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Zollbericht USA Coronavirus
Stand: 21.04.2020
Präsident Donald Trump hat eine Verfügung für den Aufschub von Zahlungsfristen für Importeure erlassen, die sich wegen der Coronakrise in einer finanziellen Notlage befinden.
21.04.2020
Von Susanne Scholl
Mit Verfügung vom 18. April 2020 hatte Präsident Trump den Finanzminister angewiesen, Möglichkeiten zur Verlängerung von Fristen für Importeure zur Zahlung von Einfuhrabgaben während des nationalen Notstandes zu prüfen. Dies soll Importeuren zu Gute kommen, die sich wegen der Coronakrise in einer schweren finanziellen Notlage befinden. Entsprechende Maßnahmen sollten in Absprache mit dem Ministerium für Heimatschutz getroffen werden.
Bereits am 19. April 2020 hat die dem Heimatschutzministerium zugeordnete Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) angekündigt, dass sie in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium von der Coronakrise betroffenen Importeuren ab dem 20. April 2020 vorübergehend einen Aufschub von 90 Kalendertagen für die Zahlung von Depots bzw. Sicherheiten für geschätzte Einfuhrabgaben gewährt, wenn diese wegen finanzieller Schwierigkeiten die geschätzten Einfuhrabgaben noch nicht gezahlt haben. Die Maßnahme betrifft zunächst Einfuhren aus den Monaten März und April 2020. Die Zollbehörde veröffentlicht aktuelle Anweisungen zur Abwicklung des Zahlungsaufschubs. Weitere Details zum Zahlungsaufschub finden Sie in den von der CBP veröffentlichten FAQ. Daneben gibt es Informationen zum zweistufigen Anmelde- und Zahlungsprozess für Wareneinfuhren.
Der Zahlungsaufschub gilt für Importeure, deren Betrieb im März oder April 2020 durch Maßnahmen von US-Behörden so eingeschränkt wurde, dass ihre Bruttoeinnahmen in den Zeiträumen vom 13. März bis zum 31. März 2020 und im April 2020 weniger als 60 Prozent der Einnahmen des Vergleichszeitraumes im Jahr 2019 betrugen. Dies ist gegenüber der Zollbehörde anhand der Buchführung zu belegen.
Die Maßnahme gilt unter anderem nicht für Einfuhren, die Antidumpingzöllen, Ausgleichszöllen oder zusätzlichen Zöllen unterliegen („section 232“ und „section 301“ - Produkte aus Stahl und Aluminium und Produkte aus China).
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