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Special I Usbekistan I Coronavirus

Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr

Für die Einreise nach Usbekistan ist ein negativer PCR-Test verpflichtend. Wer aus Deutschland einreist, muss nicht in Quarantäne. (Stand: 15. Februar 2022)

Von Uwe Strohbach | Taschkent

Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie können Restaurants, Hotels, die öffentlichen Verkehrsmittel und Touristendestinationen betreffen. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung Lockdowns sehr kurzfristig bekannt gegeben.

Fokus liegt auf Einhaltung der Hygieneregeln

Usbekistans Strategie im Kampf gegen das Coronavirus sieht im Alltag folgende Maßnahmen vor:

  • Vorlage von PCR-Tests in bestimmten Situationen,
  • elektronische Messung der Körpertemperatur an Eingängen,
  • strikte Einhaltung der Hygieneregeln (Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Halten von Abständen im öffentlichen Raum),
  • Desinfektion in Außenbereichen.

Im Zusammenhang mit der Verbreitung von Mutationen hat Usbekistan einige spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus eingeführt. Seit dem 1. April 2021 ist die Teilnehmerzahl bei Massenveranstaltungen, Hochzeiten und anderen Familienfeiern sowie Theater- und Kinovorstellungen begrenzt. 

Einreisende müssen negativen PCR-Test vorlegen

Der internationale Luft- und Reiseverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Bei der Einreise von Ausländern nach Usbekistan ist ein negativer PCR-Test in englischer oder russischer Sprache vorzulegen. Der Test darf zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 48 Stunden sein.

Seit 25. März 2021 werden nur noch PCR-Testergebnisse bestimmter ausländischer Kliniken anerkannt (mindestens jeweils zehn pro Land). Eine Liste dieser Teststellen hat die hierfür zuständige Agentur für sanitär-epidemiologisches Wohlbefinden und öffentliche Gesundheit noch nicht veröffentlicht. Auch bei Ausreise aus Usbekistan müssen Passagiere einen negativen Test bereithalten.

Seit dem 2. Februar 2022 ist die Quarantänepflicht bei Einreise aus Deutschland entfallen.

Keine Beschränkungen im Waren- und Transitverkehr

Beim Waren- und Transitverkehr (per Auto, Eisenbahn, See-, Fluss- und Lufttransport) gibt es keine Beschränkungen. Es sind lediglich die Hygienevorschriften zu beachten. Über aktuelle Entwicklungen im internationalen Güter- und Transitverkehr informiert das Logistik-Portal des Verbandes der Logistikbranche Usbekistans.

Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen

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