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Usbekistan stärkt das System zum Schutz des geistigen Eigentums
Die usbekische Regierung verabschiedete eine Resolution zur Weiterentwicklung im Bereich des geistigen Eigentums: Die Umsetzung soll bis zum Jahr 2026 erfolgen.
14.06.2022
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Am 26. April 2022 trat das Gesetz "Über zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des geistigen Eigentums“ in Kraft. Eine Reihe wichtiger Änderungen, insbesondere im Bereich der Verwaltung und der Praxis der Gerichte wurde damit angestoßen. So wird durch die Schaffung einer einheitlichen Anlaufstelle den Rechtsinhabern die zollamtliche Überwachung von geistigem Eigentum vereinfacht. Rechteinhaber können über das Portal einen Antrag auf zollamtliche Überwachung stellen und verfolgen. Über das Portal erhalten Rechteinhaber Mitteilungen über das Vorliegen von Rechtsverletzungen.
Zur Vereinfachung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden bei der Verfolgung von Verletzungen des geistigen Eigentums soll zum 1. Juni 2022 das Ministerium der Justiz ("Oʻzbekiston Respublikasi Adliya vazirligi") ein einheitliches Portal schaffen. Zudem kann das Portal ab dem 1. November für die Übermittlung von einstweiligen Verfügungen gegen Personen, die gefälschte Waren in den Verkehr bringen, genutzt werden.
Der oberste usbekische Gerichtshof ("Oʻzbekiston Respublikasi Oliy sudi") muss bis Oktober 2023 allgemeingültige Leitlinien für die Prüfung von Fällen im Zusammenhang mit Verletzungen von geistigem Eigentum erarbeiten. Die Leitlinien sollen für alle Gerichte verbindlich gelten und sich an der internationalen Rechtspraxis ausrichten.
Zudem wurde die Höhe für die Entschädigung bei Rechtsverstößen gegen Schutzrechte neu definiert. Die Höhe der Strafen soll bis Oktober 2023 festgelegt werden.