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Rechtsmeldung | GCC | Patentrecht

GCC-Patentamt nimmt Arbeit wieder auf

Seit dem 1. Januar 2023 bearbeitet das GCC-Patentamt wieder nationale Patentanmeldungen im Namen der beantragenden GCC-Länder Bahrain und Kuwait.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das gemeinsame Patentamt des Golfkooperationsrates (GCC) nimmt seit 1. Januar 2023 wieder nationale Anmeldungen entgegen. Allerdings haben bisher nur die Patentämter Bahrains und Kuwaits bestätigt, dass sie ihre nationalen Patentanmeldungen wieder an das GCC-Patentamt weiterleiten werden, damit dieses die formale und materielle Prüfung übernehmen kann. Von den übrigen GCC-Mitgliedern, Oman, Katar, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist noch nicht bekannt, ob oder wann die Anmeldungen dieser nationalen Ämter auch wieder vom GCC-Patentamt bearbeitet werden sollen. 

Das GCC-Patentamt mit Sitz in Riad, Saudi-Arabien nahm seit 1998 eigentlich Patentanmeldungen für das gesamte Gebiet des GCC (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) entgegen. Eine einzige regionale Anmeldung brachte bisher den Vorteil des Patentrechtsschutzes in allen GCC-Ländern. Anfang des Jahres 2021 wurde das Anmeldeverfahren für gemeinsame GCC-Patente jedoch vorübergehend gestoppt.

Wichtiger Unterschied zum bisherigen GCC-Patentsystem ist nun, dass die vom gemeinsamen GCC-Patentamt geprüften Patente nur im jeweils antragstellenden Mitgliedstaat, das heißt aktuell nur entweder in Bahrain oder in Kuwait gültig sind.

Darüber hinaus wurden nun die offiziellen Patentanmeldegebühren für Unternehmen von 4.000 Saudi-Riyals (ca. 1.000 Euro) auf 3.000 Saudi-Riyals (ca. 750 Euro) gesenkt

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