Rechtsmeldung Usbekistan Einkommensteuer
Usbekistan mindert die Einkommensteuer für Nicht-Residenten
Das staatliche Steuerkomitee Usbekistans teilte eine Herabsenkung der Einkommenssteuer und weitere Änderungen des Steuerrechts mit.
22.09.2022
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Im Rahmen der usbekischen Aktionsstrategie der nationalen Entwicklung in den Jahren 2017 bis 2021 wurden umfangreiche Reformen vorgenommen. Die Reformen betreffen alle Bereiche des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens, insbesondere im Steuer- und Zollrecht. Das staatliche Steuerkomitee Usbekistans hat eine Mitteilung herausgegeben, die einen Überblick über die steuerlichen Änderungen des Steuergesetzbuches verschaffen. Die Änderungen beruhen auf dem Gesetz Nr. ORQ-785 vom 26. Juli 2022 "Über Änderungen bestimmter Rechtsakte im Zusammenhang mit der Verbesserung des Steuer- und Zollrechts".
Unter anderem sieht das Gesetz eine Senkung des Einkommensteuersatzes auf Einkünfte von nicht in Usbekistan ansässigen natürlichen Personen (Nicht-Residenten) vor. Der Steuersatz wird von 20 Prozent auf 12 Prozent herabgesetzt. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Mai 2022. Dieser Steuersatz gilt für Einkünfte aus Arbeitsverträgen und zivilrechtlichen Verträgen sowie für sonstige Einkünfte.
Als eine weitere Maßnahme ist unter anderem die Schaffung von steuerlichen Anreizen, für Hotels und Einkaufszentren mit einer Fläche von 5.000 Quadratmetern, vorgesehen. Dies umfasst eine 90-prozentige Ermäßigung der Grundsteuer auf Grundbesitz sowie das Recht, den Wert der Gebäude zwei Jahre lang bei der Umsatzsteuer als Abschreibungsaufwand abzuziehen. Die Ermäßigung gilt vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Januar 2027.
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