Zollbericht USA Verpackungen
Vorschriften für Holzverpackungen
Holzverpackungen von Sendungen in die USA müssen zum Schutz vor Schädlingen dem internationalen IPPC-Standard ISPM 15 entsprechen.
05.05.2026
Von Susanne Scholl, Dr. Melanie Jordan | Bonn
Die USA haben den internationalen Standard ISPM 15 (International Plant Protection Convention) für Holzverpackungen am 16. September 2005 eingeführt.
Demnach sind Holzverpackungen, wie etwa Kisten und Paletten, zum Schutz vor Schädlingen einer Hitzebehandlung (56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten) oder einer Begasung mit Methylbromid (mindestens 16 Stunden) zu unterziehen. Diese Behandlung wird vorausgesetzt, unabhängig davon, ob die Holzverpackung als Verpackungsmaterial dient oder als Ware selbst eingeführt wird.
Überdies müssen die Verpackungen an einer gut sichtbaren Stelle mit einer entsprechenden Kennzeichnung gemäß dem Standard ISPM 15 versehen sein:
- IPPC-Logo
- Angaben zum Herkunftsland, Hersteller oder Behandler der Verpackung und der Behandlungsart
Die Kennzeichnung muss gut lesbar und unauslöschlich (mittels Brennstempel oder Schablone) angebracht sein. Konkrete Beispiele stellt das Julius-Kühn-Institut zur Verfügung.
Sendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden in der Regel wieder ausgeführt. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Importeur.
Einfuhranforderungen prüfen
Die Datenbank Agricultural Commodity Import Requirements (ACIR) enthält die geltenden Einfuhranforderungen für zahlreiche landwirtschaftliche Erzeugnisse. Sie dient als zentrale Informationsquelle, um vor dem Import zu prüfen, welche gesetzlichen und phytosanitären Vorgaben einzuhalten sind.
Weitere Informationen:
- US-Zollbehörde
- Julius-Kühn-Institut
- Animal and Plant Health Inspection Service: U.S. DEPARTMENT OF AGRICULTURE