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Der Handelsbeauftragte hat am 12. Januar 2021 mitgeteilt, dass im Sommer 2020 angekündigte Zusatzzölle auf französische Produkte aus Frankreich vorerst weiter ausgesetzt bleiben.
14.01.2021
Von Susanne Scholl
Zu den betroffenen Produkten zählten Kosmetik, Seifen und Handtaschen. Der Handelsbeauftragte hatte die Zölle in Höhe von 25 Prozent am bereits 16. Juli 2020 angekündigt und zunächst bis zum 6. Januar 2021 ausgesetzt. Dies sollte den USA und Frankreich die Möglichkeit einräumen, in bilateralen und multilateralen Gesprächen noch zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen.
Mittlerweile hat der Handelsbeauftragte weitere Untersuchungen gemäß Abschnitt 301 des Trade Act of 1974 wegen Digitalsteuern unter anderem gegenüber den Ländern Österreich, Brasilien, Tschechien, Indien, Indonesien, Italien, Spanien, Türkei und Großbritannien angestoßen. Auch vor diesem Hintergrund hat er nun entschieden, dass die wegen der französischen Digitalsteuer ab dem 6. Januar 2021 geplanten Zusatzzölle nicht mehr angemessen seien und entschieden, die Zölle auf unbestimmte Zeit auszusetzen.
Der Handelsbeauftragte hatte ursprünglich am 10. Juli 2019 eine Untersuchung gemäß Abschnitt 302 des „Trade Act of 1974“ eröffnet, da sich aus Sicht der US-Administration die französische Digitalsteuer wettbewerbsverzerrend auswirke und den US-Handel mit anderen Staaten belaste. In solchen Fällen kann er gemäß Abschnitt 301 des „Trade Act of 1974“ Vergeltungsmaßnahmen erlassen, wenn keine Lösung auf dem Verhandlungsweg möglich ist.
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