Zollbericht USA Einfuhrabgaben
Schutzmaßnahmen für Einfuhren von Produkten mit Quarzoberflächen
Für ausgewählte Produkte gilt ab dem 15. August 2026 ein Zollkontingent. Für Einfuhren außerhalb des Kontingents gelten Schutzzölle.
11.08.2026
Auf Grundlage einer vorangegangen Untersuchung nach Section 202 Trade Act 1974 führen die USA Einfuhrkontingente für bestimmte Produkte mit einer Quarzoberfläche ein. Die Untersuchung ergab, dass die US-amerikanischen Hersteller durch die erhöhten Einfuhren der genannten Produkte geschädigt werden. Die United States International Trade Commission (ITC) stellte zudem fest, dass nur bestimmte Länder für diesen Eingriff verantwortlich sind. Daher sind einige Länder von dieser Maßnahme ausgenommen.
Betroffene Produkte
Mit Wirkung zum 15. August 2026 (00:01 Uhr Eastern Time/ET) unterliegen folgende Zolltarifnummern bei der Einfuhr in den USA Schutzmaßnahmen in Form eines Einfuhrkontingents:
- 6810.99.0020
- 6810.99.0040
- 7020.00.6000
Dabei handelt es sich um Produkte mit einer Quarzoberfläche. Darunter sind Platten und andere Oberflächen zu verstehen, die aus einer Materialmischung hergestellt werden, die überwiegend Siliziumdioxid (z. B. Quarz, Quarzpulver, Cristobalit, Glaspulver) sowie ein Harzbindemittel (z. B. ungesättigtes Polyester) enthält.
Betroffene Länder
Die Schutzmaßnahme gilt für Importe aller Länder. Ausgenommen sind Einfuhren aus den in Note 41 (c) genannten Ländern, wie
- Kanada und Mexiko (i),
- Australien, Kolumbien, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Israel, Nicaragua, Panama, Peru, Singapur und Südkorea (ii),
- bestimmten Entwicklungsländern (iii),
- den Ländern des Caribbean Basin Economic Recovery Act (iv).
Art und Höhe der Kontingente
Die Schutzmaßnahme in Form eines Zollkontingents wird für einen Zeitraum von vier Jahren erlassen. In den Jahren zwei, drei und vier soll die jährliche Kontingentsmenge erhöht werden, wobei die Zollsätze für Waren, die innerhalb bzw. außerhalb dieser Kontingentsmengen eingeführt werden, gesenkt werden sollen.
| Zeitraum | Zollsatz "General" für 9903.45.30 (innerhalb des Kontingents) | Zollsatz "General" für 9903.45.31 (außerhalb des Kontingents) |
|---|---|---|
| Einfuhr im Zeitraum 15. August 2026 bis 14. August 2027 | 25% | 50% |
| Einfuhr im Zeitraum 15. August 2027 bis 14. August 2028 | 23% | 49% |
| Einfuhr im Zeitraum 15. August 2028 bis 14. August 2029 | 21% | 48% |
| Einfuhr im Zeitraum 15. August 2029 bis 14. August 2030 | 19% | 47% |
Die unter 9903.45.30 und 9903.45.31 eingeführten Waren unterliegen den in der Tabelle dargestellten Zöllen sowie allen weiteren bestehenden Zöllen gemäß Kapitel 68 bzw. 70 sowie (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben.
Werden die in der folgenden Tabelle genannten Kontingentsmengen sowie mögliche Restmengen aus dem Vorquartal überschritten, sind die Einfuhren unter HTSUS-Position 9903.45.31 anzumelden.
| 2. Quartal: 15. November bis 13. Februar | 3. Quartal: 14. Februar bis 15. Mai | 4. Quartal: 16. Mai bis 14. August | |
|---|---|---|---|---|
| Für den Zeitraum maximale Gesamtmenge 13.006.426 m² | 3.251.606 m² | 3.251.606 m² | 3.251.606 m² | 3.251.606 m² |
| Für den Zeitraum maximale Gesamtmenge 14.771.583 m² | 3.692.896 m² | 3.692.896 m² | 3.692.896 m² | 3.692.896 m² |
| Für den Zeitraum maximale Gesamtmenge 15.236.099m² | 3.809.025 m² | 3.809.025 m² | 3.809.025 m² | 3.809.025 m² |
| Für den Zeitraum maximale Gesamtmenge 15.700.614 m² | 3.925.153 m² | 3.925.153 m² | 3.925.153 m² | 3.925.153 m² |
Waren in Freizonen (FTZ)
Jede unter diese Schutzmaßnahme fallende Ware muss ab dem 15. August 2026, 00:01 Uhr ET als "privileged foreign status“ gemäß 19 CFR 146.41 zugelassen werden. Nach Entnahme der Ware aus der FTZ und Überlassung in den freien Warenverkehr greifen die quantitativen Beschränkungen.
Quellen und weitere Informationen: