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Rechtsbericht Usbekistan Umweltschutzrecht

Usbekistans Wechsel zur "Grünen Wirtschaft“

Die neue Strategie definiert die Maßnahmen zur Umsetzung des Wechsels. In diesem Zusammenhang entstehen für Unternehmen neue Pflichten und Besonderheiten bei Investitionen.


Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Strategie der "Grünen Wirtschaft"

Bereits im Jahr 2019 erließ der Präsident eine Strategie zum Wechsel zur "Grünen Wirtschaft" für die Jahre 2019 bis 2030. Das Kernanliegen der Strategie war, die natürlichen Ressourcen rational zu nutzen, die Auswirkungen der Umweltschäden zu minimieren und "grüne" Investitionen zu gewinnen. Aufgrund der im Jahr 2020 ausgebrochenen weltweiten Corona-Pandemie konnten die anvisierten Ziele nicht umgesetzt werden. 

Der Erlass vom 2. Dezember 2022 "Über Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit von Reformen, die auf den Übergang der Republik Usbekistan zu einer grünen Wirtschaft bis 2030 abzielen“ knüpft an die Vorgängerstrategie an. Die Entwicklungsstrategie für die Jahre 2022 bis 2026 definiert die Aufgaben und die Maßnahmen zur Gewährleistung der Umsetzung des Wechsels zur "Grünen Wirtschaft". Gleichzeitig kündigte Usbekistan im November 2021 im  Rahmen des Pariser Abkommens zusätzliche Verpflichtungen an, um die Treibhausgasemissionen weiter zu reduzieren.

Das beinhaltet die Reduzierung der Treibhausemmissionen, die Steigerung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, effektivere Wassernutzung in Produktion und Reduzierung vom Abfall. Die Strategie soll etappenweise umgesetzt werden.

"Grüne Zertifikate" und Investitionen

Für bereits in Usbekistan ansässige oder interessierte Unternehmen bringt die Strategie sowohl neue Herausforderungen als auch neue Chancen mit sich. So werden ab dem 1. Juni 2023 "Grüne Zertifikate“ eingeführt. Diese werden für solche Unternehmen vergeben, die darlegen können, dass die Produktion auf den Anforderungen zur Begrenzung von ökologischen Auswirkungen basiert.

Ab dem 1. Januar 2024 wird ein neues System zur Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung des Klimawandels eingeführt, dass alle Treibhausgase erfasst. Auf dieser Grundlage werden Investitionsprojekte bereits in der Planungsphase und vor ihrer Durchführung an dem Potenzial zur Verringerung der Emissionen geprüft.

Die Wirtschaft wird dazu verpflichtet, die Zielparameter für die Einsparung von Brennstoffen und Energieressourcen in den Wirtschaftssektoren in den Jahren 2022 bis 2026 zu erfüllen. Konkret bedeutet es, dass die Intensität der Energie zum Beispiel bei der Produktion um 20 Prozent gesenkt werden soll. 

Ansprechpartner vor Ort 

Als zuständige Ansprechpartner fungieren das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Armutsbekämpfung und das Ministerium für Energie:

  • Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Armutsbekämpfung ("Respublika Iqtisodiy rivojlanish va qashshoqlikka qarshi kurashish vazirligi") ist die zuständige Behörde zur Koordinierung und Förderung der Maßnahmen im Bereich der Verringerung der Treibhausgasemissionen.
  • Das Ministerium für Energie ("O'zbekiston Respublikasi Energetika vazirligi") ist die zuständige Behörde für die Entwicklung grüner Energie, insbesondere für die Einführung erneuerbarer Energiequellen und Wasserstoff. 
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