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Zollbericht USA Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrbeschränkungen für Pflanzen und pflanzliche Produkte

Pflanzen und pflanzliche Produkte benötigen eine Einfuhrerklärung mit Angaben zum wissenschaftlichen Namen und Ursprungsland der Pflanzen oder verarbeiteten Pflanzen.

Von Susanne Scholl | Bonn

Deklarationspflicht für zahlreiche Pflanzen

Für US-Importeure zahlreicher Pflanzen und aus Pflanzen hergestellter Produkte (zum Beispiel Brennholz, Sperrholz, Werkzeuge zum Hauen oder Spalten von Gegenständen, Musikinstrumente wie Klaviere, Skulpturen aus Holz) gilt eine Deklarationspflicht.

Einfuhrerklärung 

Das Amt für Tier- und Pflanzenschutz (Animal and Plant Health Inspection Service - APHIS) verlangt eine Einfuhrerklärung, in der unter anderem der wissenschaftliche Name und das Ursprungsland der Pflanzen oder verarbeiteten Pflanzen erscheinen müssen. Diese muss mindestens 30 Tage vor dem Eintreffen der Sendung eingereicht werden.

Die Vorschrift ist Bestandteil des im Frühsommer 2008 revidierten "Lacey Act" zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtieren, Fischen und Pflanzen. 

Einfuhrgenehmigung

Die Einfuhrgenehmigung ist für die Zollabfertigung erforderlich und wird vom Importeur bei APHIS beantragt. Der Antrag wird im Original oder elektronisch über das APHIS eFile-System eingereicht. Die erteilte Gemehigung ist elektronisch über das Automated Commercial Environment (ACE) zu übermitteln, wofür eine Registrierung als EDI-Benutzer vorausgesetzt wird.

US-Importeure benötigen unter Umständen die Hilfe ihrer ausländischen Lieferanten, um die Erklärung ausfertigen zu können. Nützliche Informationen zum Lacey Act hat das Amt für Tier- und Pflanzenschutz veröffentlicht.

Pflanzengesundheitszeugnis

Das Pflanzengesundheitszeugnis ist ebenfalls Voraussetzung für den Marktzugang. Es bestätigt, dass die einzuführenden Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse nach geeigneten Verfahren kontrolliert wurden, frei von Quarantäneschädlingen und anderen Schädlingen sind und als konform mit den geltenden Pflanzengesundheitsvorschriften des Einfuhrlandes gelten.

Das Zeugnis wird von den zuständigen Pflanzengesundheitsbehörden des Ausfuhrlandes ausgestellt und ist im Original oder online über das ePhyto-System des IPPC einzureichen.

Umsetzung des Lacey Act erfolgt schrittweise

Seit 2009 setzt APHIS die Deklarationspflicht gemäß dem Lacey Act schrittweise um. Die Behörde prüft fortlaufend weitere Produkte für zukünftige Phasen und informiert Interessengruppen sowie die Öffentlichkeit durch Mitteilungen im Federal Register.

Am 1. Dezember 2024 ist Stufe 7 (Phase 7) der Umsetzung des Lacey Act in Kraft getreten. Seitdem gilt die Deklarationspflicht auch für Produkte wie Möbel oder Kork, für die bisher keine Einfuhrerklärung verlangt wurde.

Die Einfuhrerklärung ist elektronisch abzugeben. Das Amt für Tier- und Pflanzenschutz hat alle Produkte mit HS-Positionen veröffentlicht, für die seit dem 1. Dezember 2024 eine Einfuhrerklärung erforderlich ist.

Weitere Informationen zur stufenweisen Einführung der Deklarationspflicht hat das APHIS ebenfalls veröffentlicht.

USA befreien EU-Staaten von Pflanzenschutzbeschränkungen

Seit Juni 2024 gelten 21 EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich gemäß den Angaben des US-Tier- und Pflanzenschutzdienstes nicht mehr als befallen von den Schädlingen Zitrusbockkäfer (CLB) und Asiatischer Laubholzkäfer (ALB). Deutschland gehört nicht zu den 21 Ländern und profitiert daher zunächst nicht von den Liberalisierung der Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie in dieser Meldung.

Kennzeichnungsvorschriften für Pflanzen beachten

Neben den allgemeinen Kennzeichnungsanforderungen können für Pflanzen und pflanzenartige Produkte besondere Kennzeichnungsanforderungen gelten. Beispielsweise kann APHIS bei Erteilung einer Einfuhrgenehmigung produktspezifische Etiketten vorschreiben, die der Importeur auf jedem Paket dieser Waren anzubringen hat. Diese Etiketten können unter anderem Angaben über die Art, die Herkunft oder die Transportbedingungen der Sendung enthalten.

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