für nonexempt employees) beträgt 7,25 US-Dollar pro Stunde. Die Bundesstaaten und Kommunen können nach oben hin abweichen. Dementsprechend haben viele Bundesstaaten höhere Mindestlohnsätze. Eine Übersicht über die jeweiligen Mindestlöhne findt sich auf der Webseite des U.S. Department of Labor (Wage and Hour Division).

    Arbeitsschutz

    Gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz finden sich auf Bundesebene in den USA im Occupational Safety and Health Act von 1970 (OSH Act). Ziel des Gesetzes ist es, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für arbeitende Menschen zu gewährleisten. Im Rahmen der Generalklausel des Gesetzes (Sec. 5 OSH Act) werden Arbeitgebende verpflichtet, den Arbeitnehmenden eine Arbeitsumgebung zu bieten, die frei von Gefahren ist – wie zum Beispiel giftigen Chemikalien, Infektionserregern, übermäßigem Lärmpegel, mechanischen Gefahren und sonstigen Umständen, die zum Tod oder zu schweren körperlichen Schäden der Arbeitnehmenden führen oder führen können. Die Generalklausel verpflichtet auch die Arbeitnehmenden alle Arbeitsschutzstandards, Vorschriften und Anordnungen einzuhalten, die in Anlehnung an den OSH Act erlassen worden sind und für sie Geltung entfalten.

    Zur Sicherstellung der Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen räumt der OSH Act unter anderem dem Secretary of Labor die Befugnis ein, Fabriken, Anlagen, Einrichtungen, Baustellen oder andere Bereiche in der näheren Umgebung von Arbeitsplätzen zu betreten und die Arbeitsbedingungen, Strukturen, Maschinen, Apparate, Geräte, Ausrüstungen, Materialien zu inspizieren sowie den Arbeitgebenden, Eigentümer, Betreiber, Vertreter oder Arbeitnehmende zu befragen (Sec. 8 OSH Act).

    Zuständige Behörde für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist die Occupational Safety and Health Administration (OSHA). Die OSHA ist Teil des Arbeitsministeriums. Die Aufgabe der OSHA besteht darin, den amerikanischen Arbeitnehmenden sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Ihren Auftrag erfüllt die OSHA unter anderem durch die Festlegung und Durchsetzung von Normen des OSH Acts sowie durch die Unterstützung von Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen bezüglich des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmenden.

    Die Umsetzungshilfe Risikoanalyse USA unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

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  • Bei der Planung eines Arbeitseinsatzes in den Vereinigten Staaten von Amerika existieren verschiedene arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. (Stand: 11.02.2025)

    Entsendevertrag

    Insofern ein deutsches Unternehmen einen Mitarbeiter in die USA entsenden möchte, kommen verschiedene Vertragsvarianten in Betracht. Eine einheitliche Handhabung gibt es hier nicht. 

    In der Regel bleibt bei kurzfristigen Aufenthalten von bis zu drei Monaten – zum Beispiel für eine Geschäftsreise oder für einen Montageeinsatz – das deutsche Arbeitsverhältnis unverändert bestehen. Bei langfristigen Auslandseinsätzen sind Änderungen hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses notwendig: Eine weitverbreitete Variante ist der Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag, diese wird häufig als Entsendevertrag bezeichnet. Dabei besteht der Arbeitsvertrag mit dem deutschen Arbeitgeber fort – lediglich ergänzt um eine zusätzliche Vereinbarung. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, dass es zum parallelen Abschluss eines (befristeten) Arbeitsvertrages mit der US-Tochtergesellschaft und einer Ruhensvereinbarung mit dem deutschen Arbeitgeber kommt. In der Ruhensvereinbarung wird unter anderem die Reintegration bei Rückkehr des Mitarbeiters geregelt. Angestellt ist der Mitarbeiter dann bei der US-Tochtergesellschaft.

    Einreise- und Aufenthalt

    Das Aufenthalts- und Einwanderungsrecht wird im Immigration and Nationality Act (Title 8 USC §§ 1101 ff.) geregelt. Zuständig für die Anwendung und Einhaltung des US-Einwanderungsrechts ist die Einwanderungsbehörde U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS), die dem U.S. Department of Homeland Security (DHS) untersteht.

    Einreise ohne Visum

    Deutsche Staatsangehörige sind im Rahmen des Programms zur Aufhebung der Visumspflicht (U.S. Visa Waiver Program) vom Visumszwang ausgenommen, wenn sie als Tourist oder Geschäftsreisender einreisen möchten. Die visumfreie Einreise erfordert eine vorherige Online-Registrierung (Electronic System for Travel Authorization - ESTA). Die ESTA-Registrierung sollte bis 72 Stunden vor Abflug erfolgen.

    Aufenthalt

    Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen besteht Visumpflicht. Die Form des Aufenthaltsvisums (Kategorie B, L, H, E etc.) ist abhängig von der Person (Tourist, Geschäftsreisende, Fachpersonal, Händler:in, Investor:in, Journalist:in) und dem konkreten Aufenthaltsgrund des Antragstellers. Zuständige Behörden für die Erteilung eines Visums sind – je nach Visumstyp – die konsularische Abteilung der amerikanischen Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und München. Einwanderungsvisa können nur beim Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden.

    Für Montageaufenthalte in den USA empfehlen die Generalkonsulate grundsätzlich das B-1-Geschäftsreisevisum zu beantragen. Für Montagearbeiten und die Inbetriebnahme von aus Deutschland in die USA gelieferten Maschinen und Einrichtungen gibt es eine Sonderregelung im Rahmen des B-1-Visums: Es erlaubt die Einreise von Personen, die Spezialkenntnisse haben, welche notwendig sind, um die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Verpflichtungen zur Montage, Wartung, Reparatur oder Einarbeitung zu erfüllen; ausgenommen sind Bauarbeiten.

    Das L-1-Visum ist für die firmeninterne Versetzung von Mitarbeitenden vorgesehen. Erforderlich hierfür ist, dass der Mitarbeiter innerhalb der drei vorangegangenen Jahre ein Jahr ständig bei diesem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt gewesen ist, und bei einer Filiale der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft desselben Arbeitgebers in den USA in einer Managerfunktion, als leitende Angestellte oder spezialisierte Fachkraft tätig werden wird.

    Ein E-2-Visum wird Unternehmern ausgestellt, die in den USA Investitionen tätigen wollen. Dabei muss neben weiteren Voraussetzungen die Firma real existieren und startbereit sein. Zudem muss die Investitionssumme beträchtlich (substantial) sein. Als beträchtlich angesehen wird eine Summe ab circa 100.000 US-Dollar.

    "Für Arbeitseinsätze ist eine Tochtergesellschaft in den USA erforderlich"

    Interview mit Hilde Holland: Sie vertritt seit mehr als 25 Jahren Privatpersonen sowie ausländische und inländische Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen in Fragen der US-Arbeitsvisa und -genehmigungen, der Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, der familienbasierten Einwanderung und der (doppelten) Staatsbürgerschaft.

    Frau Holland, viele geschäftliche Reisen in die USA erfolgen visumsfrei mit einer ESTA-Einreisegenehmigung. Welche Aktivitäten sind auf dieser Route möglich? 

    Reisende unter ESTA können privat wie auch für bona fide Geschäftsreisen bis zu 90 Tage in die USA einreisen. Sie benötigen ein wirksames Rückflugticket innerhalb dieser 90 Tage.

    Dann gibt es da noch das B-1-Visum. Wo ist der Unterschied? 

    Mit dem B-1-Visum (wird meistens als Kombi Visum B-1/B-2 ausgestellt), kann ein Geschäftsreisender bis zu 180 Tage in den USA verbleiben. Vorsicht: Die Reise kann nur für bona fide Geschäftsreisen (geschäftliche Besprechungen, Teilnahme an Messen etc.) benutzt werden, und der Reisende kann keine „produktive Arbeit“ gegen ein Entgelt ausführen.

    Welche Arbeitsvisa kommen grundsätzlich in Betracht, wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter längerfristig in die USA entsenden möchten?

    Viele Firmen beantragen L-1 oder E-2 Visa (firmeninterne Versetzung oder Treaty Investor). Für die Beantragung dieser Visakategorein ist allerdings eine Tochtergesellschaft in den USA notwendig.

    Existieren Visakategorien für Handwerker?

    Es gibt kein spezifisches „Handwerker“ Visum. Sollte der Visa Antragsteller spezielles Wissen in seinem Bereich haben, darüberhinausgehend eine grundlegende Ausbildung und 2+ Jahre Berufserfahrung, kann man ggf. ein L-1 oder ein E-2 Visum beantragen. Ein After Sales Service Visum kommt in der Regel für Handwerker, die im Bereich „Construction“ arbeiten, nicht in Betracht.

    In den USA ist es in den letzten Jahren häufig zu Naturkatastrophen gekommen, wie zum Beispiel die Hurricanes in Florida oder den Bränden in Los Angeles. Existieren spezielle Visumskategorien für Handwerker, die sich an den Aufbauarbeiten beteiligen möchten?

    Bedauerlicherweise existiert für diese Situationen kein spezielles Visum. In Folge einer Naturkatastrophe besteht ggf. die Möglichkeit, dass bereits anhängende Visapetitionen beschleunigt bearbeitet werden können oder eine beschleunigte Bearbeitung eines Visumsantrags beantragt wird.

    Gibt es grundsätzlich Personalbedarf im amerikanischen Handwerk?

    Absolut, da die Amerikaner eine „Lehre“ nicht kennen und die deutschen Handwerker viel besser geschult sind. Leider gibt es dann nur im oben beschriebenen Rahmen ein Arbeitsvisum.

    Sozialversicherungsrecht

    Oftmals verlassen sich Mitarbeiter, bei denen der deutsche Arbeitsvertrag im Rahmen der Entsendung weiterhin besteht, darauf, dass auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht die gewohnten gesetzlichen Regelungen zur Anwendung kommen. Im Sozialversicherungsrecht gilt allerdings das sogenannte Territorialprinzip: Wird ein Mitarbeiter in den USA tätig, finden grundsätzlich die sozialrechtlichen Vorschriften der USA auf ihn Anwendung.

    Eine Ausnahme besteht nur in Fällen, in denen eine Entsendung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegt; dann verbleibt nach dem Sozialversicherungsabkommen mit den USA zumindest die Rentenversicherung in Deutschland. Die Voraussetzungen einer Entsendung liegen vor, wenn sich der Mitarbeiter auf Weisung seines Arbeitgebers ins Ausland begibt, um dort eine Beschäftigung für den deutschen Arbeitgeber auszuüben. Die Beschäftigung muss von vorneherein zeitlich begrenzt sein und darf nicht mehr als fünf Jahre überschreiten. Zudem muss eine Perspektive für eine anschließende Weiterbeschäftigung nach der Auslandsbeschäftigung bestehen.

    Steht von Anfang an fest, dass zum Beispiel die Beschäftigung länger als fünf Jahre sein wird oder handelt es sich aus anderen Gründen nicht um eine Entsendung, kann eine eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragt werden.

    Weitere Informationen zu den sozialversicherungsrechtlichen Risiken finden sich in der Broschüre der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) Arbeiten in den USA, Information zur Sozialversicherung.

    Besteuerung des Arbeitnehmers

    Ferner kann auch der Mitarbeiter im Rahmen der Entsendung in den USA persönlich steuerpflichtig werden. Für kurzfriste Entsendungen findet sich allerdings in Art. 15 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA eine Ausnahme für die Steuerpflicht von Gehaltseinkünften. Insofern sich ein Mitarbeiter für weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in den USA aufhält, die Vergütung von oder für einen Arbeitgeber gezahlt wird, der nicht in den USA ansässig ist und die Vergütung auch nicht von einer Betriebsstätte des ausländischen Arbeitgebers getragen wird, unterliegen die auf die Arbeitstage in den USA entfallenden Gehaltseinkünfte nicht der Besteuerung auf US-Bundesebene. In diesem Rahmen gilt es zudem zu beachten, dass sich auch eine Besteuerung auf Ebene der US-Bundesstaaten ergeben kann.

    Weiterführende Informationen in Bezug auf die Besteuerung von Mitarbeitern im Rahmen einer Entsendung finden sich in der GTAI-Textsammlung Steuerrecht in den USA.

    Von Jan Sebisch | Bonn

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  • In den letzten Jahren hat eine Vielzahl von US-Bundesstaaten umfassende Datenschutzgesetze erlassen. Diese regeln teilweise auch das Thema künstliche Intelligenz. (Stand: 11.02.2025)

    Datenschutzgesetze

    Ein einheitliches Bundesdatenschutzgesetz existiert in den USA nach wie vor nicht. Allerdings hat eine Vielzahl von Bundesstaaten in den letzten Jahren über umfassende Datenschutzgesetze diskutiert und diese in einigen Fällen sogar erlassen.

    Am bekanntesten ist der bereits am 1. Januar 2020 in Kraft getretene California Consumer Privacy Act (CCPA), dessen endgültige Regelungen im August 2020 vom California Office of Administrative Law genehmigt worden sind. Ferner haben die kalifornischen Wähler:innen am 3. November 2020 der Verabschiedung des California Privacy Rights Act (CPRA) zugestimmt. Der CPRA ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und ergänzt die Regelungen des CCPA.

    Zudem haben im Jahr 2022 die vier Bundesstaaten Virginia, Colorado, Utah und Connecticut umfassende Datenschutzgesetze erlassen, die alle im Verlauf des Jahres 2023 in Kraft getreten sind.

    Im Jahr 2023 haben darüber hinaus die Bundesstaaten Iowa, Indiana, Tennessee, Delaware, Florida, Montana, Oregon und Texas umfassende Datenschutzgesetze erlassen. 

    Mittlerweile sind auf Ebene der US-Bundesstaaten sieben weitere Datenschutzgesetze hinzugekommen in New Jersey, New Hampshire, Kentucky, Maryland, Minnesota, Nebraska und Rhode Island.

    Auch deutsche Unternehmen können im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeiten in den USA in den Anwendungsbereich eines einzelstaatlichen Datenschutzgesetzes fallen. Diesbezüglich bietet die GTAI-Textsammlung Datenschutz in den US-Bundesstaaten einen Überblick über die Datenschutzgesetze der einzelnen US-Bundesstaaten.

    Rechtlicher Rahmen für künstliche Intelligenz

    Derzeit gibt es in den USA kein umfassendes Bundesgesetz zu KI. Mehrere Bundesstaaten haben aber bereits Gesetze erlassen, die sich auch dem Thema Artificial Intelligence widmen. Diese Regelungen finden sich unter anderem im jeweiligen Data Privacy Act – so zum Beispiel in Colorado, Kalifornien und Texas.

    Virtual Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel. Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel | © Alexander Sikov - gettyimages.com

    04.12.2025 Ausländisches Wirtschaftsrecht | Künstliche Intelligenz
    Rechtsatlas KI

    Ein weltweiter Überblick über die Entwicklung der Gesetzeslage zum Thema künstliche Intelligenz - KI (Artificial intelligence - AI).

    Von Jan Sebisch | Bonn

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  • Gesetzliche Regelungen zum Umweltschutzrecht finden sich auf Bundesebene sowie im Recht der einzelnen Bundesstaaten. (Stand: 11.02.2025)

    Grundlagen

    Übergeordnetes Verfahrensgesetz im Bereich des Umweltrechts ist der National Environmental Policy Act (NEPA). Er verpflichtet die Bundesbehörden, die Umweltauswirkungen ihres Handelns zu berücksichtigen.

    Darüber hinaus existieren viele spezifische Umweltgesetze:

    Gesetzliche Regelungen zur Planung und Erschließung von natürlichen Ressourcen auf Bundesebene finden sich unter anderem im Mineral Leasing Act, Outer Continental Shelf Lands Act, Federal Land Policy and Management Act, Mining Law of 1872 National Forest Management Act, Rivers and Harbors Act und Coastal Zone Management Act. Für Abfälle und bestimmte Produkte finden sich zusätzliche gesetzliche Vorschriften im Toxic Substances Control Act (TSCA), Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act und Federal Food, Drug and Cosmetic Act.

    Nahezu alle diese Gesetze haben Durchführungsverordnungen, die von der zuständigen Bundesbehörde erlassen und verwaltet werden. Zudem können die einzelnen Bundesstaaten ihre eigenen Umweltgesetze haben.

    Luftemissionen (air emissions)

    Der CAA regelt Luftemissionen aus stationären und mobilen Quellen (stationary and mobile sources) und verpflichtet die US-Regierung, Luftschadstoffe zu regulieren, von denen sie feststellt, dass sie das Gemeinwohl gefährden können. Hinsichtlich dessen, ermächtigt der CAA die US-Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency - EPA), nationale Standards für die Luftqualität (National Ambient Air Quality Standards - NAAQS) festzulegen. Bisher hat die EPA NAAQS für sechs Schadstoffe festgelegt:

    1. Feinstaub (particulate matter),
    2. Ozon (ozone),
    3. Schwefeldioxid (sulphur dioxide),
    4. Stickstoffdioxid (nitrogen dioxide),
    5. Kohlenmonoxid (carbon monoxide) und
    6. Blei (lead).

    Der CAA verlangt auch, dass die EPA die Emissionen gelisteter gefährlicher Luftschadstoffe (listed hazardous air pollutants - HAPs) reguliert. Die Bundesstaaten müssen staatliche Umsetzungspläne (state implementation plans - SIPs) verabschieden, um die NAAQS zu erreichen und die Emissionen von Kriterien und gefährlichen Schadstoffen innerhalb ihrer Grenzen zu kontrollieren.

    Abfallregulierung (Regulation of waste)

    Der RCRA definiert Feststoffabfälle (solid waste) als jeden Müll (garbage), Abfall (refuse), Schlamm (sludge) und anderes entsorgtes Material. Im Untertitel C des RCRA finden sich Abfälle, die als gefährliche Abfälle eingestuft werden. In diesem Rahmen enthält der RCRA ein Regulierungssystem, einschließlich detaillierter Anforderungen für Erzeuger und Transporteure gefährlicher Abfälle sowie detaillierter Konstruktions- und Betriebsstandards für Behandlungs-, Lager- und Entsorgungsanlagen, die im Allgemeinen staatliche oder bundesstaatliche Genehmigungen erfordern.

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  • Bei der Rechtsverfolgung von Ansprüchen in den USA ist die Zweigliedrigkeit des Gerichtssystems zu berücksichtigen. (Stand: 11.02.2025)

    Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Gerichtsorganisation

    Bundes- und Einzelstaatengerichte

    Die Bundesgerichtsbarkeit (Federal Courts) und die Gerichte der einzelnen Bundesstaaten (State Courts) bilden zwei grundsätzlich voneinander unabhängige Systeme.

    Die Bundesgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut:

    1. District Courts,
    2. Circuit Court of Appeals,
    3. US Supreme Court. 

    Die Einzelstaaten haben in der Regel 

    1. County/District Courts,
    2. Appellate Courts und
    3. einen State Supreme Court.

    Urteilsanerkennung 

    Bevor Urteile aus ausländischen Staaten in den USA vollstreckt werden können, müssen sie erst anerkannt werden. Ein Bundesgesetz über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile existiert in den USA allerdings nicht. Die Voraussetzungen für die Anerkennung von ausländischen Urteilen richten sich nach dem Recht der einzelnen US-Bundesstaaten. Ausländische Urteile müssen mithin in dem US-Bundesstaat, in welchem die Vollstreckung stattfinden soll, anerkannt werden. 

    In diesem Rahmen haben viele US-Bundesstaaten den Uniform Foreign Money Judgment Recognition Act 1962, modifiziert durch den Uniform Foreign-Country Money Judgments Recognition Act 2005, übernommen. Dieser zählt unter anderem zwingende Gründe für die Versagung der Anerkennung sowie beispielhafte Anerkennungszuständigkeiten auf. Die übrigen Bundesstaaten erkennen ausländische Gerichtsentscheidungen nach richterrechtlich entwickelten Maßstäben an. Wichtigste Kriterien sind der Inhalt (zum Beispiel Verurteilung zu einer Geldzahlung) und die Art der ausländischen Gerichtsentscheidung (zum Beispiel streitiges Verfahren, Versäumnisverfahren), die Gerichtshoheit des ausländischen Gerichts über den amerikanischen Beklagten im ausländischen Erstverfahren und die Gewährleistung von Verfahrensgarantien (zum Beispiel ordnungsgemäße Klagezustellung, ausreichende Verteidigungsmöglichkeit), die dem due process-Gebot entsprechen müssen. 

    Die USA sind Mitglied des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen von 1965 (HZÜ). Eine Auslandszustellung deutscher Schriftstücke an amerikanische Beklagte ist damit möglich.

    Eine Kostenerstattung, wie sie im deutschen Zivilprozessrecht geregelt ist, erfolgt nicht. Nach der American Rule hat jede Partei grundsätzlich ihre eigenen Prozess- und Anwaltskosten zu tragen, wobei die Prozesskosten (zum Beispiel Gerichtsgebühren) eher gering sind. Anders ist die Situation bei Anwaltskosten, die üblicherweise auf der Grundlage von Honorarvereinbarungen, gegebenenfalls unter Einschluss von Erfolgshonoraranteilen (contingent fee), abgerechnet werden. Eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es nicht.

    Alternative Streiterledigung

    Ein Zivilprozess ist oftmals kein geeignetes Mittel zur Beilegung von kleineren rechtlichen Streitigkeiten, da das Verfahren zeit- und kostenaufwendig sein kann. Als alternative Methode der Streitbeilegung kommt daher in vielen Fällen die Schiedsgerichtsbarkeit in Betracht. Ob eine Schiedsklausel in einem Vertrag aufgenommen werden sollte, ist allerdings immer eine Frage des konkreten Einzelfalls. 

    Die USA sind Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen vom 10. Juni 1958 (New York Convention). Dieses Abkommen regelt die Durchsetzung von Schiedsvereinbarungen und auch die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche.

    Von Jan Sebisch | Bonn

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  • Im Folgenden finden Sie Kontakte und weitere Informationen zu rechtlichen Fragestellungen in USA.

    Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar

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