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Rechtsmeldung | Usbekistan | Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Für deutsche Staatsangehörige wurde die Visumspflicht abgeschafft. Eine visafreie Einreise ist bis zu 30 Tagen möglich.
01.11.2022
Von Dmitry Marenkov
Hinweis: Die Rechtsmeldung wurde erstmals am 12. Februar 2019 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im November 2022.
Gemäß dem Präsidialerlass Nr. UP-5610 über die Abschaffung der Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige vom 3. Januar 2019 ist für die Einreise und den Aufenthalt in Usbekistan von bis zu 30 Tagen kein Visum mehr erforderlich. Diese Regelung dient der weiteren Verbesserung der politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, technischen sowie kulturellen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Usbekistan; sie trat am 15. Januar 2019 in Kraft. Die visafreie Einreise besteht unabhängig vom Reisezweck (touristisch, privat, geschäftlich oder dienstlich).
Eine ähnliche Regelung wurde mit dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan № UP-5611 „Über zusätzliche Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Tourismus in der Republik Usbekistan“ vom 5. Januar 2019 für Staatsangehörige von 45 Staaten einschließlich Österreich und die Schweiz verabschiedet.
Für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen bleibt auch künftig die Beantragung eines Visums notwendig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Botschaft der Republik Usbekistan in Berlin.