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Rechtsbericht | Venezuela | Aufenthaltsrecht

Venezuela: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Geregelt wird das Aufenthaltsrecht in Venezuela hauptsächlich im Gesetz über Ausländer und Migration.

Von Dr. Julio Pereira | Bonn

Rechtsgrundlagen

Geregelt wird das Aufenthaltsrecht in Venezuela im in 2004 erlassenen Gesetz über Ausländer und Migration (Ley de Extranjería y Migración - LEM). Des Weiteren finden sich Regelungen zum Aufenthaltsrecht im Flüchtlings- und Asylgesetz von 2001 (Ley de Refugiados y Asilados - LRA). Beide Gesetze sowie weitere Normen und Beschlüsse haben ihre Rechtsgrundlage in den Artikeln 32 bis 42 der Verfassung Venezuelas (Constitución de la República Bolivariana de Venezuela de 1999 - CRBV/99).

Einwandererkategorien und Migrationsbehörde

Zum Zwecke der Einreise und des Aufenthalts im Hoheitsgebiet Venezuelas werden Ausländer in drei Kategorien eingeteilt (Art. 6 LEM):

  1. Nicht-Migrant (no migrante): Personen, die in das Hoheitsgebiet der Republik Venezuela mit dem Ziel einreisen, sich dort für einen begrenzten Zeitraum bis neunzig Tagen aufzuhalten. Nach Ablauf der Frist ist eine Verlängerung um bis zu weitere neunzig Tage möglich. Sie dürfen keine Tätigkeit ausüben, die vergütet wird oder Gewinn bringt. Zu dieser Kategorie gehören Touristen. Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum als Touristen für Besuche in Venezuela.
  2. Vorübergehender Migrant (migrante temporal): Personen, die in das Hoheitsgebiet der Republik einreisen, um sich dort für die Dauer der Tätigkeiten, die Anlass für ihre Einreise waren, vorübergehend aufzuhalten. Zu dieser Kategorie gehören z. B. Geschäftsleute oder Industrielle.
  3. Ständiger Migrant (migrante permanente): Personen, die berechtigt sind, sich auf unbestimmte Zeit im Hoheitsgebiet Venezuelas aufzuhalten.

Für das Verfahren der Zulassung, der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise sowie für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Migration in Venezuela ist der Servicio Administrativo de Identificación, Migración y Extranjeria (SAIME) zuständig.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie haben sich die Einreisebestimmungen für Venezuela häufig geändert. Aktuelle Informationen erhalten Sie beim venezolanischen Konsulat in Deutschland oder beim deutschen Auswärtigen Amt.

Geschäftsaufenthalte

Für den Aufenthalt zu Investitions-, Handels- und allgemeinen Geschäftszwecken gibt es drei Visumtypen:

  1. Geschäftsvisum im Allgemeinen (Visa de Transeúnte de Negocios): Es wird Nicht-Migranten gewährt, die in das Land einreisen möchten, um allgemeine wirtschaftliche Tätigkeiten (im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit außerhalb Venezuelas) auszuüben. Das Visum ist für Gewerbetreibende, leitende Angestellte, Unternehmens- oder Industrievertreter und Kleinstunternehmer bestimmt. Das Geschäftsvisum ist ein Jahr lang gültig, erlaubt die mehrfache Einreise und der Gesamtaufenthalt im Land darf in diesem Zeitraum nicht mehr als 180 Tage betragen. Dieses Visum kann nicht verlängert werden. Zu den notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt des Geschäftsvisums gehört, dass der Antragsteller ein Schreiben des deutschen Unternehmens, für das er arbeitet, sowie ein Schreiben des zu besuchenden venezolanischen Unternehmens vorlegt.
  2. Visum für Geschäftsleute oder Industrielle (Visa de Transeúnte Empresario o Industrial): Dieses Visum wird Unternehmens- und Industrieeigentümern erteilt, die nach Venezuela reisen, um dort in ihrem Wirtschaftszweig tätig zu sein. Die Unternehmen und Industrien können entweder am Sitz des Eigentümers (im Ausland) oder auf venezolanischem Gebiet in Form von Tochtergesellschaften angesiedelt sein. Das Visum wird für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ausgestellt, erlaubt die mehrfache Einreise nach Venezuela und einen Aufenthalt von bis zu vier  Monaten (nicht verlängerbar). Um dieses Visum zu erhalten, muss der Antragsteller unter anderem die Handelsregistrierung des Unternehmens oder der Branche sowie ein Schreiben der entsprechenden Industrie- und Handelskammer vorlegen.
  3. Investorenvisum (Visa de Tránsúnte Inversionista): Dieses Visum wird Personen erteilt, die Unternehmen besitzen und in wirtschaftliche Aktivitäten in Venezuela investieren möchten. Für die Erteilung des Visums muss das Eigentum an der Firma nachgewiesen werden. Das Visum wird für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt und erlaubt die mehrfache Einreise in das Land ohne Aufenthaltsbeschränkung. Nach Ablauf der Gültigkeit des Visums ist eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre möglich. Nach Ablauf der zusätzlichen Frist kann das Visum für einen Aufenthalt beantragt werden. Zu den Voraussetzungen für den Erhalt des Investorenvisums gehört, dass der Antragsteller nachweisen muss, dass die Investition von der zuständigen venezolanischen Behörde (Superintendencia de Inversiones Extranjeras - SIEX) genehmigt wurde.

Arbeitsaufenthalte

Für den Aufenthalt in Venezuela im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsvisum (Visa de Tránsúnte Laboral) erforderlich. Ein Arbeitsvisum wird Personen erteilt, die nach der Einstellung durch ein Unternehmen in Venezuela bis zum Ende des Vertrages als ständige Arbeitskräfte im Land tätig sind. Das Arbeitsvisum wird für einen Zeitraum bis zu einem Jahr erteilt, erlaubt die mehrfache Einreise in das Land und der Aufenthalt entspricht der Gültigkeitsdauer des Visums. Eine mögliche Verlängerung erfolgt durch das Ministerium für Volksmacht (Ministerio del Poder Popular para Relaciones Interiores, Justicia y Paz) und hängt von der Ratifizierung der Arbeitserlaubnis (permiso laboral) durch die für die soziale Absicherung zuständige Behörde (Seguridad Social) ab. Ausländische Pressekorrespondenten, Künstler und Sportler, die in Venezuela gewinnbringend tätig sind, sind von der Arbeitsvisumspflicht befreit.

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