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Special | USA | Coronavirus
Vollständig geimpfte Flugreisende aus dem Schengenraum können in die USA einreisen. Eine Testpflicht besteht nicht mehr. (Stand: 16. Juni 2022)
Von Ullrich Umann | Washington, D.C.
Seit dem 12. Juni 2022 müssen zur Einreise über internationale Flughäfen in die USA kein negativer COVID-Test und kein Genesenennachweis mehr vorgelegt werden. Zur Einreise ist allerdings weiterhin ein Nachweis über die vollständige Impfung vorzulegen. Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlicht das Centers for Disease Control and Prevention– CDC.
Einzelne Bundesstaaten und Kommunen verhängen gesonderte Pandemie- und Quarantäneempfehlungen oder auch verpflichtende Bestimmungen. Diese sind selbst bei Reisen innerhalb der USA zu beachten.
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Laut der Food and Drug Administration (FDA) gibt es keine Hinweise auf die Übertragbarkeit von Covid-19 in Verbindung mit importierten Waren. Insofern wurde der Warenverkehr - im Gegensatz zur Arbeits- und Reisetätigkeit - zu keiner Zeit eingeschränkt.
Da wegen immer noch geltender Einreiseeinschränkungen weniger Inspektionen im Ausland stattfinden, führen die USA bei der Wareneinfuhr im eigenen Land zusätzliche Untersuchungen durch, darunter Screening-Tests. Ferner werden Produktproben entnommen, auch können Waren – als mögliche Folge von Inspektionen – mit Importwarnungen belegt werden. Solche können dann wegen erforderlicher Zusatzuntersuchungen an der Grenze zurückgehalten werden.
Die größten Probleme im Handel resultieren aber nicht aus staatlichen Beschränkungen, sondern aus den allgemeinen Folgen für internationale Logistikketten durch die Ausbreitung von Covid-19.
Die US-Handelspolitik setzt unter Präsident Joe Biden mehr auf Dialog und Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU), insbesondere um Maßnahmen gegen unfaire Handelspraktiken seitens Chinas zu koordinieren. Für deutsche Exporteure brachte die Beilegung des Airbus-Boeing-Streits innerhalb der Welthandelsorganisation zudem erste Erleichterungen. Abmachungen wurden zwischen der USA und der EU außerdem zur Abschaffung der Zusatzzölle auf europäische Lieferungen von Eisen, Stahl und Aluminium getroffen. Künftig soll für diesbezügliche Lieferungen ein Kontingentsystem gelten. Demnach fallen Sonderabgaben erst bei der vollständigen Kontingentausschöpfung an.
Dagegen wurde für die öffentliche Beschaffung und Projektfinanzierung auf Bundesebene der Mindestanteil an der inländischen Wertschöpfung erhöht, der durch Monteure und Lieferanten nachgewiesen werden muss.
Mehr Informationen rund um Freihandel und neue Handelshemmnisse finden Sie in unserem Themenschwerpunkt Offene Märkte.
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