Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung USA Coronavirus

Corona: USA befreit Sanitätsartikel aus China von Zusatzzöllen

Stand: 23.03.2020

Die US-Administration reagiert auf Lieferengpässe im medizinischen Bereich.

Der US - Handelsbeauftragte hat am 17. März 2020 Ausnahmen von den zusätzlichen Zöllen für 19 medizinische Verbrauchsgüter und Sanitätsartikel mit Ursprung in China angekündigt. Dazu zählen zum Beispiel Einweg-Atemmasken aus Stoff und Wegwerf-Schutzhüllen für Schuhe. Der Handelsbeauftragte reagiert mit der Ausnahmeregelung auf insgesamt 39 Anträge betroffener Importeure.  Die Mitteilung des Handelsbeauftragten mit der Liste der von der Ausnahmeregelung betroffenen Produkte finden Sie hier

Die Zollbefreiung gilt rückwirkend ab dem 1. September 2019, dem Zeitpunkt, zu dem die Zusatzzölle in Kraft getreten waren, bis zum 1. September 2020. Der Zusatzzoll auf die betroffenen Sanitätsartikel war im Zusammenhang mit dem Phase-I-Abkommen mit China bereits Ende Januar 2020 gesenkt worden. Er betrug zuletzt 7,5 Prozent. Die Ausnahmen gelten für jedes Produkt, auf das die Warenbeschreibung in der Liste zutrifft. Dies gilt unabhängig davon, ob der Importeur ein Ersuchen auf Befreiung eingereicht hat oder nicht. Die Zollbehörde Customs and Border Protection ist angewiesen, Umsetzungsleitlinien zur Einfuhrabfertigung betroffener Warensendungen zu veröffentlichen.

Der Handelsbeauftragte gewährt Ausnahmen von den Zusatzzöllen auf Produkte mit Ursprung in China im Rahmen eines Ausnahmeprozesses in regelmäßigen Abständen auf Ersuchen betroffener Importeure. 

Wir halten Sie auch über Rechtsinformationen und Länderinformationen auf dem Laufenden.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.