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Die Handelsbeauftragte hat Ausnahmen von den Zusatzzöllen auf chinesische Waren erneut verlängert. Sie gelten auch für Produkte, die im Kampf gegen Covid-19 verwendet werden.
13.09.2023
Von Susanne Scholl | Bonn
Die Handelsbeauftragte hat 352 Ausnahmen von den Zusatzzöllen für chinesische Produkte erneut verlängert. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2023. Sie wären ansonsten zum 30. September 2023 ausgelaufen. Die Ausnahmen gelten mit Unterbrechung seit dem Jahr 2020.
Zudem hat die Handelsbeauftragte die Zollaussetzungen für 77 im Kampf gegen die Corona-Pandemie benötigte Produkte zur medizinischen Versorgung verlängert. Sie gelten ebenfalls bis zum 31. Dezember 2023.
Wir hatten bereits Anfang Januar 2021 berichtet, dass zusätzliche Zölle für im Einsatz gegen die Corona-Pandemie benötigte chinesische Produkte, Geräte und Schutzkleidung zur medizinischen Versorgung von Corona-Patienten aus Sicht der damaligen US-Administration nicht mehr angemessen waren. Daher gab es bereits in der Vergangenheit immer wieder Verlängerungen von seit 2020 geltenden befristeten Ausnahmen auf diese Produkte.
Eine Mitteilung zu den Verlängerungen der Ausnahmen ist im Gesetzblatt vom 11. September 2023 veröffentlicht.
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